Activity-Cap von Medtronic
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Schützt das Teil die Pumpe irgendwie zusätzlich?
Mein Kamikaze-Kind ist mämlich schon ein paar Mal draufgefallen :whistle: ...teilweise selbstverschuldet, aber letzte Woche hat sie ein Junge in der Schule hingeschmissen.
Müsste da die Haftpflicht der Eltern einspringen, wenn die Pumpe dadurch kaputt ginge? Uns wurde ja geraten, eine Versicherung abzuschließen, aber ich hab jetzt von ein paar Eltern gehört, dass es keine Versicherung gibt,die das versichern würde.
Post geändert von: Marianne, am: 13. May. 2007 18:23
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ich bin mir nicht sicher, ob es eine Versicherung gibt, die die Insulinpumpe mit abdeckt. Die eigene Haftpflichtversicherung aber sicherlich nicht. Die deckt doch m.W. Schäden ab, die "man" anderen zufügt. Das heißt, ggf. kann man sich an den Verursacher des Schadens halten bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Gruß, Egon M.
Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....
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eigentlich "gehört" die Pumpe aber doch nicht uns, sondern der Krankenkasse...also müsste doch UNSERE Haftpflicht für Schäden aufkommen, die Meryem "fremdem" Eigentum zufügt, oder? Na ja - und wenn ein fremdes Kind sie schubst, dann eben die Haftpflicht von dessen Eltern.
Also ich weiß, dass Roche bei der Abgabe einer neuen Pumpe den Abschluss einer eigenen Versicherung empfiehlt. Das steht in irgendeiner Broschüre oder so drin! Aber ich kenne keine Versicherung, die das versichert.
LG Marianne
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eigentlich "gehört" die Pumpe aber doch nicht uns, sondern der Krankenkasse...also müsste doch UNSERE Haftpflicht für Schäden aufkommen, die Meryem "fremdem" Eigentum zufügt, oder? Na ja - und wenn ein fremdes Kind sie schubst, dann eben die Haftpflicht von dessen Eltern.
Also ich weiß, dass Roche bei der Abgabe einer neuen Pumpe den Abschluss einer eigenen Versicherung empfiehlt. Das steht in irgendeiner Broschüre oder so drin! Aber ich kenne keine Versicherung, die das versichert.
LG Marianne
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als damals die Paradigm endlich von der Krankenkasse genehmigt wurde, rief ich bei der AOK an und fragte nach, ob die Pumpe zusätzlich versichert werden müßte.
Es wurde mir zugesichert, daß die Pumpe -egal aus welchem Grund defekt- sofort ausgetauscht werden könnte und die KK die neue Pumpe auch bezahlt.
Von einer Zusatzversicherung für Pumpen haben sie noch nie was gehört und selbst wenn es so eine gäbe, wäre es nicht nötig.
Hoffe nur, daß sich die KK dann auch noch daran erinnert, falls es mal soweit sein sollte.
Gruß Susanne
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Hoffe nur, daß sich die KK dann auch noch daran erinnert, falls es mal soweit sein sollte.
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ich glaube nicht, dass die Pumpe der KK gehört. Zumindest macht sie sie m.W. keinen Eigentumsvorbehalt geltend, wenn es um die Kostenübernahme für die Pumpe geht.
Ab Mittwoch bin ich bis Samstag in HH auf der DDG - Jahrestagung. Dort werde ich mal die Pumpenhersteller -die ja auch alle auf der Industrieausstellung vertreten sind- danach fragen. Ich melde mich dann nächste Woche wieder dazu.
Egon M.
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Das wäre mal toll, wenn Du nachfragst. Uns wurde das auch so gesagt, dass die Pumpe der Krankenkasse gehört.
@Marianne
Das "Activity Cap" sitzt über dem Batteriefach und verhindert, dass der Deckel über der Batterie sich aufdreht und klemmt am Reservoir, damit es sich nicht aufdreht.
Ich habe das Cap noch nie benutzt, weil das Problem bei uns eher darin besteht, dass die Pumpe kaputt gehen könnte, wenn sie runter fällt, nicht aber das das Reservoir rausfällt.
Wir haben die Sporttasche (v.Minimed) aus Wasser und Schmutz abweisendem Cordura-Nylon-Material. Die ist ganz gut gepolstert und bisher hat die Pumpe keinen Schaden genommen. (Seit einem Jahr haben wir sie.)
Im Shop bei Minimed.de kannst Du Dir die beiden Sachen genau ansehen.
Viele Grüße,
Anja
Sohn Dominik, 1998 geb., Diabetes seit 03/2003, Pumpe Paradigm 712 seit 06/2006
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@Marianne
Das "Activity Cap" sitzt über dem Batteriefach und verhindert, dass der Deckel über der Batterie sich aufdreht und klemmt am Reservoir, damit es sich nicht aufdreht.
Ich habe das Cap noch nie benutzt, weil das Problem bei uns eher darin besteht, dass die Pumpe kaputt gehen könnte, wenn sie runter fällt, nicht aber das das Reservoir rausfällt.
Wir haben die Sporttasche (v.Minimed) aus Wasser und Schmutz abweisendem Cordura-Nylon-Material. Die ist ganz gut gepolstert und bisher hat die Pumpe keinen Schaden genommen. (Seit einem Jahr haben wir sie.)
Im Shop bei Minimed.de kannst Du Dir die beiden Sachen genau ansehen.
Viele Grüße,
Anja
Ach so - ich dachte, das Teil würde die Pumpe direkt schützen. Meryem trägt die nämlich am liebsten "offen"....
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zurück von der 42. Jahrestagung der DDG in Hamburg will ich berichten, was die Mitarbeiter der drei dort anwesenden Pumpen - Herstellerfirmen zu dem Haftpflichtproblem geäußert haben (ich werde in alphabetischer Reihenfolge vorgehen).
Cozmo:
Der Mitarbeiter ist der Meinung, die KK machen einen Eigentumsvorbehalt. Unabhängig davon, geben sie selber keinen kostenfreien Ersatz, wenn die Pumpe durch irgendeine Form der Gewalteinwirkung einen Defekt erleidet. Ggf. kommt die Haftpflicht- bzw. Hausratsversicherung dafür auf.
MiniMed / Medtronic
Die Mitarbeiter dort machten die gleichen Aussagen wie ich sie oben beschrieben habe.
Es gäbe "natürlich" sofort eine Ersatz(Leih-)pumpe, aber die Kostenübernahme muss dann sichergestellt werden.
Roche
Roche repartiert oder ersetzt die defekte/zerstörte Pumpe ohne Kosten für den Patienten bzw. seine KK.
(Ausnahme: wenn z.B. alles darauf hinweist bzw. sogar bewiesen ist, dass die Pumpe mutwillig zerstört wurde.
[z.B. Frust mit dem Leben/dem Diabetes > Pumpe unter Umständen schon zum zweiten Mal gegen Wand geworfen].)
Durch Situationen wie gerade beschrieben, gehen nach der Erfahrung von Roche mehr Pumpen kaputt, als durch echte Unfälle.
Für mich ist noch nicht sicher geklärt, ob die Pumpen den KKs oder dem Patienten "gehören".
Der Sachbearbeiter der Barmer-Hotline, sagte, die Barmer hätte keinen Eigentumsvorbehalt auf Insulinpumpen. Das wäre völlig anders, als z.B. bei Gehhilfen, Rollatoren, Krankenfahrstühlen u.ä.
Ich werd das aber noch schriftlich bei der Zentrale der BEK nachfragen. Dann gibt es auch eine schriftliche Antwort, auf die man sich berufen kann.
Gruß, Egon M.
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