Schwerbehindertenausweis
Noname
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20 Aug. 2016 12:38 #102033
von Noname
Schwerbehindertenausweis wurde erstellt von Noname
Hallo!
Wir beantragen gerade einen Schwerbehindertenausweis für unsere 14-jährige Tochter. Sie erkrankte vor gut 1,5 Jahren an Typ1.
Heute erhalten wir den Fesdtstellungsbescheid über Grad 40. Gibt es Eltern bzw Kinder, denen Grad 50 eingeräumt wurde? Und welche Voraussetzungen musste dazu erfüllt werde?
Viele Grüße Nicole
Wir beantragen gerade einen Schwerbehindertenausweis für unsere 14-jährige Tochter. Sie erkrankte vor gut 1,5 Jahren an Typ1.
Heute erhalten wir den Fesdtstellungsbescheid über Grad 40. Gibt es Eltern bzw Kinder, denen Grad 50 eingeräumt wurde? Und welche Voraussetzungen musste dazu erfüllt werde?
Viele Grüße Nicole
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Sanrosa
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20 Aug. 2016 17:53 #102034
von Sanrosa
Sanrosa antwortete auf Schwerbehindertenausweis
Hallo Nicole,
für unsere Tochter wurde der Ausweis letztes Jahr gleich im Krankenhaus nach der Diagnose beantragt.
Sie war 8 und hat die 50% mit H bekommen.
Normalerweise müsstet ihr genauso die 50 bekommen, uns wurde gesagt diese Einstufung gilt bis zum 16. Lebensjahr.
An deiner Stelle würde ich mich beim Diabetologen beraten lassen und ggf einen Einspruch gegen die Festsetzung einreichen.
Liebe Grüße
Sandra
für unsere Tochter wurde der Ausweis letztes Jahr gleich im Krankenhaus nach der Diagnose beantragt.
Sie war 8 und hat die 50% mit H bekommen.
Normalerweise müsstet ihr genauso die 50 bekommen, uns wurde gesagt diese Einstufung gilt bis zum 16. Lebensjahr.
An deiner Stelle würde ich mich beim Diabetologen beraten lassen und ggf einen Einspruch gegen die Festsetzung einreichen.
Liebe Grüße
Sandra
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Noname
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20 Aug. 2016 18:53 #102040
von Noname
Noname antwortete auf Schwerbehindertenausweis
Danke, Sandra!
Einstufung -H- haben wir bewilligt bekommen. Diese ist wohl begrenzt bis zum 16. Lebensjahr!
Habe im Internet gelesen, dass es um 50% zu erlangen notwendig ist, ein Diab.-Tagebuch zu führen. dies wurde überhaupt nicht eingefordert. Wie war das bei euch?
Unsere Tochter nutzt seit Feb.2016 den FreeStyle Libre & unsere Diabetologen meinten, dass nun das Führen eines Tagebuches nicht mehr nötig sei. Deshalb hoffe ich, dass die "alten" Tagebuchaufzeichnungen ausreichend sind.
Wir werden auf jd Fall Einspruch einreichen, notfalls mit Juristen.
Welche Behörde ist für euch zuständig bzw in welchem Bundesland lebt ihr?
Liebe Grüße Nicole
Einstufung -H- haben wir bewilligt bekommen. Diese ist wohl begrenzt bis zum 16. Lebensjahr!
Habe im Internet gelesen, dass es um 50% zu erlangen notwendig ist, ein Diab.-Tagebuch zu führen. dies wurde überhaupt nicht eingefordert. Wie war das bei euch?
Unsere Tochter nutzt seit Feb.2016 den FreeStyle Libre & unsere Diabetologen meinten, dass nun das Führen eines Tagebuches nicht mehr nötig sei. Deshalb hoffe ich, dass die "alten" Tagebuchaufzeichnungen ausreichend sind.
Wir werden auf jd Fall Einspruch einreichen, notfalls mit Juristen.
Welche Behörde ist für euch zuständig bzw in welchem Bundesland lebt ihr?
