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Nächtliche Blutzucker-Überwachung mit dem Medtronic mySentry

EgonManhold
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22 März 2012 16:12 #66874 von EgonManhold
Hallo,

noch einmal eine Anmerkung zum CGMS Dexcom:
Zur Zeit besteht die Zulassung nur für Personen über 18 Jahre.
Das liegt einfach daran, dass im Rahmen der Zulassungsprüfungen keine Studien mit Kindern durchgeführt wurden.

Wenn ein Arzt aber dieses System verordnet, darf es natürlich auch jetzt schon bei Kindern eingesetzt werden.

Solange es aber nicht offiziell für Kinder zugelassen ist, wird es schwierig sein, bei Fehlmessungen mit u.U. gravierenden Folgen, den Hersteller dafür haftbar zu machen. Der letzte Satz ist meine Interpretation, also keine Äußerung eines Hersteller-Mitarbeiters.

Solange das Gerät nicht für Kinder zugelassen ist, darf es natürlich auch vom Hersteller/Vertreiber nicht entsprechend beworben werden.

Gruß, Egon

Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....

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Joa
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23 März 2012 22:06 #66910 von Joa

EgonManhold schrieb: Solange es aber nicht offiziell für Kinder zugelassen ist, wird es schwierig sein, bei Fehlmessungen mit u.U. gravierenden Folgen, den Hersteller dafür haftbar zu machen.

Das wird so wie so nicht möglich sein, weil alle Hersteller ausdrücklich darauf hinweisen, dass therapierelevante Entscheidungen durch eine hergebrachte Blutzuckerbestimmung verifiziert werden müssen.

Gruß
Joa

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SimonS
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25 März 2012 17:40 #66957 von SimonS
Hallo zusammen. Bezahlt die Krankenkasse dieses Messsystem? Ich sollte es tragen um nächtliche Unterzuckerungen sichtbar zu machen. Entweder ambulant oder stationar!!?? Ambulant dann auf eigene Kosten.
Vielleicht kann mir ja von euch einer weiterhelfen.
Danke

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Joa
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25 März 2012 23:47 #66964 von Joa

SimonSeiffert schrieb: Hallo zusammen. Bezahlt die Krankenkasse dieses Messsystem? ... Ambulant dann auf eigene Kosten.
Vielleicht kann mir ja von euch einer weiterhelfen.

Wobei? Bei der Frage ob Du den Sensor mit Vollpension aber kostenrei, oder ambulant und teuer tragen willst?

Wenn das im Krhs. gemacht wird, ist es i.d. R. im allgemeinen Kostensatz drin, wenn das Krhs. das anbietet.
Wenn Dein Arzt Dir den Sensor ambulant verpasst, hängt es von der Begründung des Arztes ab und von Deiner Kasse. Das ist bislang immer eine Einzelfallentscheidung.

Gruß
Joa

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