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Schwerbehindertenausweis wir wollen ihn nicht

Gottwalt
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06 Sep. 2009 11:58 #32500 von Gottwalt
Marianne schrieb:


Na ja - eine kleinere Firma hat keien SB-Quote, die sie erfüllen muss - da könnte ich mir vorstellen, dass da eher Ängste hinsichtlich Kündigungsschutz etc. bestehen, als in einem Großunternehmen. Und gerade WEIL es ein Antidiskriminierungsgesetz gibt, ist die Frage nach irgendwelchen Krankheiten (genauso wie nach einer Schwangerschaft) nicht zulässig analog dazu sehe ich die Frage nach einer evtl. SB.


Hallo Marianne,

da hast Du recht, aber eine kleine Firma erhält erhebliche Förderungen für die Einstellung eines schwerbehinderten Mitarbeiters. Das fängt an mit Lohnzuschuß vom Arbeitsamt (bis zu 50%!), geht weiter über das ganze Feld der Eingliederungshilfe, soweit da Hilfen benötigt werden, und endet noch lange nicht bei den Zuschüssen und Fördermaßnahmen der IHK bzw. Handwerkskammer. Gerade Eure IHK Kassel macht da sehr viel. Im Ernstfall hilft es dann, diese Infos bereits vorher recherchiert zu haben und sie dem potentiellen Arbeitgeber präsentieren zu können, denn tatsächlich wissen manche Kleinunternehmer (bzw. Geschäftsführer von Kleinbetrieben) da nicht hinreichend gut bescheid.

Zum zweiten Teil: Die Fragen sind "zulässig", sie müssen nur nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden, mit einer Einschränkung: Sollte Krankheit, Schwangerschaft oder Behinderung einen direkten Hinderungsgrund zur Ausübung der gewünschten Tätigkeit darstellen, so muß es eben doch genannt werden (Beispiel: Schwangere bewirbt sich um eine Tätigkeit mit direktem Kontakt zu gefährlichen Chemikalien).
Das Antidiskriminierungsgesetz hilft aber gerade in einer anderen Richtung: Sollte man von der Eignung her für die Stelle passen und dann vermutlich aufgrund der Schwerbehinderung bzw. chronischen Erkrankung abgelehnt worden sein, so hat man zumindest einen Anspruch auf Entschädigung, falls eine erzwungene Einstellung aufgrund des dann zerstörten Vertrauensverhältnisses zwecklos wäre (dies gilt wiederum insbesondere in Kleinbetrieben, bei Großunternehmen oder Behörden kann man sich getrost seinen Arbeitsplatz erklagen). Insofern kann es sogar hilfreich sein, wenn man taktisch die Schwerbehinderung nennt. Aber dies richtig einzuschätzen dürfte einer Heranwachsenden noch nicht unbedingt zuzumuten sein ...

Insofern: Das ganze Thema ist wirklich reichlich heikel, und es gibt sicherlich keine pauschal richtigen Vorgehensweisen. Ich persönlich würde immer davon ausgehen, daß kein Arbeitgeber jemanden ablehnt, bei dem der Rest "paßt", wenn er von der Schwerbehinderung bzw. dem Diabetes erfährt. Wenn allerdings sowieso erhebliche Zweifel bestehen, kann das natürlich den endgültigen Ausschlag zur Ablehnung geben.
Im Klartext: Wenn Regina sowieso aus anderen Gründen eher Schwierigkeiten haben wird, einen Ausbildungsplatz zu bekommen, dann würde ich die Schwerbehinderung hintenan stellen bzw. vielleicht tatsächlich einen Verbesserungsantrag stellen. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, wird der potentielle Ausbildungsbetrieb sich eher über das "Bonbon" freuen.

Lieben Gruß

Gottwalt

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17 Sep. 2009 00:16 #32680 von
Ich würde auch die Schwerbehinderung hinten anstellen, wenn es bei Ausbildungsplätze geht. Und die Sache mit Führerschein, da ist so ein Ausweis hinderlich (viele Behörden und Arztgänge) um Bescheinigung zu kommmen. Meine Tochter ohne Ausweis brauchte da lediglich eine Bescheinigung vom Arzt das sie in der Lage ist ein Auto zu fahren und mit den Diabetes gut umgehen zu können (Hypos).

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Gottwalt
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17 Sep. 2009 08:23 #32686 von Gottwalt
Hallo Inge,

jetzt habe ich nachgefragt: Für den Führerschein ist die Einstellung des Diabetes entscheidend, nicht der Grad der Behinderung. Dies bedeutet: Auch mit SB-Ausweis benötigt man "nur" die Bestätigung des Arztes, daß man (wach!) seinen BZ im Griff hat und keine Gefahr plötzlicher akuter unbemerkter Hypos besteht bzw. man die drohende Gefahr rechtzeitig bemerkt.
Du hast natürlich indirekt recht: Meist bekommt man als Erwachsener die 50% und "H" nur, wenn genau dies nicht der Fall ist. Allerdings wird dieser Umkehrschluß nicht gezogen.

Zum Thema Ausbildung schrieb ich ja schon ausführlich.

Lieben Gruß

Gottwalt

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19 Sep. 2009 00:01 #32720 von
Das ist richtig Gottwalt, aber diese "nur" Bestätigung kann der Arzt auch verweigern. Meine Tochter musste 10 Minuten Rede und Antwort stehen und hatte schon Angst das der nein sagt. Und der Arzt weiß ja was sie für einen Grad hat, und bei 50% und H, gibt,s sagt der Arzt dann nein. Die Einstellung muss erst besser werden. Und ohne die Bescheinung geht der Weg dann wieder über,s Versorgungsamt und zurück.

Lieben Gruß Inge

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Gottwalt
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19 Sep. 2009 15:00 #32728 von Gottwalt
Inge schrieb:

Das ist richtig Gottwalt, aber diese "nur" Bestätigung kann der Arzt auch verweigern.


Das ist richtig, allerdings muß er dafür gute Gründe haben.

Meine Tochter musste 10 Minuten Rede und Antwort stehen und hatte schon Angst das der nein sagt. Und der Arzt weiß ja was sie für einen Grad hat, und bei 50% und H, gibt,s sagt der Arzt dann nein.


Und das stimmt wiederum nicht. Wenn die Einstellung so schlecht ist, daß der Arzt das Autofahren nicht befürworten kann, bzw. wenn der Diabetiker selbst sich so schlecht einschätzen kann und nicht häufig genug mißt wird der Arzt die Zustimmung ablehnen. Aber dies ganz und gar unabhängig vom Eintrag im Schwerbehindertenausweis.

Es stimmt allerhöchstens umgekehrt: Ist die Einstellung sehr schlecht (mit häufigen Hypos) und hat man deshalb die 50% und "H" bekommen, so wird der Arzt aus demselben Grund die Bescheinigung verweigern. Aber der Grund sind dann die häufigen Hypos, nicht der Schwerbehindertenausweis bzw. der entsprechende Bescheid.
Insofern ist der Ausweis an sich weder eine Hilfe noch ein Hindernis für den Führerschein, und wenn das Versorgungsamt ohne plötzliche schwere Hypos eben 50% und "H" bescheinigte, dann hat das keinen Einfluß auf die ärztliche Bescheinigung zur Fahrtüchtigkeit.

Lieben Gruß

Gottwalt

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