Liebe Grüße Nicole
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Sanrosa
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20 Aug. 2016 19:45 #102042
von Sanrosa
Sanrosa antwortete auf Schwerbehindertenausweis
Hallo Nicole,
führen seit dem Tag der ersten Spritze ein Tagebuch. Die Kopien wurden dem Antrag beigefügt, stimmt.
Madita hat seit November die Aviva Insight, aber wir (ich) führe weiterhin Tagebuch. Ich mach das schon alleine für die Familie, da mein Mann und ich versetzt arbeiten und so für den anderen gleich alles ersichtlich ist, auch ohne Gerät.
Mein Tipp: Besorg dir ein Tagebuch und trage die Daten nach. Es ist zwar viel Aufwand, der sich aber meiner Meinung lohnt.
Drücke Euch die Daumen, dass es klappt.
Liebe Grüße
Sandra
führen seit dem Tag der ersten Spritze ein Tagebuch. Die Kopien wurden dem Antrag beigefügt, stimmt.
Madita hat seit November die Aviva Insight, aber wir (ich) führe weiterhin Tagebuch. Ich mach das schon alleine für die Familie, da mein Mann und ich versetzt arbeiten und so für den anderen gleich alles ersichtlich ist, auch ohne Gerät.
Mein Tipp: Besorg dir ein Tagebuch und trage die Daten nach. Es ist zwar viel Aufwand, der sich aber meiner Meinung lohnt.
Drücke Euch die Daumen, dass es klappt.
Liebe Grüße
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Cheffchen
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20 Aug. 2016 22:50 #102046
von Cheffchen
Nächstes Treffen 20.04.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde
---
Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
tslim x2 CIQ / Dexcom BYODA / xDrip / Nightscout
Cheffchen antwortete auf Schwerbehindertenausweis
Hallo,
also H hast ja, ist ja das wichtigste.
Was hast denn von den 50%, ausser Nachverkehr freifahrt?
Die 50% wird schon schwerer, da darauf kein rechtsanspruch hast, zumindest vor Gericht. Spricht aber natürlich nichts gegen ein Widerspruch mit Aktuelle Tagebuch (alte oder Libre Daten bringen null).
Kannst dich ja auf "VersMedV Teil B, Punkt 15.1" berufen wenn mindest 4 Insulininjektionen hast (nachweis Tagebuch) und "erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind" was mit ein begleitschreiben gut begründen musst, denn genau das akzeptieren Gerichte zumindest bei Erwachsene nicht mehr.
Cheffchen
also H hast ja, ist ja das wichtigste.
Was hast denn von den 50%, ausser Nachverkehr freifahrt?
Die 50% wird schon schwerer, da darauf kein rechtsanspruch hast, zumindest vor Gericht. Spricht aber natürlich nichts gegen ein Widerspruch mit Aktuelle Tagebuch (alte oder Libre Daten bringen null).
Kannst dich ja auf "VersMedV Teil B, Punkt 15.1" berufen wenn mindest 4 Insulininjektionen hast (nachweis Tagebuch) und "erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind" was mit ein begleitschreiben gut begründen musst, denn genau das akzeptieren Gerichte zumindest bei Erwachsene nicht mehr.
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Juli
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02 Sep. 2016 12:18 #102151
von Juli
Juli antwortete auf Schwerbehindertenausweis
Da bin ich ganz bei Cheffchen! Was bringen dir die 10 % letztendlich mehr?
Mit 16 findet sowieso eine erneute Überprüfung statt und dann kannst du mit deiner Tochter besprechen wie sie zu der Sache steht und ob sie wirklich schwerbehindert sein will (meine will das nämlich nicht - die fühlt sich überhaupt gar nicht behinder!). Den großen (Steuer-)vorteil hast du vom Kennzeichen "H". Ob du wegen den 10 % jetzt mit denen rumstreitest ... musst du überlegen und müsst ihr entscheiden.
