Hallo,
wir hatten auch einen Schwerbehindertenausweis für unseren Sohn vom 14. - 16. Lebensjahr (mit 60%, H, B und G). Das G war wirkungslos, nur mit aG - also außergewöhnlicher Gehbehinderung - bekommt man einen Schein zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen. Das B hat seiner Freundin und uns so manchen kostenlosen Eintritt (Museen, Kinos etc.) beschert. Auf dem H konnte er kostenlos im Nahverkehr fahren und wir als Eltern haben den Steuerfreibetrag von 3700 € in Anspruch genommen. Dazu noch 925 € Pflegepauschbetrag und Kilometergeld für behindertenbedingte Fahrten (Apotheke, Arzt, Begleitung auf Fahrten). Der GdB von 60 hat im Vergleich zu einem von 50 nichts gebracht - es ist aus meiner Sicht egal, ob ein GdB 50 oder 60 vergeben wurde. Manche Veranstalter machen Unterschiede beim Eintritt, ob jemand mehr oder weniger Prozente hat.
Unser Sohn hat sich aus seinem Ausweis nichts gemacht, und manchmal eben seinen Vorteil daraus gezogen.
Nach der Neufeststellung, bei der unser Diabetologe (leider) den Umgang mit dem Diabetes zu gut beschrieben hat (also keine Einschränkung in der Teilhabe), hat er nun keine Kennzeichen, sondern lediglich einen GdB von 40 erhalten. D.h. keine Schwerbehinderung mehr.
Er hat nun mehrere Möglichkeiten:
- Widerspruch einlegen, um einen GdB von 50 zu bekommen, das haben wir aber nicht gemacht
- Später einmal einen Antrag auf Neufeststellung stellen, wenn sich seine Teilhabemöglichkeiten verschlechtert haben (etwa durch einen erhöhten Aufwand bezüglich des Diabetes). Er hätte wohl gute Chancen auf einen GdB von 50, da er ja mehr als 4 Mal täglich Insulin spritzt.
- Wenn er mal einen Arbeitgeber hat (also nach dem Studium, wie es zurzeit aussieht), sich gleichstellen zu lassen. Damit ist er nicht mehr so leicht kündbar (das halte ich aber für Augenwischerei), aber er bekommt keinen zusätzlichen Urlaub wie "echte" Schwerbehinderte. Diese erhalten 5 Tage Zusatzurlaub jährlich.
- Nichts machen.
Ich persönlich sehe keine Nachteile in einem Schwerbehindertenausweis. Ein fitter Diabetiker mit SBA ist vielleicht sogar attraktiv für einen Arbeitgeber, der - wenn er seine Quote nicht erfüllen kann - eine Abgabe leisten muss. Er hat vielleicht lieber einen Diabetiker als einen, der körperlich eingeschränkt ist.
Bei uns sind viele Schwerbehinderte tätig, für meinen Arbeitgeber ist das kein K.O.-Kriterium (allerdings darf es das auch nach dem AGG nicht sein).
In unserer Familie sind viele mit einem SBA, und keine hatte berufliche Nachteile deswegen.
Trotzdem überlasse ich die Entscheidung meinem Sohn, ob und wann er eine Neufeststellung oder eine Gleichstellung beantragen will.
Das "H", welches die meisten Vorteile gebracht hat, bekommt ein Diabetiker ohne weitere Einschränkungen nicht mehr nach dem 16. Lebensjahr.
Liebe Grüße
Steffi
PS: Ich weiß nicht, aus welchem Bundesland/Land du kommst, Anni. In Nordrhein-Westfalen ist es nicht so, dass ein Behinderter schneller einen Studienplatz bekommt. Er hat nur Anspruch auf einen wohnortnahen Studienplatz und kann in Prüfungen mehr Zeit bekommen, wenn er die benötigt.