Wagdi schrieb: Hi Kirsten, hier der
Link
.
Es geht hier konkret um die fehlende Alarmfunktion des FreeStyle Libre.
Bin am Mittwoch bei einer gesetzlichen Krankenkasse und werde mal versuchen etwas zu erfahren.
Gruß Wagdi
Danke für den Link. Aktuell ist ja klar, dass es nicht als Hilfsmittel zugelassen ist, solange der GBA nicht entschieden hat. Aber wenn der GBA am 16. Juni entscheidet, dann auch über das CGM und wegen der fehlenden Alarmfunktion des Libres dann aber nicht über das Libre?
Dieser Satz "Ein Hilfsmittel, das als Bestandteil einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode eingesetzt wird, fällt erst dann in die Leistungspflicht der Krankenkassen, wenn der G-BA die Methode positiv bewertet hat (hier: Continuous Glucosemonitoring System für Diabetiker)." steht dann nicht für das Libre?
Wäre toll, wenn Du da etwas genaueres rausbekommst.
Danke.
LG Kirsten