CGM und Kostenerstattung: Landessozialgericht gleicher Auffassung wie DDB
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Einen weiteren Erfolg im Kampf um die Kostenerstattung der kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) hat das Rechtsberatungsnetz des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB) erzielt: Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt verpflichtete die Krankenkasse AOK plus für Sachsen und Thüringen im Januar dazu, einen Typ-1-Diabetiker mit einem Glukosemesssystem zu versorgen. Damit hob die höhere gerichtliche Instanz den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom September 2012 auf, das sich gegen eine Kostenübernahme durch die Kasse ausgesprochen hatte.
Michael Bertsch
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Die meisten, die gern CGM hätten, möchten das ja im Vorfeld verhindern.
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Da gebe ich dir völlig Recht.
Allerdings habe ich mich schon gewundert, dass der betroffene Diabetiker nur 6mal täglich BZ gemessen hat, obwohl er so eine instabile Einstellung hat.
Von "nur" 6mal Pieken täglich würden die meisten Kiddies hier vermutlich träumen. :S
Super wäre es doch, wenn > 6x/Tag eine bombensichere Indikation für CGM Bewilligung wäre!
Da wären wir sofort dabei!
LG, Cordula
Cordula mit Justus (*08/1999, DM seit 12/2009, CSII seit 05/2010)
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OK, alles Spekulationen. Aber mir macht dieses "Kostensparen" um am Ende im Krankenhaus zu landen, große Sorgen. Das ist wie mit dem Desinfektionsmittel, was die Kasse nicht bezahlt. Bei dem verordnungsfähigen fallen zwar die Katheder ständig ab und man braucht mindestens die doppelte Kathedermenge, aber egal.
Wenn meine Tochter im Dezember volljährig wird, dürfen wir uns ja auch schon finaziell beteiligen. Glücklich, wer sich Gesundheit leisten kann.
LG
Steffi
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cociw schrieb: Da gebe ich dir völlig Recht.
Allerdings habe ich mich schon gewundert, dass der betroffene Diabetiker nur 6mal täglich BZ gemessen hat, obwohl er so eine instabile Einstellung hat.
Das hat mich natürlich auch gewundert. Dachte auch sofort, wenn ich dieser Mann wäre, würde ich deutlich öfter messen.
Aber wahrscheinlich hat er wirklich nicht mehr Teststreifen bekommen.
Habe schon gehört, dass erwachsene Diabetiker oft nicht mehr als 600 Teststreifen pro Quartal bekommen.
Der Diabetologe kann zwar mehr verordnen und hätte bei einem Patienten mit sehr schwankenden Werten auch kein Problem das zu begründen, hat aber vielleicht einfach keine Lust dauernd Begründungen zu schreiben.
Die Forderung nach Begündungen ist ja eine Art"Erziehungsmaßnahme", die die Ärzte dazu bringen soll, weniger/billigeres zu verschreiben... ist sowas wie in der Schule Strafarbeiten machen :woohoo:
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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Und vielleicht auch noch eine Widerspruch eingelegt, bevor das Ganze vor Gericht kam.
Ist ja im Prinzip auch "Würstchen", hat mich halt nur gewundert.
Was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, ist die Tatsache, dass so wenige von den Kiddies hier eine CGM haben, bzw. bewilligt bekommen.
Es gibt bei dem großen Justus auch Phasen, in denen ich gern mal eine für ihn hätte, aber der würde mir vermutlich eh was husten: noch einen Katheter toleriert er zurzeit garantiert nicht.
LG.
Cordula mit Justus (*08/1999, DM seit 12/2009, CSII seit 05/2010)
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cociw schrieb: Da könntet ihr natürlich Recht haben, aber andererseits hat doch der behandelnde Arzt auch die Kostenübernahme für die CGM beantragt.
Und vielleicht auch noch eine Widerspruch eingelegt, bevor das Ganze vor Gericht kam.
Stimmt auch wieder.
Das ist wohl immer das Problem bei solchen Artikeln: Sie können noch so ausführlich sein, sie geben doch immer nur einen Teil der Geschichte wieder. Irgend ein Teil, den man kennen müsste, um den ganzen Sachverhalt zu verstehen, fehlt immer.
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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