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Vergleichsurteil - Kinderversicherung - Diabetes

Raphael
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10 Feb. 2011 11:32 #52805 von Raphael
Hallo,

Hannah hat am morgigen Freitag (11.02.) einen Termin bei einem, von der DEVK beauftragten Gutachter. Die DEVK argumentierte genau wie die HUK (haben ja auch ähnliche Versicherungsbedingungen), hat aber auf Druck unseres Anwalts einer Begutachtung zum jetzigen Zeitpunkt zugestimmt. Interessanterweise hat der ursprünglich beauftragte Gutachter, ein Prof.der Uniklinik Münster / Kinderdiabetologie nach geschlagenen 2 Monaten die Unterlagen an die DEVK zurückgeschickt, mit dem handschriftlichen Vermerk dass er die Begutachtung nun doch nicht übernehmen könne. Jetzt sind wir sehr auf morgen gespannt.

Viele Grüße
Raphael

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Matz
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10 Feb. 2011 11:43 #52808 von Matz
Hallo Raphael,

dann viel Glück und Erfolg für morgen.

LG Matthias

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Raphael
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10 Feb. 2011 12:30 #52811 von Raphael
Hallo Matthias,

Danke! Ich werde Euch natürlich mitteilen wie es war.

Viele Grüße
Raphael

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RAGK
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10 Feb. 2011 14:32 - 10 Feb. 2011 14:35 #52820 von RAGK
Hallo Mathias,

die HUK will darauf hinaus, dass erst dann eine Dauerschädigung vorliegt, wenn Folgeerkrankungen auftreten und diese die körperliche Leistungsfähigkeit einschränken. Da Diabetes per Insulinsubstituion therapiert werden kann, behauptet die Sachbearbeiterin (!), liege keine Dauerschädigung vor.

Wie im Test von Ökotest vom Februar 2011 über Kinderversicherungen nachzulesen ist, ist die HUK nicht die einzige Versicherung, die versucht Leistungen zu verweigern.

Ich könnte mir vorstellen, dass man sich auf dieses Gutachten von dem Dr. aus Aachen berufen kann. Es dürfte eigentlich nicht sein, dass bei gleicher Erkrankung Gutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen bzgl. Dauerschädigung kommen. Zudem kommt das Vergleichsangebot der DEVK von 25000€ (s. Test im Ökostest) meiner Meinung nach einem Eingeständnis gleich, dass eine Dauerschädigung bei Diabetes vorliegt. Ich würde evtl. gegenüber dem Gutachter den Dr. Stübecke erwähnen, Rapahael. Euch viel Erfolg.

Wir sind bisher erst bei der Klageandrohung durch den Rechtsanwalt und warten noch auf eine Antwort der Versicherung. In der Zwischenzeit kann ich jeden Betroffenen nur raten, Ökotest zu informieren. Wir habe eine mail geschrieben, die laut Antwort nun an die Chefredaktion weitergeleitet wurde. Mal sehen, was dabei rauskommt.

Viele Grüße
Ralf
Letzte Änderung: 10 Feb. 2011 14:35 von RAGK. Begründung: Tippfehler

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Matz
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10 Feb. 2011 16:43 #52826 von Matz
Hallo Ralf,

Uns hat die HUK geschrieben, es sei unzweifelhaft, dass der Diabetes zu erheblichen Einbußen im täglichen Leben führe und dass aufgrund der Erkrankung eine Dauerschädigung unzweifelhaft vorläge. Da aber noch keine Folgeerkrankungen aufgetreten seien, sei der Prozentsatz der dauerhaft verminderten Leistungsfähigkeit nicht ermittelbar. Ist das nicht krank? Wie ist das denn mit der prozentualen Einschätzung, wenn eine Niere kaputt ist? Wieviel % sind ein Pankreas, wieviel % eine Niere? Also doch eine Gliedertaxe?

Ich habe eben auch an Ökotest geschrieben und die gebeten, die Beurteilungskriterien nochmal zu überdenken. Was nützt das beste Verhältnis von Beitrag zu Leistungsbetrag, wenn letzterer doch stets verweigert wird. In meinen Augen sollte das stärkste Kriterium sein, wer den Leistungsfall feststellt. Und wenn da "Arzt" steht, ist das schlecht. Wir haben ein Arztgutachten vorgelegt. Das interessiert die gar nicht wirklich...

Da ist es mir doch lieber, ich lege den Ausweis mit dem GdB vor und unser Sohn bekommt eine Rente als gar nichts (Die Einmalzahler-Versicherungen wollen ja immer den Arzt als Feststeller des Leistungsfalles).

Würde mich nicht wundern, wenn demnächst in den Versicherungen für neue Versicherungen steht, dass Diabetes I als Leistungsfall ausgeschlossen wird. Vielleicht haben die Versicherer nicht damit gerechnet, dass die Zahl der Kinder mit Diabetes I so ansteigt und sich ein wenig verkalkuliert....?

Viele Grüße
Matthias

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RAGK
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10 Feb. 2011 18:55 #52832 von RAGK
Hallo Matthias,

das ist interessant. Die HUK fährt nicht einmal eine einheitliche Linie. Bei uns hat die Sachbearbeieterin Redl entschieden, dass gar keine Dauerschädigung vorliegt bzw. diese zumindest keine 25% erreicht. Auch wir haben ein Attest in dem der Kinderarzt die Invalidität auf 50% beziffert, vorgelegt. Interessiert die wirklich nicht...

