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Maßnahmen bei Ablehnungsbescheid Antrag §§ 90 SGB IX durch das Sozialamt

shiny
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29 Dez. 2021 00:28 #117263 von shiny
Hallöle zusammen ,

Meine Tochter hat seit 2/20 D.m. , wurde in 8/21 eingeschult .
In der nächstgelegenen Schule wurde für sie in 11/20 die Schul-Aufnahme abgelehnt , es sei denn , sie habe eine I-Kraft .
Daraufhin hatten wir ein weiteres Gespräch mit recht nahe gelegener  Schule - dort signalisierte der Schulleiter Kenntnisse mit D.m. - erkrankten kids.  Deswegen meldeten wir sie dort an .
Ca. nach 2-3 Wo.  kristallisierte sich jedoch eine fehlende angemessene Versorgungsmöglichkeit durch die Schule heraus , da die Klassenlehrerin keine Aktivitäten übernehmen konnte/ wollte wegen der Versorgung der anderen 25 Kinder . Da meine Tochter aufgrund der Berufstätigkeit von uns beiden Eltern sowie hinzutretender schwerer Erkrankung des Geschwisterkindes ( Pflegestufe 3,  GdB 80 )  auch in der OGS angemeldet war , entstanden gravierende Probleme , denn sie konnte bis 10/21  die OGS kaum besuchen . Eine D.m. Schulung der Lehrer erfolgte , jedoch war die Versorgung unserer Tochter zu aufwendig , dass der Schulleiter an uns herantrat mit der Bitte , eine I-Kraft zu beantragen .
Das taten wir dann in 9/10-21 beim Sozialamt des Kreises . Wir führten die Notwendigkeit der I-Kraft ausführlich aus , von Toilettengang , Pausenbetreuung , Teilnahme an "normalen" sozialen Interaktionen , Sport-Unterrichts-Besuch ,Reaktionen auf Pumpen-Alarm und Vibrationen etc. , gaben natürlich auch die PumpenÜberwachung , InsulinAbgabe sowie Verhinderung von Hypo- , Hyperglycämie an . 
Jetzt kam der Ablehnungsbescheid : Die Leistungen Ihrer Tochter sind sehr gut und unabhängig von ihrer Erkrankung . Der Hilfebedarf besteht darin , die Werte auf der Pumpe zu kontrollieren , bei Bedarf Insulin abzugeben und im Falle einer Hyperglycämie eine zusätzliche Zuckergabe durchzuführen ( tatsächlich steht dort Hypergylcämie ! ) . Es besteht ein medizin. Hilfebedarf in Form von notwendiger Behandlungspflege gemäß der Verordnung § 37 SGB V  durch den Diabetologen . Darüber hinaus bestehen keine Hilfebedarfe , ein I-Helfer ist daher nicht erforderlich und geeignet , das Ziel der Eingliederungshilfe zu erfüllen. 

Aktuell bekommen meine Frau oder ich täglich mehrere Anrufe wegen der Pumpe , gerade mittags zum Essen . es gibt 3 Personen , die sich "etwas" rantrauen , jedoch müssen wir als Eltern permanent in Habacht Stellung sein . Es gab schon mehrmals blockierten Katheter mit Abholpflicht durch uns , Hypos bis 40mg% , viele Gänge meiner Tochter vom Klassenzimmer zum Schulleiter ( ca. 80m - ALLEIN ! ) , etliche verpasste Pausen und Spielzeiten wegen des D.m. , weil keiner auf sie aufpassen konnte . Die Lehrer bemühen sich , die OGS - Kraft schafft schon mittags mit 3 Anrufen bei uns Eltern auszukommen .
Das als Schilderung der Vorgeschichte , nun meine Frage : Widerspruch ist klar , aber wie kann ich die Erfolgsaussichten erhöhen ? Es gibt ja in NRW keine einheitliche Linie , jeder Sachbearbeiter kann da ja wohl seine eigene Meinung bilden - unter Zuhilfenahme medizin. Unterlagen , Eltern- und Schulaussage , Gesundh. Amt - Angaben , etc.  Das ist echt nicht sonderlich fair , dass eine 6 jährige Typ 1 Diabetikerin  nur über einen Pflegedienst 3xtgl. ausreichend versorgt sein soll.... Die Einbindung in das Soziale muß also über uns Eltern auch während der Schulzeit erfolgen , denn die Zeiten zwischen den PD-Besuchen müssen ja auch "irgendwie" abgedeckt sein .... Also bitte ich um Rat und Hilfe ?! 

viele Grüße
Dad von sun-shiny




 

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29 Dez. 2021 02:35 #117265 von Cheffchen
Hallo @shiny,
ja leider gibts da keine einheitlichen Regelungen, es gibt Bundesländer wo das besser geregelt ist und halt andere wo nichts geregelt ist wie bei euch.

