Skip to main content

Werde unser Facebook Fan

Frage nach Schwerbehinderung bei Bewerbungsgespräch zulässig!

WebAdmin
Mitglied


Administrator
Administrator

Beiträge: 6842

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1998
Therapieform: CSII + CGM (Zugelassenes Closed Loop Insulinpumpensystem mit Glukosesensor)
Private Nachricht
18 Feb. 2012 05:58 #65511 von WebAdmin

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden (BAG, Urteil vom 16.02.2012, Az. 6 AZR 553/10), dass die Frage nach einer Schwerbehinderung bei einem Bewerbungsgespräch gestellt werden darf und eine Lüge damit unzulässig ist.

Mehr Info und Quellverweis: Jans Rechtsfragen Blog vom 16. Feb. 2012


Michael Bertsch
webmaster@Diabetes-Kids.de
www.diabetes-kids.de

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.





Beiträge: 0

Daten zum Kind:
Geschlecht:
Geburtsjahr:
Therapieform:
18 Feb. 2012 11:30 #65512 von
Markus hat letztes Jahr seine Ausbildung begonnen, und uns hat man geraten, die Schwerbehinderung nur dann zu erwähnen, wenn er sich im öffentlichen Dienst bewirbt. Denn dort wird man bei gleicher Leistung bevorzugt . Wir sind gut damit gefahren und Markus hat seine Ausbildung beim Bundesamt im september begonnen.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: WebAdminEgonManholdmibi74Wenkemarielaurin
Ladezeit der Seite: 0.395 Sekunden