Skip to main content

Werde unser Facebook Fan

Finanzamt erkennt Hilflosigkeit nicht an





Beiträge: 0

Daten zum Kind:
Geschlecht:
Geburtsjahr:
Therapieform:
02 Apr. 2008 07:34 #21977 von
hallo zusammen

ich habe meine Steuerberechnung zurück, gestern, das Finanzamt hat gerade mal die 40 % anerkannt aber nicht die Hilflosigkeit.

Im Bescheid steht

Hilflosigkeit wird aufgrund seines jugendlichen Alters angenommen.

Normalerweise zählt das doch oder nicht? Habe ich hier auch schon mal in einem Beitrag gelesen unter Steuervorteile oder so ähnlich.

Soll ich Widerspruch einlegen?

LG
Silvia

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

jaquline
Mitglied


Senior Schreiber
Senior Schreiber

Beiträge: 55

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
02 Apr. 2008 08:01 #21978 von jaquline
hallo

hier hab ich was gefunden kannst dich durchlesen


Diabetes und Behinderung
Eine Behinderung liegt dann vor, wenn eine dauernde Funktionsbeeinträchtigung vorhanden ist. Wenn sich mehrere Beeinträchtigungen sich beeinflussen, ist die Gesamtauswirkung maßgebend (z.B. Diabetes und Folgeerkrankungen). Die Auswirkungen werden in Grad der Behinderung (GdB) von 20 bis 100% eingeteilt.


Hier eine Übersicht über diesen Artikel:

Einleitung
Eingruppierungsrichtlinien
Nachteilsausgleiche ab einem GdB von 50%
Nachteilsausgleiche ab einem GdB von 70% und Merkzeichen "G" bzw "AG"
Besonderer Kündigungsschutz
Beantragung eines Schwerbehindertenausweises
Widerspruchsmöglichkeiten
Gültigkeit des Ausweises
Gleichstellung
Kinder und Jugendliche


Einleitung
Eine Behinderung liegt dann vor, wenn eine dauernde Funktionsbeeinträchtigung vorhanden ist. Wenn sich mehrere Beeinträchtigungen sich beeinflussen, ist die Gesamtauswirkung maßgebend (z.B. Diabetes und Folgeerkrankungen). Die Auswirkungen werden in Grad der Behinderung (GdB) von 20 bis 100% eingeteilt. Eine Schwerbehinderung liegt ab einem GdB von 50% vor.

Für Diabetes gelten folgende Eingruppierungsrichtlinien:


- 10%: durch Diät oder Diät in Verbindung mit nicht auf die Insulinproduktion wirkenden Medikamenten (z.B. Glucophage®, Glucobay®) einstellbar
- 20%: wie oben und Sulfonylharnstoffe (z.B. Euglucon®, Amaryl®) einstellbar
- 30%: wie oben und ergänzende Insulininjektionen einstellbar
- 40%: durch Diät und alleinige Insulininjektionen einstellbar
- 50%: schwer einstellbar (häufig bei Kindern), auch gelegentlich bei schweren Hypoglykämien

Folgeerkrankungen werden zusätzlich berücksichtigt und führen unter Umständen zu einer Erhöhung der GdB. Als schwerbehindert gilt man ab einem GdB von 50%. Nach dem Schwerbehindertengesetz bekommen Betroffene sogenannte Nachteilsausgleiche und Hilfen, um im Beruf, in Alltag und Gesellschaft nicht benachteiligt zu sein.

Nachteilsausgleiche ab einem GdB von 50%:

- Besonderer Kündigungsschutz nach Ablauf der Probezeit
- 1 Woche Zusatzurlaub im Jahr
- Ablehnung von Überstunden möglich
- Arbeitshilfen am Arbeitsplatz (z.B. rollstuhlgerecht)
- bevorzugte Berücksichtigung bei betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen
- steuerfreie Pauschbeträge in Abhängigkeit von der Höhe des GdB
- ADAC-Mitgliedsbeitrag für die Hälfte des Normaltarif

Nachteilsausgleiche ab einem GdB von 70% und Merkzeichen "G" bzw "AG:

- alle oben genannten Nachteilsausgleiche
- Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Eigenanteil 120 DM/Jahr)
- Kfz-Steuerermäßigung um ~ 12,5%
- bei beruflicher Nutzung des Kfz: bei Bedarf Beihilfe zum Kfz-Umbau
- Pauschbetrag vom Finanzamt für Fahrten bis 3000 km ohne Nachweis
- erhöhte Kilometerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (z.Z. 1.04 statt 0,70 DM pro Kilometer)