Zuerst muss man feststellen, wenn deine Aufzählung so ca auch im Antrag stand, ist klar das Amt das ablehnt, den bleibt da, wenn man es genau nimmt, nichts anderes übrig, ausser sie melden sich bei euch um den Antrag zu überarbeiten, da zu müssen sie aber wollen, den Eingliederung bedeutet nun mal nichts Medizinisches (bis einige andere Bundesländer wo das geregelt ist, das wiederhole ich jetzt nicht immer).

Grundsätzlich, habt ihr ein Pflegedienst der zum Essen kommt, denn ohne wird schwer.
Damit fällt bedienung der Pumpe für I-Helfer schon mal raus und es bleibt nur Eingliederung, also schauen ob Kind schaut ob es was machen muss.

Jetzt beim schreiben fällt mir auf, das Amt darf mit dieser begründung den Antrag gar nicht ablehnen, denn wenn sie meinen das sie nicht zuständig sind, sind sie ja verpflichtet inerhalb von 14 Tagen verpflichtet das an die richtige stelle, ihrer Meinung nach, weiter zu leiten und diesen muss dann entscheiden. Dies wäre ja bei euch jetzt wohl KK.

Davon abgesehen, solltest den Widerspruch beim Amt so anpassen das da bloss nichts von Insulinpumpe bedienen oder BZ messen drin steht, maximal das Kind zu überwachen das dies Insulinpumpe bedient oder BZ misst.
Was hat denn der Amtsarzt gesagt bzw. brauchst ja von dem auch schreiben, das Kind Schultauglich ist und Eingliederungshilfe zur besseren intergration empfohlen wird, so ca sind die schreiben immer, wenn der Amtsarzt mitspielt.

Cheffchen

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29 Dez. 2021 09:53 #117266 von shiny
Hallo  Chefchen ,

Danke für die Anwort !

Vor der Schule wurde in der Kita die Schultauglichkeit festgestellt . Ein amtsärztliches Gutachten oder Schreiben ist nach unserem Wissen nicht existent.
Alle Unterlagen von uns als Eltern sowie der Schule wurden dem Gesundheitsamt vorgelegt und danach wurde von der Sachbearbeiterin die fehlende Notwendigkeit der I-Kraft entschieden .... Ich habe jetzt den Schulleiter gebeten , mir sein Schreiben zur Verfügung zu stellen , damit ich im Widerspruch Nichts Gegenteiliges schreibe ....
Von der Krankenkasse liegt ebenfalls ein Ablehnungsbescheid  (8.11.2021)vor mit dem Verweis auf das Sozialamt ....
Ich habe im Antrag natürlich ehrlich ALLE Faktoren , also auch Pumpenüberwachung und Insulingabe angegeben , denn das wird an anderen Schulen , z.B. in Waltrop , auch mit I-Kraft so gehandelt . Die soziale Teilhabe - Einschränkungen wurde vom Amt scheinbar ignoriert ....
Macht ein Rechtsanwalt Sinn für den Widerspruch oder gibt es jemanden , der standardisiert für diesen Widerspruch Hilfestellung betreiben kann - wir haben ja 1 Monat Zeit für die Ausgestaltung des Widerspruchs ...

viele Grüße


 

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29 Dez. 2021 13:15 #117267 von Cheffchen
Hallo @shiny,
Schultauglichkeit stellt ja nur der Amtsarzt bei der Schuluntersuchung fest und dieser sollte feststellen, das Kind zwar zur Schule kann aber halt Unterstützung (I-Kraft) benötigt.
Wie vom KK hast auch ein Ablehnungsbescheid? Also hast jetzt 2, das geht ja gar nicht und ist rechtlich eigentlich verboten.
Das im Antrag "natürlich ehrlich ALLE Faktoren" geschrieben hast, ist leider komplett falsch, das hat nichts mit ehrlich zu tun, sondern mit übergreifende Leistungen, die sich gegenseitig ausschliessen, so muss KK das ablehnen weil Integration enthalten ist und so muss Amt den Antrag ablehnen weil Medizinisches enthalten ist. Hast dich nicht beim Sozialarbeiter vom DiaDoc beraten lassen oder hat er selber nichts gesagt?

Widerspruch macht natürlich Sinn bzw. Anträge abändern das Amt oder KK die auch genehmigen kann und ganz ohne Rechtsberatung bekommst das glaube jetzt nicht mehr geklärt.
Du kannst erst mal Widerspruch einlegen und zu schreiben das Begründung nachreichst, bevor fristen verstreichen.
Aus NRW ist zb Jan Twachtmann rechtsfragenblog.de/ der ja auch hier im Recht-unterforum aktiv ist oder Heribert Kohlen www.kanzlei-kohlen.de/ kennen sich mit Diabetes und Anträge aus, also mal anrufen und schauen was jetzt noch machbar ist.

