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Re:Wer hat Pflegestufe bei diabetes bekommen?

Tango-Tschai
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14 Mai 2013 09:35 #82051 von Tango-Tschai
Wie genau sieht denn euer Pflegetagebuch aus? Ich möchte für meine 2-jährige Tochter auch die Pflegestufe beantragen und komme auch aus der Donauwörther Gegend.

LG Tango

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vkmum
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10 Juni 2013 21:58 #82759 von vkmum
Dem möchte ich mich gerne anschließen.

Ich habe mir bereits eine Excel-Vorlage gebastelt (mit Lücken), dennoch wäre es großartig, wenn jemand mit erfolgreicher Pflegestufe uns allen eine Pflegetagebuch-Vorlage zur Verfügung stellt. So ist mir auch nicht klar, wie detailliert bzw. aufgedröselt die einzelnen Punkte und Unterpunkte sein sollten.

Lieben Dank im Voraus

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TinaP
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11 Juni 2013 08:20 #82762 von TinaP
Eine gute Vorlage findest du hier:

http://www.behinderte-kinder.de./pflege/pfleg.htm


Jeder einzelne Punkt muss aufgeführt werden.
Tagebücher findest du unter anderem hier:

www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Ver...ch,property=Data.pdf

Bei meinem Sohn kommen zB. bei Überzuckerungen Inkontinenz dazu. Am Tage und auch in der Nacht.
Alles was zur Diabetesbehandlung zählt, kommt in der Regel für die Pflegestufe nicht in Betracht.
Bei der Pflege zählt nur: waschen, Essen überwachen- zubereiten, Therapietermine, Bettwäschewechsel, Windeln, Hautpflege ( zB. bei trockener Haut). Ein tägliches Bad ist höher einzustufen als das tägliche Duschen oder Waschen.
Bei unserem Sohn muss ich die Mahlzeiten überwachen und erst anschließend Insulin geben.

So könnte ich vieles aufzählen, was wichtig ist.

Liebe Grüße von Tina
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vkmum
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11 Juni 2013 09:52 #82765 von vkmum
Vielen Dank, genau im diese Unterscheidung ging es mir.
Allerdings habe ich doch noch eine Frage. Verstehe ich es richtig, dass bei der Pumpentherapie die Insulingabe nach dem Essen angerechnet wird?
1. Wäre folgendes Beispiel so richtig
2. und müssen die Vorgänge so aufgesplittet werden?

1 min: BZ Messen vor dem Essen (nicht anrechenbar)
1 min: Korrekturinsulin (nicht anrechenbar)
1 min: Essen abwiegen (nicht anrechenbar)
20 min: Essen betreuen (anrechenbar)
1 min: Reste abwiegen (nicht anrechenbar)
1 min: Insulin berechnen (nicht anrechenbar)
1 min: Bolusgabe (anrechenbar)

Und noch eine kurze Frage (eigentlich habe ich hunderte, denn vieles macht man ja schon aus Routine und merkt gar nicht, dass das eigentlich nicht "normal" ist...):
Ist mein Sohn im Kindergarten und dieser ruft mich 3 x die Woche an, weil die Pumpe piept, der Sohn spukt, oder versehentlich doppelter Bolus abgegeben wurde, etc, gehört dies auch zur Pflege und wenn ja unter welchen Punkt. Damit meine ich die ständige Rufbereitschaft.

Lieben Dank

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TinaP
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11 Juni 2013 17:38 #82775 von TinaP
Für die Essenszubereitung werden dir pro Mahlzeit 5 Min. anerkannt. Bolusgabe, Messen etc. ist medizinische Betreuung und fällt daher nicht unter Pflege.

Da mein Sohn nicht richtig einschätzen kann, wieviel er isst, muss ich das "überwachen". das wird wieder anerkannt. Auch, wenn man dann noch neu ausgleichen muss, weil man zu viel Insulin gegeben hat. Auch wenn man das Kind überreden muss noch dies oder das zu essen.... das fällt auch unter Pflege.

Zum Kindergarten fahren fällt nicht darunter, ich würde es aber trotzdem angeben. ( Pumpe piept= medizinische Betreuung).
Wegen Pumpe beim An- und Auskleiden helfen ist wieder Pflege, wie das tägliche Eincremen und die Pflege der Katheterstelle. Nachts Blutzuckerüberwachen mit Wäschewechsel ( Schwitzen, Inkontinenz, ist auch Pflege).

Arztbesuche, Therapiebesuche all das kann auch angerechnet werden.

Mal so gesagt, je häufiger du nachts aufstehst, Körperpflege ausübst, besondere Situationen beim Essen hast um so größer die Chancen auf Pflegeleistungen.

Lg Tina
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vkmum
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11 Juni 2013 21:27 #82779 von vkmum
Liebe Tina,
vielen Dank. Das Bild wird immer klarer. Wahrscheinlich hätte ich die Hälfte vergessen anzugeben...Mit dem Schwitzen und Umziehen haben wir sehr häufig, auf die Idee wäre ich überhaupt nicht gekommen. Es ist schon verrückt, dass sich der Gesetzgeber die Mühe macht, zwischen medizinischer Betreuung und Pflege zu unterscheiden. Aber wie auch immer, ich mache jetzt mal meine Hausaufgaben und schreibe einfach alles auf wissend, was bestimmt nicht mitzählt.
Liebe Grüße und nochmal Danke für Deine Zusammenfassung. Das hilft wirklich sehr!
Viktoria

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RAGK
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12 Juni 2013 19:49 #82801 von RAGK
Hallo,

wir haben zwar bisher nur zwei Ablehnungen bzgl. der Pflegestufe bekommen versuchen jetzt aber per Klage Recht zu bekommen.