Besonderer Kündigungsschutz:

- Kündigungsschutz gilt ab Antragstellung
- gilt nach Ablauf der Probezeit
- Arbeitgeber kann nur mit Zustimmung der Hauptfürsorgestelle kündigen
- Hauptfürsorgestelle holt Stellungnahme des Personalrates, des Arbeitsamtes, der Schwerbehindertenvertretung und des Arbeitnehmers ein
- Nicht kündigen oder in Auflösungsvertrag einwilligen, ohne mit Fachleuten gesprochen zu haben!
- Regelung gilt nicht für Betriebe mit weniger als 4 Mitarbeitern

Besondere Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezüglich der Nachteilsausgleiche sind möglich, man kann auf diese verzichten, allerdings nicht auf den besonderen Kündigungsschutz.

Beantragung eines Schwerbehindertenausweises

- Informationen und Antragsformulare bei Stadt- oder Gemeindeverwaltung anfordern
- Antragstellung beim Versorgungsamt
- Alle behandelnden Ärzte der letzten 5 Jahre angeben (werden damit von der Schweigepflicht der Behörde gegenüber entbunden)
- Alle Dokumente vorher kopieren Ø Dauer des Anerkennungsverfahren: ~ ½ bis 1 Jahr

Widerspruchsmöglichkeiten:

- bei Ablehnung des Antrags
- bei zu niedriger Einstufung
- bei Rückstufung

Gültigkeit des Ausweises:

- in der Regel 5 Jahre
- danach Rückgabe oder Antrag auf Verlängerung
- nach 10 Jahren in der Regel Neubeantragung notwendig
- ab Antragstellung (also auch rückwirkend)
- man kann den Ausweis aber auch vor Ablauf der 5 Jahre zurückgeben, wenn die Nachteile überwiegen

Gleichstellung:

- Kann beantragt werden bei einem Grad der Behinderung von mindestens 30% (§4 Schwerbehindertengesetz)
- Gleichstellung bezieht sich lediglich auf den Kündigungsschutz
- Antragstellung beim Arbeitsamt
- Möglichkeit, einen Schwerbehindertenarbeitsplatz zu erlangen, wenn Arbeitssuche bislang erfolglos blieb
- Sicherstellung des Arbeitsplatzes, wenn Kündigung droht
- Kann zeitlich befristet werden
- Gleichgestellte werden dem Arbeitgeber auf die Schwerbehindertenarbeitsplätze angerechnet
- Arbeitsamt hat das Recht, beim Arbeitgeber Auskunft über evtl. geplante Kündigung einzuholen

Kinder und Jugendliche:

- GdB meist zwischen 40 und 60%
- Festlegung gilt bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
- Ausweis erhält das Merkzeichen "H" (=Hilflos), weil die Kinder bis zu einem gewissen Grad der Selbstständigkeit auf die ständige Unterstützung der Eltern angewiesen sind.
- Steuerfreibetrag für die Eltern: 7200DM/Jahr
- Kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verlängert werden
- Evtl. Probleme bei Ausbildungsplatz und Führerschein
- Schwerbehinderte werden bei der Bewerbung um einen Studienplatz bevorzugt angenommen, zusätzlich Bonus-Punkte auf die Abitur-Note bei Numerus-clausus-Fächern


Claudia Lenden, Diabetesberaterin DDG;
Prof. Dr. med. Werner A. Scherbaum, Deutsches Diabetes-Zentrum, Leibniz-Zentrum an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf



lieben gruß stefi

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Margret
Benutzer


Platinum Schreiber
Platinum Schreiber

Beiträge: 324

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1998
Therapieform: ICT (Intensivierte konventionelle Therapie Mehr als 4 Spritzen am Tag)
Private Nachricht
02 Apr. 2008 08:13 #21979 von Margret
Hallo Silvia!

Wir haben auch 40% und "aufgrund des jugendlichen Alters..." und bisher hat das Finanzamt das immer anerkannt.
Also die 40% und das "H".
Ich würde in jedem Fall Wiederspruch einlegen.

