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Schwerbehindertenausweis wir wollen ihn nicht

AndreaRoos
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02 Sep. 2009 14:07 #32443 von AndreaRoos
Schwerbehindertenausweis wir wollen ihn nicht wurde erstellt von AndreaRoos
Wir haben Gestern unseren Bescheid bekommen 50%H.Wir werden den aber ablehnen weil er im Moment nur Nachteile bringt.Unsere Tochter (16) ist auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle und möchte bald Führerschein machen.Wenn sie gefragt wird muß sie sagen daß sie einen Ausweis hatdas bringt sicherlich viele Nachteilefür den Arbeitgeber(eine Woche Urlaub mehr u.s.w.)das wird viele abschrecken auch wenn sie es nicht zugeben.Beim führerschein ist es ähnlich mit Gesundheits prüfung usw. oder weiß jemand bescheid ob man diese Vorteile unbedingt in Bezug auf den Arbeitsplatz unbedingt nehmen muß?

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Gottwalt
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02 Sep. 2009 22:59 #32453 von Gottwalt
Hallo,

als erste Frage vielleicht: Warum habt Ihr die Schwerbehinderung beantragt, wenn Ihr das nicht wolltet?

Aber abgesehen davon: Der Ausweis ist ja völlig egal, wichtig ist nur der Bescheid bzw. die dauerhafte Erkrankung mit ihren Folgen, die den Bescheid zur Folge hat.

Beim Führerschein machts keinen Unterschied, ob man insulinpflichtig mit oder ohne Bescheid ist. Wichtig ist, daß man so stabil eingestellt ist, daß man sicherlich ohne Unterzuckerung fahren kann, ganz unabhängig vom Ausweis.
Beim Arbeitgeber oder Ausbilder ist der Ausweis auch egal, der Status "schwerbehindert" hängt am Bescheid, nicht am Ausweis. Und sobald es ein nicht ganz winzigkleiner Betrieb ist, ist er froh über einen "schwerbehinderten" Mitarbeiter, dessen einzige Schwerbehinderung ein gut eingestellter Diabetes ist, und der ihm aber hilft, die gesetzliche Quote einzuhalten bzw. die Ausgleichsabgabe zu sparen. Deshalb kann da der Status als "schwerbehinderter" auch wirklich hilfreich sein. Und kleine Arbeitgeber bzw. Ausbilder können vom Arbeitsamt und anderen Institutionen Fördergelder als Ausgleich für die "Erschwernis" bekommen und nehmen dafür Diabetiker häufig gerne, denn diese sind im allgemeinen ja -bis auf die im Normalfall ja seltenen großen BZ-Schwankungen- ganz normal einsetzbar.

Lieben Gruß

Gottwalt

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AndreaRoos
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03 Sep. 2009 19:23 #32461 von AndreaRoos
Hallo,Danke hat mir schon etwas weitergeholfen.

LG Andrea

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Mic69
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04 Sep. 2009 11:59 #32469 von Mic69
Hi Andrea,

erstmal ging es mir genauso wie Gottwald: Warum beantragt ihr die Feststellung einer Behinderung, wenn ihr die nicht wollt?
Nun habt ihr die 50! Andere würden sich freuen...egal...

...is ja nun mal so. Allein mit dem Ablehnen ist es nicht getan. Das ist ein Bescheid, der jetzt existiert und auch Bestand hat, wenn ihr dagegen kein Rechtmittel einlegt! Rechtsmittel ist hier der Widerspruch. Verpasst nicht die Widerspruchsfrist, danach ist der Bescheid rechtskräftig und nicht mehr zu ändern.

Ihr müsst also zügig Widerspruch einlegen gegen die Einstufung auf den GdB von 50 mit dem Begehren, den GdB auf 40 festzusetzen. Nur so bekommt ihr die Eigenschaft als Schwerbehinderter wieder aus der Welt.

Wahrscheinlich ist diese Art des Widerspruchs der erste seiner Art...Aber ganz im Ernst, wenn der Bescheid vom Versorgungsamt nicht zurückgenommen wird, ist die Feststellung der Schwerbehinderung amtlich, mit allen Vor- und Nachteilen.

