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Aw: Pflegestufe 0 - weil es das Sozialamt so will...??

delphyine
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Diamant Schreiber
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24 Aug. 2010 15:21 #40584 von delphyine
Haha Cordula, sorry aber an eurer Sachbearbeiterin ist ein Komiker verloren gegangen, die ist ja geil!
Also bitte sie doch, dir mal die Begründung zu sagen, warum du Pflegestufe 0 bekommen solltest. Wenn die sich das Geld wiederholen wollen, sollen sie doch auch die Arbeit machen. Eine Pflegestufe wird eh nur dann bewilligt, wenn der Patient nicht mitmacht. Schau dich mal in Altenheimen um, da liegen Menschen im Bett, können sich nicht rühren, können nicht selbstständig essen etc. und haben Pflegestufe 2, weil dann wenn das jemand begutachten kommt, können die plötzlich super mitmachen.
Welcher der unten genannten Punkte ist denn fehlende Alltagskompetenz?

5. sich im situativen Kontext inadäquat verhält?
10. nicht eigenständig ihren Tagesablauf planen und strukturieren kann.
11. Alltagssituationen missdeutet und inadäquat reagiert.

Haha, mir kommen da so einige Bilder vor Augen, wieso ein Teenager diese Punkte durchaus erfüllen könnte, nur fraglich, ob die Pflegekasse das genauso sieht und folglich allen Teenagern Pflegegeld zahlt. Kannst du ja mal vorschlagen. Kindergelderhöhung ist ja sowieso ständig im Gespräch, das wär doch dann mal ein anderer Topf.

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MarieR
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24 Aug. 2010 17:13 #40590 von MarieR
Hey Gottwalt,
wie habt Ihr denn nach Deinem Widerspruch zur Eingliederung weitergemacht? Kam daraufhin dann das Zugeständnis? Du kannst mir hierzu auch gerne ne PN schicken, wenn Du es im Forum nicht breit treten willst. Aber ich bin wirklich dabei zu überlegen Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen, daher bin ich sehr interessiert an Eurer Begründung (sofern sie nur auf DM beruht, denn andere Einschränkungen liegen bei Marie ja glücklicherweise nicht vor).
Maja

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Gottwalt
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24 Aug. 2010 19:31 #40595 von Gottwalt
Hallo Maja,

wir schrieben den Widerspruch und begründeten ihn damit, daß Diabetes mellitus Typ 1
1. sehr wohl eine körperliche Behinderung darstellt, die sogar einen unaufholbaren Entwicklungsrückstand darstellt
2. daß das Merkmal "H" im Bescheid des Versorgungsamtes gerade deshalb gewährt wurde, weil ein nicht altersgemäßer Hilfebedarf besteht
Außerdem beschrieb ich sehr ausführlich, worin der zusätzliche Hilfebedarf besteht. Mein Klassiker dabei ist immer noch das Bollerwagenbeispiel: Es ist eben für den Diabetiker absolut entscheidend, ob er beim Spiel im Bollerwagen sitzt oder diesen zieht. Das muß der Aufsichtführende mit Sicherheit wissen, um dementsprechend zu agieren.

Daraufhin gab es einen sehr ausführlichen Termin beim Leiter des Gutachtenwesens des amtsärztlichen Dienstes der Stadt Hamburg, Herrn Dr. Mario Bauer. Der ließ sich das alles sehr ausführlich erklären und bescheinigte dann die Notwendigkeit. Der Rest war nur noch Formalie.

Für die Schule lief es ja anders ab, da verwies das Sozialamt an die Schulbehörde als durchführendes Organ (hier ist ja Vollintegration, das heißt, jedes behinderte Kind hat Anspruch auf einen Platz an der Regelschule), die Schulbehörde ihrerseits verwies das Ganze an die Krankenkasse, und diese wiederum bewilligte uns ja unsere Annemarie als "häusliche Krankenpflege" dauerhaft als Begleitperson für S....

Lieben Gruß

Gottwalt

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hoya
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16 Okt. 2012 20:11 #74107 von hoya
Guten Abend,
darf ich noch mal den zwar älteren, aber dennoch zeitlosen Thread aufmachen? :evil:

Ich habe für mein Kind Eingliederungshilfe nach 53SGB beim Sozialamt beantragt. Wir waren auch schon bei der Amtsärztin. Sehr zu meiner Freude war es für sie unstrittig, dass ein 2jähriges Diabeteskind in der Krippe einen erhöhten Betreuungsaufwand hat, den die Erzieherinnen nicht einfach nebenher abdecken können. Ihrer Meinung nach gilt das bis in die Grundschulzeit. In ihrem Gutachten würde sie das auch so befürworten (habe ich heute angefordert).

Heute erhalte ich von der Bearbeiterin des Sozialamtes einen Anruf, dass der Antrag abgelehnt wird (Bescheid folgt noch) mit der Begründung, dass Matheo nicht entwicklungsverzögert wäre. Sie empfiehlt mir dringend, bei der Krankenkasse einen Antrag nach Par. 37 (2) SGB V auf Unterstützung bei erhöhtem Betreuungsaufwand zu stellen. Ausserdem legt sie mir nahe, Pflegestufe zu beantragen.

Irgendwie reitet die Frau immer wieder auf dem "entwicklungsverzögert" rum! Für sie ging es nicht darum, dass er nicht mehr Betreuung braucht, sondern das die KK dafür die Leistung erbringen muss, da es eine medizinische Sache sei.

Sie sagte aber auch, es wäre ja keine endgültige Entscheidung. Matheos Bedürfnisse ändern sich ja noch, so dass man ja später noch mal schauen kann. Häh?! Ich würde ja mal sagen, dass ein Krippenkind mit Diabetes, das weder Hypos mitteilen noch sich selbst testen kann oder überhaupt irgendein Krankheitsverständnis besitzt, mehr Betreuung braucht als beispielsweise ein 5jähriger! Oder greift die Eingliederungshilfe erst ab 3Jahre, weil derzeit erst ab da ein Rechtsanspruch auf einen Kiga-Platz besteht?

Ich dachte auch immer, dass die Bearbeiter den Empfehlungen des Amtsärztlichen Dienst folgen? Da hab ich mich wohl geirrt ...

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Gottwalt
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21 Okt. 2012 22:29 #74247 von Gottwalt
Auf die Schnelle: Die Sachbearbeiterin hat offensichtlich keine Ahnung und noch keinen ähnlich gelagerten Fall gehabt. Das gibts leider oft. Fordere einen rechtsmittelfähigen Bescheid (also einen Bescheid, in dem steht, daß Du Widerspruch einlegen darfst) und lege Widerspruch ein.

Es ist tatsächlich so, daß die Behörde der amtsärztlichen Empfehlung nicht folgen MUß, aber warum sie das nicht tut muß sie schon begründen.

Ein ganz wichtiger Punkt vielleicht noch: Habt Ihr den Bescheid über Schwerbehinderung? Oft geht es plötzlich ganz einfach, wenn man den der zuständigen Sachbearbeiterin vorlegt und sagt "Sehen Sie, das Kind ist doch schwerbehindert und hat sogar das Merkzeichen H für hilflos".

Lieben Gruß und viel Glück

Gottwalt
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