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Rückstufung GdB von 50 auf 40 mit 16 Jahren

Souri
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30 Jan. 2022 21:28 #117490 von Souri
Hallo zusammen,
meine Tochter ist 16 geworden und danach bekamen wir Post vom Landratsamt, dass der GdB überprüft wird.
Nach etwas hin und her wurde er nun von 50 auf 40 zurückgestuft und sie verlor das Merkzeichen H. Das war uns klar, das gibt es ja normal nur bis 16.
Aber ist die Rückstufung unausweichlich? Gibt es Familien, die das durch Widerspruch verhindern konnten? Hat das jemand versucht?
Wir sind uns unsicher, ob  wir da Energie reinstecken sollen.
Aber es ärgert mich, dass sie festlegen dürfen, dass sich die Verhältnisse wesentlich geändert hätten. Die Auwirkungen der Beeinträchtigung hätten sich gebessert. ??? Ich sitze da und frage mich, wie sie darauf kommen. Wir haben das in unserem letzten Schreiben gefragt, aber als Antwort eben nur bekommen, dass es sich gebessert habe.

Deshalb meine Frage:
Hat ein Widerspruch Erfolg? Muss man klagen? Gibt es jemand, der den GdB 50 behalten konnte (evtl. durch Widerspruch)?
Hat jemand ein Urteil o.ä., das dabei helfen könnte?
Es geht ja immer um die Bewertung des "gravierenden Beeinträchtigungen". Die offensichtlich nur dann gegeben sind, wenn man mehrfach den Notarzt rufen muss. Nicht, wenn die ganze Familie jede Menge auf sich nimmt, um diese Notarzteinsätze zu verhindern...

Kann mir jemand weiter helfen?
Vielen Dank und viele Grüße

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Cheffchen
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31 Jan. 2022 00:39 #117491 von Cheffchen
Hallo @Souri,

das auch auf 40 ist nicht selten.
Wie? du hast echt ernsthaft, Versorgungsamt gefragt, wie die darauf kommen das Beeinträchtigungen weniger geworden sind?
Ganz einfach, du musst bei Überprüfung glaubhaft nachweisen das Einschränkungen erheblich sind und dann gibts auch mit 16 noch 50, auch nach Widerspruch, auch wenn das immer schwerer ist, da beim Widerspruch das Amt eine gerade beschlossene Sache korrigieren müssen und dies machen sie natürlich nicht so gerne.

Gravierenden Beeinträchtigungen haben schon seit 5-10 Jahren nichts mehr Notarzt zu tun, deswegen wurde die Verordnung geändert.
Urteile gibts da keine und selbst wenn, kannst damit nichts anfangen, weil dies ja sehr persönliche kretärien sind.
Die frage nach der Energie, sollte eher sein, was hast von den 40 bzw von den 50, im Grunde hast ja jetzt keine echten Vorteile

Wenn genügend Sachen zusammen bekommst, macht ein Widerspruch natürlich Sinn aber bedenke, schreib nicht aus deiner Sicht, die interessiert kein, es geht um Einschränkungen vom Kind.

Cheffchen

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Souri
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31 Jan. 2022 07:58 #117492 von Souri
Danke für Deine Einschätzung.
Die Sache mit den Notarztrechnungen als Beleg für gravierende Einschränkungen war ja vom Landratsamt, nicht meine Idee.
Was sonst gravierende Einschränkungen sind, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Konzentrationsschwierigkeiten in der Schule durch zu hohen Blutzucker und / oder halb durchwachte Nächte (Kind) wegen zu starker Schwankungen, Nicht teilnehmen können an Sportveranstaltungen / Schulsport wegen Unterzuckerung scheinen jedenfalls nicht als Beeinträchtigungen zu zählen. Sondern nur Unterzuckerungen mit benötigter Fremdhilfe!

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31 Jan. 2022 11:46 #117494 von Cheffchen
Hallo @Souri,

doch genau das zählt, dann weise im Widerspruch mal auf die aktuelle VersMed Verordnung hin, denn wie gesagt, genau das mit Notarzt wurde vor Jahren genau deswegen entfernt.

