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Rückstufung GdB auf 40, Anwalt für Sozialrecht in HH

MatthiasHH
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11 Mai 2022 10:59 #118162 von MatthiasHH
Moin,
das Versorgungsamt beabsichtigt den GdB mit dem 16 Lebensjahr auf 40 zu senken. Kennt jemand in Hamburg eine guten Anwalt der sich auf Sozialrecht/Schwerbehindertenrecht spezialisiert hat? Oder wäre der Sozialverband Deutschland die erste oder bessere Anlaufstelle?

Gruß 
Matthias 

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11 Mai 2022 11:50 #118163 von Cheffchen
Hallo @MatthiasHH,

so grundsätzlich in der nähe, wäre wohl Matthias Meyer www.rae-mzm.com/ aus Itzehoe zu empfehlen.
Wie weit das natürlich Sinn macht aber klar versuchen schadet nicht, musst halt genügend Einschränkungen finden um das zu begründen.

Sozialverband ist für mal Beratung bestimmt sehr gut, da recht unbürokratisch, musst aber halt auch glück haben, das der gegenüber Ahnung hat.

Cheffchen

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14 Mai 2022 22:02 #118179 von S123
Hier nochmal ein Link zur Verordnung 
www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publ...=publicationFile&v=1

Das Merkzeichen H kann ab 16 aberkannt werden. Der GdB 50 orientiert sich an der Zahl d r Injektionen etc. Das ist ja beim Typ 1 alles erfüllt. 

„Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindes- tens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt 50.“

In Berlin RA Frau Sabine Westermann. 

 

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15 Mai 2022 00:14 #118180 von Cheffchen
Die 50 richten sich Heute nicht mehr nach den Anzahl Injektionen, das ist nebensächlich geworden, wichtiger ist das "erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung", darum dreht sich alles.
Und das muss man halt darlegen und nachweisen.

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15 Mai 2022 08:58 #118185 von S123
Naja doch. 
es richtet sich nach den Injektionen und ebenso nach den Beeinträchtigungen. Eben so wie es in der Verordnung steht.
Das alles kann man ja darlegen, denn auch die erheblichen Beeinträchtigungen sind ja für einen Typ 1er täglich Brot. 

 

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15 Mai 2022 13:13 #118192 von Cheffchen
Bin ja voll bei dir, nur was ist mit 14,16,18 Jahren erheblich?

Da hast in der Regel keine Chance, wenn Amt es drauf anlegt.

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15 Mai 2022 14:19 #118194 von S123
Das ist mir zu absolut. Das Amt kann es drauf absehen oder nicht. Man kann um Anerkennung kämpfen oder nicht. 

mir fielen einige Themen ein, anhand derer man die erheblichen Beeinträchtigungen sichtbar machen kann:
- menstruations- oder stressbedingte Stoffwechselschwankungen
- anhaltende Remi
- kein Hypo-Gefühl wg. Down-Regulation des körperl. Stressempfindens
- Abhängigkeit von Technik und Temperatur, somit Beeinträchtigung bei Sport, Ausflug, Urlaub etc. 
- Störung des Nachtschlafs wg Über- oder Unterzuckerung
- körperliche Begleiterscheinungen 
​​​​​​- psychische Bewältigungsprobleme
- Probleme bei der Ausbildungs- oder Jobwahl (wegen zukünftiger Schichtarbeit oder hoher körperlicher Belastung …)

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15 Mai 2022 15:41 #118195 von Cheffchen
Ja, du sagst das dies für dich erheblich ist, das bedeutet aber nicht, das der Bearbeiter oder jemand anders, dies genau so sieht und wenn nicht, wird es nun mal schwer.

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15 Mai 2022 16:02 #118196 von S123
Für mich ist das derzeit nicht erheblich. Mein Dia-Kind ist noch weit von der 16 entfernt. Es sind nur Ideen.
Und der/die Bearbeiterin bearbeitet ja nicht nach Willkür. Man kann das sichtbar und plausibel erklären. Wir wissen ja nicht, welcher konkrete Dia-Fall vorliegt. 

Ich finde es unangebracht, wenn man von Vornherein in Stein meißelt, dass der GdB 50 ab 16 J. unerreichbar sei.
Man kann auch einen 50er GdB mit 16 Jahren bekommen. Und das hat dann nichts damit zu tun, dass man den/die Bearbeiterin überreden musste oder sie mal Lust auf eine gute Bewilligung hatten. 

Dein Standpunkt erweckt den Eindruck DiaKids ab 16 würde per se kein GdB 50 zustehen. Und es erweckt den Eindruck, dass das Landesversorgungsamt nur Bingo und Mensch-ärger-dich spielt. Beides halte ich für falsche Signale, denn beides sind Vorverurteilungen. 

Letztlich war die Frage nach einem Rechtsanwalt und damit einhergehend die Absicht einen GdB 50 festgestellt zu bekommen. Dabei kann man ja mit Erklärungsansätzen und Ideen helfen.
Oder man unterstreicht eben, dass das alles nicht gehen würde.  
 

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