LG
Margret

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

nataschak
Benutzer


Platinum Schreiber
Platinum Schreiber

Beiträge: 252

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1998
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
02 Apr. 2008 08:42 #21980 von nataschak
Hallo Silvia ,wir legen immer eine kopie vom Versorgungsamt bei wo drauf steht ,in unserem Fall 50% und H das reicht vollkommen aus.Wir haben aber die 3700 Euro auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen sodas wir jeden Monat 308 euro Freibetrag auf das Gehalt angerechnet bekommen.Villeicht klappt das besser versuchs mal .
Gruss natascha

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

jaquline
Mitglied


Senior Schreiber
Senior Schreiber

Beiträge: 55

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
02 Apr. 2008 09:14 #21981 von jaquline
hallo



hab gerade noch mal im versorgungsamt angerufen und die sagen die kinder die das 16 ´lebensjahr erreicht haben bekommen kein H mehr da die nicht mehr hilflos sind die könnte mit dem alter auch selber messen und spritzen und essen


dadurch fällt das 'H' weg"!!!!


und dadurch kann auch das finanzamt es net anrechen da es unter 50%

aber erkundige dich selber noch mal ob die 40 nicht auf 50 geschrieben werden könnten



lieben gruß stefi

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.





Beiträge: 0

Daten zum Kind:
Geschlecht:
Geburtsjahr:
Therapieform:
02 Apr. 2008 10:24 - 02 Apr. 2008 10:37 #21982 von
hallo

das mit dem Wegfall kann sein, ich denke, darüber würde ich vom Versorgungsamt informiert werden.

Allerdings geht es um die Steuererklärung vom letzten Jahr und da war er bis Mitte November 15. Also ein anzuerkennendes H.

Die 50% haben wir nicht gewährt bekommen

Meine Frage ist, es gibt nirgends diesen Buchstaben "H" oder Merkmal "H", lediglich den Satz "Hilflosigkeit wird...... angenommen" auf meinem Bescheid.

ist das mit diesem "H" gleichgestellt?

aber danke schon mal für die Antworten
Letzte Änderung: 02 Apr. 2008 10:37 von .

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Annette
Benutzer


Platinum Schreiber
Platinum Schreiber

Beiträge: 352

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 2001
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
02 Apr. 2008 10:35 #21983 von Annette
Hallo,

dann würde ich den Widerspruch auch so begründen, dass er erst Ende des letzten Jahres 16 geworden ist und dass das "H" zumindest anteilig angerechnet werden muß.

Meistens reicht ein einfacher Widerspruch aus, dass sie ihre Fehler einsehen.

Annette

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.





Beiträge: 0

Daten zum Kind:
Geschlecht:
Geburtsjahr:
Therapieform:
02 Apr. 2008 10:51 #21984 von
bekomme ich denn vom Versorgungsamt einen neuen Bescheid? Gilt dieses "H" nicht bis es einen anderen gibt? Der war nicht zeitlich begrenzt, es stand nicht drauf, HIlflosigkeit wird bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres angenommen.

Ja ich stell ne Menge dummen Fragen.. ich weiss.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Margret
Benutzer


Platinum Schreiber
Platinum Schreiber

Beiträge: 324

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1998
Therapieform: ICT (Intensivierte konventionelle Therapie Mehr als 4 Spritzen am Tag)
Private Nachricht
02 Apr. 2008 14:01 #21986 von Margret
Hallo Silvia!

Ich nochmal :) . Ja, die angenommene Hilfslosigkeit ist dem "H" gleichgestellt.
Wir haben im Steuerantrag "H" und 40% angegeben und Bescheid in Kopie mitgeschickt.
Es wurde, wie gesagt, anstandslos akzeptiert und anerkannt.

LG
Margret

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Annette
Benutzer


Platinum Schreiber
Platinum Schreiber

Beiträge: 352

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 2001
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
03 Apr. 2008 13:52 #22004 von Annette
Hallo,

der Ausweis wird allgemein nur bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ausgefüllt und bestätigt, danach muß man einen Folgeantrag stellen oder man verzichtet darauf.

Bei einigen Berufen kann es von Vorteil sein, andere Berufe sind allerdings sicherlich schwieriger zu bekommen mit einem Behindertenausweis.
Ich denke, dann ist das Kind alt genug um selber zu entscheiden, ob es einen Ausweis haben möchte oder nicht.

Annette

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: WebAdminEgonManholdmibi74Wenkemarielaurin
Ladezeit der Seite: 0.417 Sekunden