Berlin – Wer eine Beamtenlaufbahn anstrebt, muss unter anderem zunächst eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Die örtlichen Gesundheitsämter untersuchen Anwärter auf ihre Tauglichkeit. Stellt der Amtsarzt gesundheitliche Einschränkungen fest, die erwarten lassen, dass der Anwärter während seiner Laufbahn dienstunfähig werden könnte, kann eine Verbeamtung abgelehnt werden. So entschied Ende Januar das Oberverwaltungsgericht Münster, dass eine Verbeamtung eines Diabetes-Patienten aufgrund des hohen Risikos für Folgeerkrankungen verweigert werden kann. Trotzdem können Menschen mit Diabetes oder anderen chronischen Krankheiten grundsätzlich auch eine Verbeamtung erreichen. Um die hohe Hürde der Gesundheitsprognose zu meistern, rät die Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) und die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) Betroffenen, sich vorab um die Feststellung einer Schwerbehinderung zu bemühen.
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