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Härtefallreglung Einschulung

knödel
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05 Jan. 2017 20:13 #103704 von knödel
Härtefallreglung Einschulung wurde erstellt von knödel
Hi,
hat einer Erfahrung mit der Erstreitung eines Schulplatzes durch die Härtefallreglung.
Nachdem eine Schule unsere Tochter so fies abgelehnt hat und zwar ausdrücklich auf Grund des Diabetes, habe ich bei der Nächsten die zusagte, sie angemeldet.
Mein Bauchgefühl habe ich dabei überhört. Zwar ist die Schule prinzipiell bereit die Versorgung zu übernehmen und die Klassenlehrein hat auch Erfahrungen, aber diese liegen 10 Jahre zurück und Sie wirkte recht unsicher und immer wieder kam das Thema Schulbegleitung auf, was aber zumindest hier auf gar keinen Fall bewilligt wird. Also ist die Schule ganz ok, aber nicht wirklich gut.
Jetzt habe ich eine Schule gefunden für die Diabetes überhaupt kein Problem ist, sogar mehrere Diabetiger hat, aber leider voll ist.
Es besteht nun nur noch die Möglichkeit über eine Härtefallreglung an dieser Schule einen Platz zu bekommen. Hat das schon mal einer von Euch durchgezogen und kann davon berichten?

Danke!

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Juli
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Diamant Schreiber
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06 Jan. 2017 14:43 #103712 von Juli
Juli antwortete auf Härtefallreglung Einschulung
Nein, so einen Fall kenne ich leider nicht. Welchen Härtefall sollst du denn da aber nennen, wenn die Schule bereit ist, sich in gewissen Rahmen zu kümmern?
Allerdings würde ich gegen die erste Schule, die ganz klar aufgrund des Diabetes ablehnt, vorgehen - schon rein aus Prinzip. Das macht zwar Mühe und hilft euch nicht mehr wirklich ... vielleicht aber den anderen, die da später irgendwann sicher folgen werden. Bei uns herrscht Schulpflicht, in RLP gibt es auch Schulbezirke und ablehen geht so einfach gar nicht!

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knödel
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06 Jan. 2017 15:15 #103713 von knödel
knödel antwortete auf Härtefallreglung Einschulung
Hi Juli,
die Argumentation eines Härtefalls ist, dass es dem Kind, bzw. den Eltern nicht zu zumuten ist auf eine andere Schule zu gehen. Also z.B. Eltern mit Handicap haben einen viel beschwerlicheren Schulweg.
In unserem Fall wäre die Argumentation so, dass die Versorgung nur an dieser Schule hinreichend wäre und an der Anderen eben nicht. Dann muss die Schulleitung einiges offenlegen, z.B. wie hoch die Klassenstärke ist und die ggf. hochsetzten oder einem Geschwisterkind den Platz zu unseren Gunsten entziehen. Und da liegt für mich der Hase im Pfeffer. Mit der Aktion macht man sich ja nicht gerade beliebt oder zumindest Umstände. Es bringt ja auch nix, wenn die prinzipiell mit dem Diab. gut umgehen, aber nicht gut auf einen zu sprechen sind. Außerdem ist das ganze nur mit Anwalt möglich. Schwierige Sache.
Die andere Schule habe ich schon dem Sozialamt gemeldet, weil die tatsächlich sagten, nur eine GU Schule wäre geeignet, weil dort ja medizinisches Fachpersonal angestellt wäre. was totaler Blödsinn ist. Wäre ja toll, wenn dem so wäre, nicht nur für Kinder mit Diabetes. Aber ich muss die Geschichte erstmal verdauen, bevor ich da noch weiter mache. Mich nimmt sowas immer mit.

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Reiter
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Junior Schreiber
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06 Jan. 2017 18:15 #103717 von Reiter
Reiter antwortete auf Härtefallreglung Einschulung
Moin,

bin Grundschullehrer in Schleswig-Holstein und selbst seit neustem Vater eines Kindes mit Diabetes.

Die Härtefallregelung ist von Bundesland zu Bundesland und teilweise von Kreis zu Kreis verschieden. Bei uns entscheidet die Schulleitung selbst über die Anwendung der Härtefallregelung. Wird diese durch die Schulleitung abgelehnt, kann Einspruch beim Schulamt eingelegt werden, welches dann, wenn es nicht dort die Zustimmung gibt, durch die Ablehnung einen Verwaltungsakt durchgeführt hat, gegen den dann vor dem Sozialgericht, und erst dann wird ein Anwalt benötigt, geklagt werden kann.
Bei uns regelt der Schulrat schon die meisten Dinge, wer Einspruch einlegt bekommt wenn nicht Recht, ann wenigstens ein annehmbares Alternativangebot. Einem schon schriftlich zugesagten Platz für ein Geschwisterkind zurückzunehmen ist nahezu unmöglich, denn die Zusage ist schon verbindlich und keine Schule wird, schon aus Gründen zur Bewahrung eines guten Rufs, ein schriftlich gegebenes Versprechen wieder zurücknehmen.

Beratend zu Seite steht dir bestimmt der Kreiselternbeirat oder gar der Landeselternbeirat, die sicher über ähnliche Fälle informiert sind, und hier beraten oder gar mit der Schulleitung / Schulrat sprechen können.

Ich wünsche euch auf jeden Fall viel Glück!!

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Reiter
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06 Jan. 2017 18:26 #103718 von Reiter
Reiter antwortete auf Härtefallreglung Einschulung
Habe noch eine Ergänzung, was das Land Schleswig-Holstein angeht: Auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein im Bereich "Schulrecht" findet man diese PDF: www.schulrecht-sh.de/texte/d/diabetes.pdf

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