Gruß
Michael

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AndreaRoos
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04 Sep. 2009 20:57 #32477 von AndreaRoos
Hi, Michael,Hi Gotwald

Warum haben wir den Antrag gestellt? Ich hab vom Versorgungsamt das Schreiben auf Neufestellung bekommen,hab ihn ausgefüllt und mit allen Unterlagen hingeschickt.Ich hätte nicht gedacht dasswir 50% u.H bekommen(vorher 40%)wir hatten nie Probleme keine Krankenhausauenthalte nichts dergleichen.Im Moment ist sie etwas schwieriger einzustellen aber das haben wir auch im Griff.Deshalb dachte ich wir bekommen 30 o. 40% weil viele ja gerne die50% hätten und große schwierigkeiten damit haben.Naja jetzt werde ich widerspruch einlegen und warten was kommt.

LG Andrea

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MarieR
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04 Sep. 2009 21:58 #32478 von MarieR
Hallo Andrea,
ich kann Gottwalt nur beipflichten: größere Arbeitgeber sind idR sehr froh, wenn sie einen schwerbehinderten Azubi einstellen können - der zählt bei der Berechnung der Pflichtquote nämlich doppelt!! Ein Vermerk im Lebenslauf über den Grad der Behinderung und dass es sich hierbei um Diabetes 1 handelt (und nicht etwas viel "Schwerwiegendes", was Deine Tochter an einer beruflichen Tätigkeit enorm einschränken würde), hilft dem Arbeitgeber sicher, sich Eure Tochter zumindest mal anzuschauen und zum Gespräch/ Test einzuladen.
Maja

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Gottwalt
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05 Sep. 2009 13:35 #32485 von Gottwalt
Hallo Andrea,

wenn es formal die Möglichkkeit gibt darzulegen, daß sie inzwischen wieder stabil eingestellt ist, könnt Ihr einen " Verbesserungsantrag" stellen. Also formlos schreiben, daß sich die Einstellung stabilisiert hat und deshalb der Grund für die Einstufung mit 50% weggefallen ist. Dann ist nicht einmal ein Widerspruch nötig.

Aber ich würde mir das wirklich nochmal gut überlegen. Sicherlich kennst Du aus den Stellenanzeigen diesen Satz "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt". Das ist in der Realität des Arbeitsmarktes immer dann wirklich so, wenn die Schwerbehinderung die Ausübung des Berufes nicht einschränkt (also die Eignung wirklich gleich ist). Du kannst also sicher sein, daß Deine Tochter nicht wegen der Schwerbehinderung eine Ablehnung bekäme. Unter Umständen allerdings wegen des Diabetes, wenn es sich z. B. um Arbeitsplätze handelt, bei denen hohe Gefahren herrschen und eine Hypo tatsächlich zu bedrohlichen Situationen führen könnte (z. B. an gefährlichen Maschinen oder beim Gerüstbau), oder wenn bei der Ausübung immer wieder das Blutzuckermanagement schlicht nicht möglich wäre, da keine auch noch so kleinen Pausen zum Messen und Korrigieren eingeräumt werden könnten, oder auch bei Berufen, die einen so hohen Streßpegel haben, daß voraussichtlich allein schon wegen des Adrenalinspiegels der Blutzucker unkontrollierbar würde. Aber da gilt dann immer, daß die Erkrankung "Diabetes" der Hinderungsgrund ist, und sicherlich nicht der Bescheid des Versorgungsamtes über den Grad der Behinderung!

Ich stellte z. B. einen jungen Mann ein, der aufgrund einer psychischen Erkrankung schwerbehindert war. Er fiel vorhersehbar relativ häufig aus und war auch für bestimmte Aufgaben nicht einsetzbar, ansonsten aber hochmotiviert, hinreichend qualifiziert, und ich erhielt vom Arbeitsamt als Kompensation für die häufigen Ausfallzeiten und die eingeschränkte Einsetzbarkeit 30% des Gehaltes erstattet. Gleichzeitig konnte ich damit meine Schwerbehindertenquote erfüllen. So war allen bestens gedient. Und das ist eigentlich die Regel, nicht die Ausnahme. Denn der Gesetzgeber sorgt ja absichtlich für diese Ausgleichsregelungen, damit Schwerbehinderte eben NICHT benachteiligt werden.

Lieben Gruß

Gottwalt

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Marianne
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05 Sep. 2009 21:06 - 05 Sep. 2009 21:07 #32495 von Marianne
schrieb:

mit allen Vor- und Nachteilen.

