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Einspruch bei Grad der Behinderung einlegen?

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Einspruch bei Grad der Behinderung einlegen?

04 Dez. 2008 12:39
#26707
Hallo!

Wir haben heute unseren Brief mit der Einstufung des Behindertengrades für Liv-Tone erhalten: 40% und "Hilflosigkeit wird angenommen". In einer Beilage, die uns mitgeschickt wurde, stand eine Abstufung der Steuerbegünstigungen für die entsprechenden Stufen der Behinderung. Demnach würde es bei 40% gar keine Steuervorteile geben, sondern erst ab 45% ??? Ist das tatsächlich so? :dry: Lohnt es sich, Einspruch gegen die Einstufung einzulegen? Hat das schon mal jemand gemacht? Mit Erfolg? Wie muss man den Einspruch denn ggf. formulieren?

Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.

Viele Grüße, Ina

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Annette
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Re: Re:Einspruch bei Grad der Behinderung einlegen?

04 Dez. 2008 13:52
#26708
Hallo Ina,

soweit ich weiß, bekommt man die Steuerbegünstigung für das H und nicht für die Prozente und die sind bei allen gleich.

An eurer Stelle würde ich aber noch einen Widerspruch einlegen, damit ihr wenigstens die 50 Prozent habt und vor allem einen anständigen Ausweis damit in die Hand bekommt.

Annette

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Re: Re:Einspruch bei Grad der Behinderung einlegen?

04 Dez. 2008 18:26
#26712
Annette schrieb:
An eurer Stelle würde ich aber noch einen Widerspruch einlegen, damit ihr wenigstens die 50 Prozent habt und vor allem einen anständigen Ausweis damit in die Hand bekommt.

Hmm ... aber wie lege ich denn Widerspruch ein? Ich meine, was muss ich denen da schreiben? Muss ich da begründen, warum ich 50% für angemessen halte, oder reicht ein Brief aus, in dem ich angebe, dass ich mit der Entscheidung nicht einverstanden bin und daher Widerspruch einlege?

Bin gerade etwas ratlos.

Lieben Gruß, Ina

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Annette
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Re: Re:Einspruch bei Grad der Behinderung einlegen?

05 Dez. 2008 08:31 - 18 Dez. 2008 18:02
#26719
Hallo Ina,

in dem Schreiben ist doch sicherlich eine Begründung, warum es nur 40 % sind. Wir haben damals dieser Begründung gegenargumentiert.
Zum Bsp. das Kind kann alleine laufen, da hatte ich dann ungefähr geschrieben, dass das Kind bei einer Hypo bzw. Hyper nicht mehr in der Lage ist alleine zu laufen.

Vielleicht kann man auch diese Richtlinien anwenden zu Begründung. Hier ein Link zum Thema Schwerbehinderung

www.diabetes-kids.de/faq/index.php?title..._im_Sinne_des_SGB_IX

Annette
Letzte Änderung: 18 Dez. 2008 18:02 von WebAdmin.

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ixila
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Re: Re:Einspruch bei Grad der Behinderung einlegen?

18 Dez. 2008 15:37
#26954
Also wir haben auch die 40% mit H bekommen und haben dagegen einen Widerspruch eingelegt. Unser Diabetologe hat uns sogar ein Schreiben vorformuliert das wir als Begründung genutzt haben.

Die Widerspruchfrist endet 4 Wochen nach erhalt des Schreibens! Also wenn Du Widerspruch einlegen möchtesn dann rasch.

LG

Heidi

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Re: Re:Einspruch bei Grad der Behinderung einlegen?

18 Dez. 2008 16:35
#26955
ixila schrieb:
Unser Diabetologe hat uns sogar ein Schreiben vorformuliert das wir als Begründung genutzt haben.

Hallo Heidi!

Wäre es eventuell möglich, dass Du mir den Inhalt des Schreibens von Eurem Diabetologen grob zusammenfasst? Ich bin nämlich tatsächlich ziemlich ratlos, wie ich so einen Widerspruch formulieren und argumentieren soll. Da wäre das vielleicht eine Hilfe.

Lieben Gruß, Ina

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Re: Habe gerade selbst ...

18 Dez. 2008 17:04
#26956
Hallo!

Ich habe gerade selbst einen sehr interessanten Link zu dem Thema "Widerspruch einlegen gegen Bescheid zur Einstufung des Behinderungsgrades" gefunden. Vielleicht hilft er dem einen oder anderen auch weiter:

www.schwerbehinderung-aktuell.de/include...es.php&contentid=403

Ich werde mich mal daran halten und meinen Widerspruch morgen abschicken. Hoffentlich kommen wir dadurch weiter!

Viele Grüße, Ina

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Wibbel
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Re: Re:Habe gerade selbst ...

18 Dez. 2008 18:32
#26957
Hallo!

Wir haben für Mareile 40 % und das H bekommen und KEINEN Widerspruch eingelegt. Wir wollen gar keinen Behindertenausweis haben und geben uns damit zufrieden.
Es gibt nämlich sehr wohl erhebliche steuerliche Entlastung mit 40 % und H. Wir haben ja eine Steuererklärung bereits hinter uns und es hat schon gelohnt.

Allerdings empfehle ich einen Steuerberater bzw. den Lohnsteuerhilfeverein (das haben wir gemacht), weil man durch die ganzen Gesetze und Möglichkeiten, die man jetzt hat, als Laie nicht durchsteigt.

Viel Erfolg aber trotzdem beim Widerspruch, wenn ihr ihn einlegen wollt.

Liebe Grüße
Nina

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ixila
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Re: Re:Einspruch bei Grad der Behinderung einlegen?

22 Dez. 2008 15:21
#26988
Sorry, habe erst jetzt Deinen Eintrag gesehen! Na klar kann ich Dir den Text geben. Ist aber für ein Kleinkind verfasst. Schick mir mal Deine Mailadresse.

LG

Heidi

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Tara
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Re: Re:Einspruch bei Grad der Behinderung einlegen?

11 Feb. 2009 18:10
#28072
Ich habe heute den Bescheid bekommen. 40% H fürs Finanzamt.
Was für einen Unterschied machen
die 50% und der Außweiß? Kann man die Kfz Steuer auch bei 40% sparen?Fragen über Fragen?

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