Cheffchen

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01 Feb. 2022 11:34 #117497 von sonne72
Grau ist alle Therorie und Papier ist geduldig.

www.diabetes-news.de/wissen/diabetes-und...grad-der-behinderung

Ja, es kommt theoretisch, praktisch nicht mehr auf behandlungsbedürftige Vorfälle mit Unterstützungsleistungen an.

1. Dennoch führen Behörden, Gerichte und Gutachter ein fehlen solcher Situationen immer wieder für eine Ablehnung an. "Wenn man nicht einmal im Monat den Notarzt braucht, kann der Diabetes nicht so schlimm sein". Besagte Entscheider verhalten sich da in ihren Beurteilungen contra legem. Ich lästere dann immer, Eltern sollten ihr Kind einmal im Monat auf 35 oder 40 absacken lassen, 2 Runden um den Block joggen, Notarzt anrufen, 1 Tag Beobachtunung im AKH, Entlassungsbericht und Bericht des Notarztes heften, lochen und bis zum nächsten MDK Termin für den Pflegegrad oder zur Überprüfung des GdB aufbewahren. Klar, macht keiner.
So lassen sich jedoch schwer schwankende BZ-Lagen belegen.

2. Beliebt für Ablehnungen/Reduzierungen ist auch das Argument, das es nicht auf schwankende BZ-Lagen angkommt, entscheidend sei allein der HbA1c. Ist der unter 8 no Problem. Time in Range interessiert auch niemanden, allenfalls Euren Diabetologen bei der Therapie.

3. Es soll eigendlich die beeinträchtigte Lebensqualität und die eingeschränkte Teilhabe aum Alltagsleben eine Rolle spielen, statt der behandlungsbedürftigen Entgleisungen. Sinvoll und von Juristen mit Spannung erwartet, kann man da doch individuell und phantasiebegabt zu den Einschränkungen vortragen. S.o. 1. kein Umfallen mit Notarzt = keine Einschnitte in der Lebensführung, da ist also durch die Entscheidungsträger die Reform kurzerhand wieder einkassiert worden. Richtig, weil der, der sich nicht kümmert, die meisten Leistungen erhält, je schlechter der Diabetes eingestellt ist.

4. Einschnitte in der Lebensführung. Egal was vorgetragen wird, die Entscheidungsträger halten das alles für gaaaaanz normal. Der ganze Quatsch mit Messen, Ernährung, Lebensführung, Alarmen, schlaflosen Nächten, begleitung zum Geburtstag, Rufbereit für die Schule, alles ganz normaler Umgang mit der Krankheit, wie bei einer Erkältung des Kindes - nur das unsere Kinder dauerhaft "erkältet" sind. Außerdem sind da die Eltern in der Lebensführung beeinträchtigt, aber nicht die Kinder. Einschnitte sind also praktisch nicht vorhanden, es sei denn das Kind wird regelmäßig vom Notarzt versorgt. Da isser wieder.

5. Warum ist das so? "Ihr Kind hat ja n u r Diabetes", "Pumpe und Sensor machen das ja alles automatisch" (schrieb ein Gutachter der BG bzgl. 640G/Libre 1, hatte er so in der Apothekenzeitung gelesen). Zumindest mit dem letzteren Argument wird man sich mit der fortschreitenden Teschnik befassen müssen, ich denke das wird auch für Ablehnungen/Begrenzungen herangezogen werden. Allgemein verspüre ich da ein Einkassieren von GdB und Pflegegraden. Das liegt an dem "Unwohlsein" beim Vergleich mit anderen Beeiträchtigungen. Unterarm mit Hand  oder Fuß ab = GbB 50, aber die Kinder haben nur Diabetes, Hand und Fuß sind noch dran und sie sitzen nicht im Rollstuhl. Ein Gutachter sagte mal zu miner Tochte "Du hast aber einen festen Händedruck", ich "klar, sie hat ja auch Diabetes, die Hand ist noch dran". Fand er nicht lustig.

Fazit: Eine dokumentierte behandlungsbedürftige Unterzuckerung oder ein KH-Aufenthalt mit Ketonen kann manchmal trotzdem hilfreich sein.

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