Cheffchen

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29 Dez. 2021 16:31 - 29 Dez. 2021 23:28 #117269 von shiny
hallo Cheffchen ,

Uns liegt keine amtsärztliche Einschätzung vor , auch Kein Ergebnis einer Schultauglichkeitsuntersuchung - da müßten wir in der KITA nochmal nachfragen :(

zuerst dachten wir , dass wir ohne I kraft es schaffen ...
Gerad e  wegen der Zuversicht des Schulleiters und ersten guten Gesprächen mit der Klassenlehrerin ...

Als sich das drehte , haben viele uns versucht zu beraten - gerade wegen des Durcheinander in Deutschland ohne einheitliche Richtlinien  ...Allein die anzuschreibenden Institutionen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden ...Wir wurden an das SoziaLAMT  des Kreises weitergeleitet ... In mehreren Gesprächen wurde uns mitgeteilt , dass sich auch Amt und KK die Kosten teilen können ( übergreifende Leistungen )  oder eine geteilte I-Kraft möglich ist etc.  Die Darlegung der sozialen Komponenten mischen sich natürlich mit medizinischen Aktivitäten und da in anderen Bundesländern mit ähnlich geschriebenem Antrag sofort eine KoZusage erfolgte , hatten wir auch an das Gute im Menschen gedacht ...Ärger auf dem Rücken einer 6 jährigen , da waren wir vielleicht naiv ?!
Ich habe mit meiner privaten KK telefoniert - die wollen jetzt erneut prüfen , ob eine Unterstützung möglich ist ...Es ist mir ein Dorn im Auge , dass das Amt einfach so ablehnen kann , wobei viele nicht mögliche Aktivitäten meiner Tochter vorliegen .... 
Hinterher ist man immer schlauer ...
Uns wurde auch der Weg einer Petition an den Landtag empfohlen bei fehlender Gleichberechtigung und Zusage in anderen Kreisen bei gleichen Bedingungen ....

Danke an Cheffchen 

viele Grüße

 
Letzte Änderung: 29 Dez. 2021 23:28 von shiny.

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30 Dez. 2021 23:47 #117285 von shiny
Guten Abend zusammen , insbesondere Cheffchen

der Kontakt zu meiner Rechtsschutz Versicherung erbrachte neue Informationen :
Man hat als Abgelehnter Anrecht auf Akteneinsicht aller Dokumente zur Erkenntnis-Gewinnung  , warum abgelehnt wurde ...-Widerspruch auf jeden Fall
Desweiteren wurde auf ein "persönliches Budget" verwiesen , welches zur Verfügung steht ....Hierüber ist eine fallspezifische Verteilung von Geldern möglich - weiß da jemand etwas drüber??


Außerdem haben wir jetzt die INFO erhalten , dass die Schuleignungsuntersuchung unserer Tochter ausgefallen ist wegen Corona und som it keine amtsärztl. Einschätzung erfolgt ist

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, also auch keine I-kraft-Empfehlung ....

Nun ja , gespannt ob jemand von Euch /Ihnen was dazu sagen kann????

viele Grüße
gute Nacht
shiny - dad
 

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31 Dez. 2021 00:51 #117286 von Cheffchen
Hallo,
also das klinkt mir recht komisch alles, es geht ja nicht um ein Gutachten was angezweifelt wird, deswegen was willst da mit einer Akteneinsicht sehen, das Sie meinen nach $XY sind sie nicht zuständig?
(Und bei allen Sachen hast auch nicht immer Einsicht, es gibt nicht wenige Sachen wo das nur dein Rechtsanwalt darf)

Persönliches Budget würde ja auch nur in frage kommen, wenn sie gewählt wären die Leistungen aufzusplitten, was sie ja nicht sind, deswegen werden sie natürlich persönliches Budget auch nicht gewähren, da es denen im schnitt ja teurer kommt.
Persönliches Budget ist eine Option, wenn zb eine Genehmigung hast aber Amt und KK kein findet der dies erbringt, dann bekommst persönliches Budget und darfst selber ein einstellen und wirst Arbeitgeber mit allen rechten und pflichten.

Schuleignungsuntersuchungen, wurden gestrichen? okay, die fanden hier alle statt, dann solltest vielleicht gerade jetzt kontakt Suchen, denn der Amtsarzt hat da recht viel zu sagen, auch wenn jetzt etwas spät.
Klar ist doof, wenn die erste Schule sagt kein Problem und dann quer stellt, kommt gar nicht so selten vor.

Cheffchen

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