Hallo Christine,
bei Kindern mit Typ-1-Diabetes ist es völlig normal und rechtlich vorgesehen, dass sie Pflegegrad II erhalten, besonders wenn eine Insulinpumpe und ein kontinuierliches Glukosemessgerät genutzt werden.Die häusliche Krankenpflege, die in der Kita erfolgt (zwei Besuche täglich zu den Mahlzeiten), wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Diese Leistung gehört zur Behandlungspflege nach SGB V und kommt separat von der Krankenkasse.
Ihr Pflegegeld für Pflegegrad II (347 €/Monat) bleibt dadurch bestehen. Zusätzlich wurde durch ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19.03.2025 bestätigt, dass Kinder mit Typ-1-Diabetes Anspruch auf eine Begleitperson in Kita oder Schule haben. Dazu gehören– Blutzuckerkontrolle,– Kohlenhydratberechnung,– Insulingabe.Diese Leistungen sind medizinische Behandlungspflege. Zuständig ist die Krankenkasse, nicht das Sozialamt.
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lg, Amr