Gruß
Michael


Was hindert eigentlich einen DMler daran, die Steuervorteleile durch die SB und evtl. Ermäßigungen bei Eintritten etc. in Anspruch zu nehmen, für den AG jedoch den Ausweis in der Schublade liegen zu lassen und dort auch keine Vergünstigungen zu beanspruchen?
Letzte Änderung: 05 Sep. 2009 21:07 von Marianne.

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Gottwalt
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05 Sep. 2009 21:25 - 05 Sep. 2009 21:26 #32498 von Gottwalt
Marianne schrieb:


Was hindert eigentlich einen DMler daran, die Steuervorteleile durch die SB und evtl. Ermäßigungen bei Eintritten etc. in Anspruch zu nehmen, für den AG jedoch den Ausweis in der Schublade liegen zu lassen und dort auch keine Vergünstigungen zu beanspruchen?


Hallo Marianne,

das geht natürlich genau so lange, wie der (potentielle) Arbeitgeber nicht danach fragt. Es ist auch legitim, nach Beendigung der Probezeit die Schwerbehinderung offiziell zu machen. Es dürfte aber eigentlich keinen Arbeitgeber (oder Ausbilder) mehr geben, der NICHT nach einer Schwerbehinderung fragt, dafür sorgt schon das Antidiskriminierungsgesetz.

Grundsätzlich sehe ich es aus Arbeitgebersicht (die liegt mir ja einfach näher als die Arbeitnehmersicht, denn letzteres war ich in diesem Sinne ja nie) so, daß man doch lieber von den Vorteilen profitiert, die man durch einen Schwerbehinderten hat, der "nur" Diabetiker ist und damit gut klarkommt.
Insofern wäre ich als potentieller Arbeitgeber dankbar, wenn die Schwerbehinderung genannt würde. Würde die Einstellung vereinfachen, falls der Rest sowieso stimmt.
Es gibt einen einzigen Punkt, wo ich zögern würde: Wenn ich sowieso schon erhebliche Bedenken hätte, wäre mir das Risiko der erschwerten Kündigung ein Grund, es gar nicht erst zu versuchen.

Lieben Gruß

Gottwalt
Letzte Änderung: 05 Sep. 2009 21:26 von Gottwalt.

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Marianne
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05 Sep. 2009 21:44 #32499 von Marianne
Gottwalt schrieb:

Marianne schrieb:


Was hindert eigentlich einen DMler daran, die Steuervorteleile durch die SB und evtl. Ermäßigungen bei Eintritten etc. in Anspruch zu nehmen, für den AG jedoch den Ausweis in der Schublade liegen zu lassen und dort auch keine Vergünstigungen zu beanspruchen?


Hallo Marianne,

das geht natürlich genau so lange, wie der (potentielle) Arbeitgeber nicht danach fragt. Es ist auch legitim, nach Beendigung der Probezeit die Schwerbehinderung offiziell zu machen. Es dürfte aber eigentlich keinen Arbeitgeber (oder Ausbilder) mehr geben, der NICHT nach einer Schwerbehinderung fragt, dafür sorgt schon das Antidiskriminierungsgesetz.

Grundsätzlich sehe ich es aus Arbeitgebersicht (die liegt mir ja einfach näher als die Arbeitnehmersicht, denn letzteres war ich in diesem Sinne ja nie) so, daß man doch lieber von den Vorteilen profitiert, die man durch einen Schwerbehinderten hat, der "nur" Diabetiker ist und damit gut klarkommt.
Insofern wäre ich als potentieller Arbeitgeber dankbar, wenn die Schwerbehinderung genannt würde. Würde die Einstellung vereinfachen, falls der Rest sowieso stimmt.
Es gibt einen einzigen Punkt, wo ich zögern würde: Wenn ich sowieso schon erhebliche Bedenken hätte, wäre mir das Risiko der erschwerten Kündigung ein Grund, es gar nicht erst zu versuchen.

Lieben Gruß

Gottwalt


Na ja - eine kleinere Firma hat keien SB-Quote, die sie erfüllen muss - da könnte ich mir vorstellen, dass da eher Ängste hinsichtlich Kündigungsschutz etc. bestehen, als in einem Großunternehmen. Und gerade WEIL es ein Antidiskriminierungsgesetz gibt, ist die Frage nach irgendwelchen Krankheiten (genauso wie nach einer Schwangerschaft) nicht zulässig analog dazu sehe ich die Frage nach einer evtl. SB.

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