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Aw: Neuregelung GdB bei DM am 09.07.2010 im Bundesrat

DerAndre
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02 Juli 2010 06:58 #39265 von DerAndre
Folgende Benutzer bedankten sich: doeddie

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MarieR
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02 Juli 2010 07:53 #39266 von MarieR
Also Seite 5 und 7, wenn sie denn nummeriert wären.

Ich finde das klasse - das bedeutet doch, dass eigentlich ALLE Kinder und Jugendliche mit DM und ICT oder Insulinpumpe 50% bekommen müssen.

Maja

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Gottwalt
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02 Juli 2010 08:22 #39267 von Gottwalt
Ganz genau dies folgt daraus: Alle Diabetiker mit ICT oder Pumpe erhalten GdS 50. Das Merkzeichen "H" kann auch Erwachsenen zuerkannt werden, wenn dokumentiert ist, daß sie bei Unterzuckerungen regelmäßig fremde Hilfe benötigen (hier ist nicht mehr notwendigerweise ärztliche Hilfe gemeint).

Umgekehrt heißt es aber auch, daß insbesondere Typ 2-Diabetiker nicht mehr aufgrund des Diabetes einen GdS von 20 oder 30 erhalten, der bisher ja oft in der Summe mit anderen Behinderungen dann doch zur Anerkenntnis der Schwerbehinderung (also GdS von 50 oder mehr) führte.

Lieben Gruß

Gottwalt

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Tigerflocke
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02 Juli 2010 08:57 #39268 von Tigerflocke
Hallo Ihr Lieben,

bekommen wir dann die 50% Automatisch oder müssen wir
dafür einen Erweiterungs oder Neuantrag oder so stellen?

Bis jetzt haben wir 40& und das H.

Grüßchen
Tigerflocke

Ich bin nicht gestört!!!
Ich bin Verhaltensoriginell.
;o)

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DerAndre
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02 Juli 2010 09:19 #39269 von DerAndre
Ich gehe mal davon aus, daß das dann über einen Änderungsantrag laufen sollte.

Adré

Gruß

André

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Oliver Ebert



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09 Juli 2010 10:15 #39393 von Oliver Ebert
Bitte den Text der Verordnung vollständig und genau lesen:

Der Spritz- und Messaufwand allein reicht gerade nicht aus, vielmehr muß man zusätzlich auch noch "durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt" sein. Und dann muß man natürlich auch erst noch in der Lage zu sein, das dem Versorgungsamt oder Gericht überzeugend klarzumachen...

Es spricht meines Erachtens absolut nichts dafür, daß die Neuregelung eine Verbesserung bringt - im Gegenteil. Ich befürchte vielmehr, daß damit die Schwerbehinderung aufgrund Diabetes faktisch abgeschafft ist. Und Kinder werden nun gleich wie Erwachsene behandelt...

Beste Grüsse
O. Ebert

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Gottwalt
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09 Juli 2010 11:25 - 07 Juli 2019 13:34 #39395 von Gottwalt
Sehr geehrter Herr Ebert,

herzlichen Dank für diese deutliche Stellungnahme! Da haben wir doch in der Tat Wesentliches übersehen.
Es wird also wieder darauf ankommen, ob die Sozialgerichte es als erheblichen Einschnitt in die Lebensführung betrachten, wenn ein Jugendlicher aufgrund seines Diabetes vor vielen Aktivitäten erstmal messen und ggf. essen oder spritzen muß, während die Freunde einfach drauflos leben können.
Und ob es gravierend ist, wenn ein Erwachsener z. B. als Anwalt regelmäßig um Unterbrechung eines längeren Gerichtstermins bitten muß, da er erst messen und ggf. essen oder spritzen muß ... oder ob die Gerichte dies als nicht erheblich und nicht gravierend betrachten ...

Herzlichen Gruß

Gottwalt T...
Letzte Änderung: 07 Juli 2019 13:34 von WebAdmin.

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Oliver Ebert



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09 Juli 2010 12:10 - 07 Juli 2019 13:35 #39396 von Oliver Ebert
Hallo Herr T...,

genauso wird es wohl kommen... :-(

Hierzu sollte man noch wissen, daß beispielsweise der "Verlust eines Auges mit dauernder, einer Behandlung nicht zugänglichen Eiterung der Augenhöhle", ein "Tinnitus mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungfähigkeit (z. B. ausgeprägte depressive Störungen)" oder gar "der Verlust eines Teiles des Oberkiefers mit entstellender Wirkung, wesentlicher Beeinträchtigung der Nasen- und Nebenhöhlen (Borkenbildung, ständige Sekretion)" nur einen GdB von maximal 40 ergeben. Künftig wird man also plausibel machen müssen, daß die Beeinträchtigungen durch den Diabetes im Vergleich sogar noch schwerwiegender sind - ich halte das für nur schwer machbar.

Btw, für Jugendliche ändert sich auch sonst noch was:
Bislang war geregelt, daß bei Kindern mit Diabetes automatisch "Hilflosigkeit bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, bei fortbestehender instabiler Stoffwechsellage bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzunehmen" ist.
Nun gilt das nur noch bis zum 16. Lebensjahr, danach muß man die Voraussetzungen nun individuell nachweisen - was aber in dieser Altersgruppe wohl kaum mehr gelingen wird.

Beste Grüsse
O. Ebert
Letzte Änderung: 07 Juli 2019 13:35 von WebAdmin.

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Lili
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09 Juli 2010 14:26 #39397 von Lili
Hallo Herr Ebert,

und ich dachte, dadurch wird es einfacher. So kann man sich täuschen :(


Wir haben bisher für unsere Tochter keinen Antrag gestellt und werden wohl auch keinen mehr stellen.


LG Lili

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Oliver Ebert



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09 Juli 2010 15:21 #39399 von Oliver Ebert
Hallo Lili,

wir müssen nun einfach abwarten - und es muß ja auch nicht zwingend so kommen, wie ich es befürchte. Es gibt durchaus Stimmen, welche die Änderungen deutlich positiver sehen.


Viele Grüsse
oe

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