Ich gebe dir in allen Punkten vollkommen recht. Es ist übrigens wirklich sonderbar, dass die Diabetesfälle bei Kindern offenbar zunehmen. Gibt es darüber Studien? Bezeichnend ist wohl, dass diese hier diskutierten Streitfälle alle erst in jüngster Zeit entstanden sind. Einzig der Fall mit dem Gutachter aus Aachen scheint bisher entschieden.

Laut Versicherungsbedingungen ist ein fehlender Fuß ein 40%ige Invalidität. Ob wohl eine Prothese den potentiell Betroffenen wieder heilt? Unsere Kinder haben eine eingeschränkt funktionierende Bauchspeicheldrüse. Unser Sohn trägt als "Bauchspeicheldrüseprothese" eine Insulinpumpe. Frau Redl bezeichnet ihn trotzdem als nicht bzw. wenig dauergeschädigt. Da ist mir doch alles klar.

Aber ärgern wir uns nicht, ich hoffe wir bekommen noch Recht.

Viele Grüße
Ralf

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Raphael
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11 Feb. 2011 09:44 - 11 Feb. 2011 11:29 #52845 von Raphael
Hallo Ralf, hallo Matthias,

genau das ist der Punkt. Wie leistungsfähig ist ein Kind mit Diabetes, wenn es nicht einmal einschätzen kann, wieviel BE´s oder Insulin es gerade benötigt und nur aufgrund permanenter Überwachung überhaupt leben kann. Ohne Hilfe ist die Leistungsfähigkeit gleich Null, droht diabetisches Koma und Schlimmeres. Warum ist ein Beinamputierter "Invalide", wenn er doch mit einer guten Prothese evtl. genauso leistungsfähig, teilweise sogar leistungsfähiger ist (z.B. im Sportbereich), als viele unversehrte Menschen. Davon abgesehen, dass die oftmals alleine zurecht kommen. Ein Diabetisches Kind kann häufig nicht einmal einen Kindergeburtstag besuchen, ohne das ein Elternteil anwesend sein muss. Die Insulinpumpe / der Pen ist nichts anderes als eine Prothese für ein nicht mehr funktionierendes Organ.

Viele Grüße
Raphael
Letzte Änderung: 11 Feb. 2011 11:29 von Raphael. Begründung: Rechtschreibung

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joli
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Neuling
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11 Feb. 2011 17:59 #52866 von joli
Hallo alle zusammen,
ich verfolge sehr gespannt die Diskussion der letzten Tage. Hier einige Infos von uns.
Unser Kinderarzt hat eine Stellungnahme geschrieben, dass es sich bei Diabetes 1 sehr wohl um eine Dauerschädigung handelt. Diese Stellungnahme ist von der HUK (Frau Göbel)nicht abkzeptiert worden: "Wir verkennen nicht, dass ihre Tochter erhebliche Einbußen im täglichen Leben hat, welche Sie und auch Ihr Arzt recht anschaulich beschreiben. Allerdings ist die Erkrankung durch die recht gute Einstellung durch Medikamente im Griff, sodass derzeit eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist." ....

Bezüglich des Verlustes von einem Organ hat Matthias ja eine Niere angeführt. Auf meiner Suche nach vergelichbaren Urteilen, was denn eine Dauerschädigung und eine Einschränkung der ... Leistungsfähigkeit ist, bin ich auf ein unglaubliches Urteil des Oberlandesgerichts Celle gestoßen (13.9.2007 Az.: 8 U 100/07) Die Versicherung lehnte eine Invaliditätszahlung ab, da - Ich zitiere kurz das Eregebnis: "Der Verlust einer Niere nicht Gegenstand der dem Vertrag zugrunde liegenden Gliedertaxe sei. Im Übrigen könne die zweite Niere die Funktion der durch den Unfall betroffenen Niere übernehmen. Daher liegt keine Invalidität vor." Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das Gericht nicht zu!

Wir sind leider nicht Rechtschutz verischert, was die ganze Sache natürlich nicht einfacher macht. Allerdings werden wir uns trotzdem bei einem Anwalt erkundigen.

Hat jemand auch mal im Kleingedruckten gelesen, dass die Invalidität spätestens ein Jahr nach Auftreten der Krankheit nachgewiesen werden muss, sonst kann sie nicht mehr geltend gemacht werden oder habe ich da was in den AVB Kids falsch gelesen????

Für heute viele Grüße an alle
Joachim

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Raphael
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11 Feb. 2011 18:21 #52868 von Raphael
Hallo Joachim,

in unseren Versicherungsbedingungen heißt es ja: Werden durch den Unfall oder die Kranklheit Körperteile oder Sinnesorgane betroffen, deren Verlust oder Funktionsunfähigkeit nicht nach der a) oder b) (Anmerkung: Gliedertaxe) geregelt ist,so ist für diese maßgebend, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte beeinträchtigt ist. Es hängt also ganz von den Versicherungsbedingungen ab.
Was das Urteil mit der Niere betrifft: Das ist sicherlich auch sehr bedauerlich, kann aber mit Diabetes nicht verglichen werden: Es gibt nur eine Bauchspeicheldrüse und damit kein zweites Organ, das diese Funktion übernehmen könnte.

Viele Grüße
Raphael

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joli
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11 Feb. 2011 18:21 #52869 von joli
Nochmal kurz

Ich habe nochmal nachgeschaut. In meinem vorigen Beitrag habe ich geschrieben, dass die Invalidität in den AVB Kids steht. Ich habe dies gelesen in: Medizinrecht - Invalidität unter dem Artikel: Zur fristgemäßen Geltendmachung und ärztlichen Feststellung einer Invalidität in der privaten Unfallversicherung. Dort steht dies mit den 15 Monaten. Also Unfallversicherung nicht Kinderversicherung.

Viele Grüße
Joachim

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