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Finanzamt erkennt Hilflosigkeit nicht an

Profil wurde zwischenzeitlich gelöscht.

Re: Re:Finanzamt erkennt Hilflosigkeit nicht an

07 Apr. 2008 11:46
#22048
war heute beim Finanzamt, persönlich mit dem schriftlichen Einspruch.

der grinste nur dämlich und wollte nur beschwichtigen, dabei war ich fast ganz ruhig.

unser Finanzamt Krefeld sieht den Hinweis

Unter Berücksichtigung ..... blabla... wird Hilflosigkeit angenommen nicht als Merkzeichen H
an. Das wäre Auslegungssache.

In keinem Gesetzestext wäre hinterlegt das es sich hierbei um H handelt.

Der behauptete sogar, es gäbe H erst ab GDB 100.

Hallo???????

Er hätte sich Rückendeckung aus der Rechtsabteilung geholt. Die würden das auch so sehen.

Er ritt die ganze Zeit auf der Fahrkostenpauschale herum die es nur ab 70 oder 80 gäbe. Oder bei blind und gehbehindert.

Ich fragte dann warum ich nicht die Pflegepauschale bekäme... er wäre nicht hilflos

Und die Pauschale darauf auf Steuerkarte hätt ich ja garnicht beantragt, was gelogen war, nachdem er dann beim Blättern feststellte das ich das doch gemacht habe, schwenkte er flott auf die Fahrkostenpauschale zurück.

ich komme mir sooo vera......t vor.

bin stocksauer

Lg

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Mic69
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Re: Re:Finanzamt erkennt Hilflosigkeit nicht an

07 Apr. 2008 14:20
#22050
Hi Triomama,

erzähl doch mal bitte deinen Finanzbeamten, dass "Hilflosigkeit wird angenommen" dem Merkzeichen H entspricht.

"Wird angenommen" bedeutet, dass allein wegen der Art der Erkrankung die Hilflosigkeit besteht. Es bedarf keines weiteren Gutachten dazu.

Das Merkzeichen "H" wird grundsätzlich als Ergebnis eines ärztlichen Gutachten vergeben. Bei angenommener Hilflosigkeit ist die Hilflosigkeit gegeben, ein Gutachten dazu ist nicht erforderlich.

Auszug aus "Behinderung und Ausweis", Broschüre des Versorgungsamtes Bremen:
"Bei einer Reihe schwerer Beeinträchtigungen, die aufgrund ihrer Art und besonderen Auswirkungen regelhaft Hilfeleistungen in erheblichen Umfang erfordern, kann im Allgemeinen ohne nähere Prüfung Hilflosigkeit angenommen werden."

Vom Sinn des Gesetzes her ist eine angenommen Hilflosigkeit wesentlich schwerwiegender als eine durch gutachterliche Prüfung bestätigte Hilflosigkeit.

Obwohl das im Alltag keine Rolle spielt...Aber darum gehts hier nicht.

Vielleicht kannst du das deinem Finanzbeamten ja mal erklären. Der soll mal bei seinem Versorgungsamt nachfragen, die werden ihm das gerne erklären.

Gruß
Mic

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