Bei uns sind die "Hauptzeiten" die Beaufsichtigung des Essens. Unser Sohn ist 4. Da dauern die Mahlzeiten inklusive "Betteln", dass er ausreichend isst, oft unheimlich lange. Das ist am Tag unserer Meinung nach mehr als eine Stunde. Wir haben davon sogar Videos als Beweismittel gedreht. Zudem muss jedes An- und Auskleiden auch bei Toilettengängen beaufsichtigt werden, da er Pumpenträger ist und immer die Gefahr besteht, dass er sich den Katheder rausreißt. Ggf. wird dabei geholfen. Auch das sind zig Minuten. Desweiteren haben wir auch die von Tina genannten Zeiten aufgeführt.

Mittlerweile war eine vom Gericht bestellte Gutachterin bei uns. Wir warten aber noch auf das Ergebnis. Überhaupt ist Warten das Stichwort bei dem Ganzen. Du glaubst es nicht. Vor etwa drei Jahren haben wir eine Pflegestufe beantragt. Es ist einfach unglaublich wer hier was alles verzögern kann. Das geht los beim eigenen Anwalt der angemahnt werden muss, über Ärzte die Wochen brauchen um Fragen zu beantworten, über das Sozialgericht, bei dem offenbar ersatzlos ein Richter monatelang ausfällt bis hin zu Gutachtern, gegnerischen Parteien und Versicherungen, die uns warten lassen. Es ist wie im Kabarett. Ich glaube im Osten hat man früher auf einen Trabant auch nicht länger gewertet als im Hochtechnologieland Bayern auf eine Pflegestufe.

Viel Glück und Geduld, Grüße
Ralf

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TinaP
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12 Juni 2013 21:27 #82822 von TinaP
Ich drücke euch ganz doll die Daumen!!! Die Beaufsichtigung beim Essen kenne ich zu gut. Kämpfen lohnt sich. Dass die Gerichte, Ärzte und Gutachter das alles gern auf die lange Bank schieben kennen wir auch zu gut. :blink: Das ist Taktik, damit ihr vorher aufgebt...

Seit 2 1/2 Jahren klagen wir eine Mutter Kind Kur vor Gericht ein.... und genauso lange dauert schon die Klage auf Anerkennung der Schwerbehinderung. Das ist ein Witz. :pinch: Kabarett ist der richtige Ausdruck. Eigentlich müsste man mal die Medien auf diese Probleme aufmerksam machen. Es ist schon merkwürdig wie sehr man teilweise kämpfen muss.

Kopf hoch und nur Mut!
Liebe Grüße von Tina

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RAGK
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15 Juni 2013 12:58 #82912 von RAGK
Hallo Viktoria,

ich kann auf deine persönliche Nachricht leider nicht antworten (Meldung: der Gruppe kann nicht genantwortet werden, daher erscheint die Rückmeldung hier:

Zu der Kindergartensache kann ich nichts sagen. Bei uns hier auf dem Land läuft das völlig unbürokratisch. Die Kindergärtnerin, die wir privat gut kennen, versorgt Lucas zur Brotzeit und auch eine sehr liebe Auszubildende kümmert sich herzlich um ihn.

Wir haben der Leitung vorgeschlagen, dass Sie einen weiteren Behindertenplatz -es gibt bereits ein behindertes Kind in der Gruppe- angeben könnten. Das hat die aber, warum auch immer, gar nicht interessiert.

VG
Ralf

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RAGK
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27 Dez. 2013 09:55 #88418 von RAGK
Liebe Forum-Interessenten,

unser Rechtsstreit mit der Pflegeversicherung ist beendet. Im Herbst hat nun das Sozialgericht Augsburg, nach über drei Jahren Rechtsstreit, die Klage abgewiesen. D.h. wir bekommen kein Pflegegeld, obwohl wir fast alle Hebel in Bewegung gesetzt haben, uns auch von einem ehemaligen Sozialrichter (den kennt wohl auch ein Bekannter aus den Foren hier) aus dem Norden der Republik beraten haben lassen und trotz Rechtsanwaltes, der aber mehr als eine unglückliche Figur abgegeben hat. Letzterer hat sich so mit dem Thema beschäftigt, dass er, so glaube ich, bis zuletzt nicht erklären hätte können, was Diabetes ist. So habe ich versucht, selbst unsere Argumente noch einmal vor Gericht zu bekräftigen. Nachdem aber insgesamt drei Gutachter (2mal Medicproof, einmal eine Unabhängige) nicht auf die geforderten Zeiten für Pflegestufe 1 gekommen sind, waren die Chancen gering. Da wir jetzt auch keine Lust mehr haben weiter zu streiten und die "Gutachterei" unserem Sohn v.a. nicht mehr zumuten wollen, haben wir auf die Berufung verzichtet.

Trotzdem allen Klägern nochmals viel Erfolg. Unserer Meinung nach besteht nur ein Chance Pflegegeld zu bekommen, wenn das Gericht bzw. Gutachter die tatsächlichen Beaufsichtigungszeiten bei der Nahrungsaufnahme glauben. Die Chance generell liegt aber wohl bei unter 20%, zumindest hier in Bayern nach den letzten Urteilen.

Ein gesundes und erfolgreiches 2014, Grüße
Ralf

P.S: Offenbar ist aber, wenn ich mir so die Forumsbesuche hier so anschaue, das Interesse an dem Thema eh eingeschlafen.

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