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Nachricht vom Amt für Familie und Soziales

Emilie
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05 Jan. 2011 16:57 #45363 von Emilie
Hallo Tanja,

also entweder bekommt man die Fahrkarte für 50 km Umkreis oder die KFZ- Steuer erlassen. Dann darf man das Auto aber auch nur für die Fahrten benutzen, die das Kind betreffen. Wir haben eine Bekannte die auf dem Amt arbeitet
und die meinte da kann man leider auch gar nichts daran ändern. Also wir haben gerne die Fahrkarte genommen, unsere
Emilie ist aber auch schon fast 12 Jahre, da hat sie mehr davon.( z.B. mal in die Stadt fahren in das Kino, da hat sie schon ganze 3 Euro von ihrem Taschengeld gespart).
LG Vanessa

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cociw
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05 Jan. 2011 17:36 #45367 von cociw
Hallo Tanja!

Habe hier im Forum mal vor urlanger Zeit gelesen, dass mit der Begründung, dass du ja ständig im Notfall abrufbar sein musst und daher das Auto sehr wohl auf Markus' Namen anmelden kannst.
Denn das ist es ja, was du tun musst: Markus als Fahrzeughalter eintragen lassen, Versicherungsnehmer bei der KfZ Versicherung bist aber weiter du.

Vielleicht klappt es ja mit dieser Begründung.

Viel Erfolg! Cordula

Cordula mit Justus (*08/1999, DM seit 12/2009, CSII seit 05/2010)

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cociw
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05 Jan. 2011 17:45 #45369 von cociw
Hallo Vanessa!

Ist das tatsächlich so, dass man entweder Fahrkarte ODER Steuerbefreiung bekommt?
Haben die Fahrkarte gewählt und es bisher lediglich versäumt, den Wagen auf Justus anzumelden.
Mir war das gar nicht klar, dass nicht beides geht :blush: .
Kann man das irgendwo nachlesen?

LG, Cordula

Cordula mit Justus (*08/1999, DM seit 12/2009, CSII seit 05/2010)

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elisabethsanni
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05 Jan. 2011 20:48 #45379 von elisabethsanni
elisabethsanni antwortete auf Aw: Nachricht vom Amt für Familie und Soziales
Hallo Vanessa
Huch!!! Ich wußte bisher auch nicht, dass nur eins von beidem geht :-(
Mattis hat 50% und H. Damit fährt er umsonst Bus und ich habe am 30.12. das Auto auf ihn zulassen lassen. Meinst Du nicht, dass die mir vom Amt gesagt hätten, wenn nur eins ginge?
LG
Anni

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Hermine
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06 Jan. 2011 07:13 #45387 von Hermine
Hi, wir haben den Ausweis mit 50% bekommen. Auf dem Finanzamt wurde mir gesagt, dass ich das Auto auf das Kind zulassen muss und das Auto dann nur für Fahrten mit dem Kind nutzen darf. Aber Einkäufe und Besorgungen natürlich auch ohne Kind mit dem Auto machen darf. Ich habe dann bewußt nicht weiter nachgefragt, wie das mit Arbeit ist. Aber wahrscheinlich kann ich dann die km zur Arbeitsstätte nicht auch noch von der Steuer absetzen?

Hat das schon mal jemand probiert?

Liebe Grüße
Dagmar

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Emilie
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06 Jan. 2011 09:37 #45390 von Emilie
Hallo,

also uns auf dem Amt wurde gesagt, es ginge nur eins von beiden. Aber was ich hier so alles lese glaube ich inzwischen jeder Sachberarbeiter erzählt etwas anderes. Ich mache mich gerne aber noch mal schlau und melde mich dann nochmal.

LG Vanessa
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Emilie
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07 Jan. 2011 14:23 #45445 von Emilie
Hallo!

Also alles zurück was ich geschrieben habe, wir wurden tatsächlich falsch informiert.
Wortwörtlich aus dem §3a Kraftfahrzeugsteuergesetz:
Von der Kfz-Steuer für ein auf sie zugelassenes Fahrzeug werden au Antrag befreit:
Blinde,Hilflose, und außergewöhnlich Gehbehinderte(Merkzeichen BI,H oder aG mit Schwerbehindertenausweis)

Diese schwerbehinderten Menschen können daneben auch die Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch
nehmen.

Nachzulesen ist es auf der folgenden Seite: www.lsjv.rlp.de

Ich hoffe es hat etwas geholfen.

LG Vanessa

P.S Wir haben heute Bescheid bekommen, das Emilie am 31.01. die Pumpe bekommt. Wir hoffen das dann alles noch etwas einfacher für sie wird.
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10 Jan. 2011 15:35 #45526 von
Ich habe letzte woche auf dem Finanzamt in Mühldorf angerufen und ich glaub mich streift ein bus. Die haben mir doch allen ernstes gesagt, dass ich als alleinerziehende Mama kein Recht auf eine Steuerbefreiung habe!!! Ich kann zwar das Auto auf Markus zulassen aber ich dürfe dann mit dem Auto nicht mehr zur Arbeit oder zum einkaufen fahren, ich solle mir, jetzt kommts: ein zweites Auto kaufen, mit dem ich dann nur die Fahrten für Markus mache :woohoo: :laugh: :woohoo: :laugh: ???!!!?? Haben die einen voll Schatten?

Ich hab das heute meinen Chefs erzählt, ich arbeite in einer Rechtsanwaltskanzlei, und die haben sich kringelig gelacht, mein Chef hat gemeint, er adoptiert jetzt meinen Sohn, da sie zwei Autos haben, das eine lassen sie auf Markus zu und mit dem anderen kann ich zur Arbeit fahren :P :laugh: Die haben nur den Kopf geschüttelt. Das kann doch nicht sein, oder? Dass man als alleinerziehende Mutter den Steuervorteil nicht nutzen kann?

Wer kennt sich hier denn aus?

lg Tanja

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MarieR
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10 Jan. 2011 19:46 #45537 von MarieR
Hi Tanja,
nimm das hier, da steht wirklich alles drin, was Du wissen mußt: www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/steuermerkblatt.pdf
Maja
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Loona05
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11 Jan. 2011 10:38 #45552 von Loona05
Hallo Tanja!

Also ich war gerade heute morgen auf dem Versorgungsamt (lebe in Rheinland-Pfalz), und mir wurde mitgeteilt, dass Kinder (ich glaube unter 16) die mehr als 4 mal am Tag Insulin spritzen müssen, generell seit 1.1.11 60% Schwerbehinderung anerkannt bekommen. Dies sei seit diesem Jahr ganz neu. Hoffe natürlich dass das auch zutrifft, aber unsere Diabetologin hat das selbe zu uns gesagt und uns geraten auf jeden Fall einen Ausweis zu beantragen.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen!
LG, Andrea

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