Kein Tagebuch heißt übrigens nicht gleichzeitig gar keine Dokumentation. Mann kann doch sicherlich auch beim Libre die Werte in Papierform ausdrucken, oder. Ansonsten ist es - wie Cheffchen schon geschrieben hat - leider nicht so pauschal, dass einem Diabetiker 50 % zustehen ...
Mit 16 findet sowieso eine erneute Überprüfung statt und dann kannst du mit deiner Tochter besprechen wie sie zu der Sache steht und ob sie wirklich schwerbehindert sein will (meine will das nämlich nicht - die fühlt sich überhaupt gar nicht behinder!). Den großen (Steuer-)vorteil hast du vom Kennzeichen "H". Ob du wegen den 10 % jetzt mit denen rumstreitest ... musst du überlegen und müsst ihr entscheiden.
Kein Tagebuch heißt übrigens nicht gleichzeitig gar keine Dokumentation. Mann kann doch sicherlich auch beim Libre die Werte in Papierform ausdrucken, oder. Ansonsten ist es - wie Cheffchen schon geschrieben hat - leider nicht so pauschal, dass einem Diabetiker 50 % zustehen ...
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monday
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02 Okt. 2016 22:26 - 02 Okt. 2016 22:27 #102576
von monday
monday antwortete auf Schwerbehindertenausweis
Hallo,
Meine Tochter wurde mit ICT auch auf 40 % eingestuft und dann, als sie mit 16 die neue Überprüfung hatte und mittlerweile eine Pumpe auf 50% hochgestuft.
Bei der erneuten Überprüfung mit 16 Jahren kann man die (Schwer)behinderung bzw. den Ausweis nicht wieder abgeben. Es ist ein Irrglaube, dass man dies dann entscheiden kann. Die Einstufung als (Schwer) behinderte(r) bekommen die Kinder aufgrund ihres Typ 1 Diabetes. Typ 1 Diabetes gilt als unheilbar. Somit ist davon auszugehen, dass sich die Komplikationen, die sich dadurch für den Alltag des Kindes ergeben, nicht ändern werden. Was sich ändert ist, dass das Kind immer weniger auf Hilfe der Eltern angewiesen ist und mit 16 Jahren bei "normaler" Entwicklung in der Lage sein sollte, seinen Diabetes alleine zu managen. Aus diesem Grund wird dann das Merkzeichen "H", dass für hilflos steht aus dem Ausweis entfernt.
Wenn man also dem Kind die Entscheidung überlassen möchte, ist es sinnvoll auch erst mit 16 den Ausweis zu beantragen. Ob das geht, wenn man dann vorher schon 10 Jahre Diabetes hatte, weiß ich nicht.
Gruß Vera
Meine Tochter wurde mit ICT auch auf 40 % eingestuft und dann, als sie mit 16 die neue Überprüfung hatte und mittlerweile eine Pumpe auf 50% hochgestuft.
Bei der erneuten Überprüfung mit 16 Jahren kann man die (Schwer)behinderung bzw. den Ausweis nicht wieder abgeben. Es ist ein Irrglaube, dass man dies dann entscheiden kann. Die Einstufung als (Schwer) behinderte(r) bekommen die Kinder aufgrund ihres Typ 1 Diabetes. Typ 1 Diabetes gilt als unheilbar. Somit ist davon auszugehen, dass sich die Komplikationen, die sich dadurch für den Alltag des Kindes ergeben, nicht ändern werden. Was sich ändert ist, dass das Kind immer weniger auf Hilfe der Eltern angewiesen ist und mit 16 Jahren bei "normaler" Entwicklung in der Lage sein sollte, seinen Diabetes alleine zu managen. Aus diesem Grund wird dann das Merkzeichen "H", dass für hilflos steht aus dem Ausweis entfernt.
Wenn man also dem Kind die Entscheidung überlassen möchte, ist es sinnvoll auch erst mit 16 den Ausweis zu beantragen. Ob das geht, wenn man dann vorher schon 10 Jahre Diabetes hatte, weiß ich nicht.
Gruß Vera
Letzte Änderung: 02 Okt. 2016 22:27 von monday.
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