Achtung Notfall! Podcastfolge von Raphael Kirsch
mibi74
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07 Jan. 2024 17:06 #123364
von mibi74
Achtung Notfall! Podcastfolge von Raphael Kirsch wurde erstellt von mibi74
Hallo zusammen, in einer Folge von Raphael Kirsch geht es unter anderen um die Gabe von Medikamenten und ob Lehrkräfte ein Notfallmedikament geben müssen oder nicht. Der Podcast ist zwar für Lehrkräfte ausgelegt, aber für uns Eltern unter dem Aspekt Medikamentengabe auch interessant.
Der Podcast heißt: ICH ESKALIER GLEICH von Raphael Kirsch, Achtung Notfall, vom 07.01.24
Der Podcast heißt: ICH ESKALIER GLEICH von Raphael Kirsch, Achtung Notfall, vom 07.01.24
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Cheffchen
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08 Jan. 2024 01:42 #123369
von Cheffchen
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Cheffchen antwortete auf Achtung Notfall! Podcastfolge von Raphael Kirsch
Das klinkt doch schon mal alles nicht schlecht, vor allen wenn Lehrkräfte die Zielgruppe sind.
(auch wenn das Zitierte Urteil aus Dresden, wo rauf er sich bezieht, was ganz anderes Sagt, als er sagt, denn das Urteil spricht explizit, nur von Förderschulen und das andere Schulformen mal gesondert geprüft werden müssten, was natürlich bis jetzt keiner gemacht hat, wie so auch.)
Deswegen aufpassen, das keine falsche Anspruchshaltung entsteht und damit Lehrkräfte vor den Kopf gestossen werden.
Cheffchen
(auch wenn das Zitierte Urteil aus Dresden, wo rauf er sich bezieht, was ganz anderes Sagt, als er sagt, denn das Urteil spricht explizit, nur von Förderschulen und das andere Schulformen mal gesondert geprüft werden müssten, was natürlich bis jetzt keiner gemacht hat, wie so auch.)
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mibi74
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08 Jan. 2024 06:59 #123370
von mibi74
mibi74 antwortete auf Achtung Notfall! Podcastfolge von Raphael Kirsch
Hallo Cheffchen, ich kann nur so viel dazu sagen, dass dieser Raphael Kirsch inzwischen selbstständig gemacht hat. Man kann ihn für Fortbildungen an Schulen buchen und auch in Einzelfällen beraten lassen. Sein beruflicher Werdegang ist beachtlich.
Allerdings, das sagt er auch, darf er nicht in allen Bundesländern fortbilden, weil es mal wieder unterschiedliche Bestimmungen im Kultusministerium gibt.
Was ich aber mindestens genauso interessant finde ist der Paragraph der die Lehrer absichert, wenn sie im besten Gewissen Notfallhilfe leisten. Dass sie dann nicht mit einem Bein im Gefängnis stehen.
Ich kann grundsätzlich nichts ausschließen, gehe aber davon aus, dass wenn er Seminare vor hunderten Leuten hält und in Schulen Fortbildungen gibt, dass er sich juristisch gut abgesichert hat.
Oder wie ist deine Meinung dazu?
Allerdings, das sagt er auch, darf er nicht in allen Bundesländern fortbilden, weil es mal wieder unterschiedliche Bestimmungen im Kultusministerium gibt.
Was ich aber mindestens genauso interessant finde ist der Paragraph der die Lehrer absichert, wenn sie im besten Gewissen Notfallhilfe leisten. Dass sie dann nicht mit einem Bein im Gefängnis stehen.
Ich kann grundsätzlich nichts ausschließen, gehe aber davon aus, dass wenn er Seminare vor hunderten Leuten hält und in Schulen Fortbildungen gibt, dass er sich juristisch gut abgesichert hat.
Oder wie ist deine Meinung dazu?
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08 Jan. 2024 12:41 #123372
von Cheffchen
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Cheffchen antwortete auf Achtung Notfall! Podcastfolge von Raphael Kirsch
Keine Ahnung, kenne Ihn nicht und weil er Fortbildungen macht und das weiter erzählt muss das stimmen?
Meine nur, das Urteil was er gesagt hat "2019 47. Kammer Dresden" und wo rauf er sich hauptsächlich beruft, sagt halt was anderes, wenn man es mal ganz liest, das der Richter selber einschränkt und das ist ja nicht neu.
Das dies so wie so, nur Sozialgericht ist und damit eh nicht Grundsätzlich gilt, selbst in Sachsen, geschweige ausserhalb, ist jetzt mal egal, da der Tenor des Podcast ja recht Positiv ist und soll ja eher Mut machen, rechtlich wohl eher fraglich, war aber angenehm, beim zuhören.
Ich kenne nur das "S 47 KR 1602/19 ER", aber vielleicht hat ja das gleiche Gericht, zufällig zur gleichen Zeit noch ein anderes aus geurteilt, auch wenn unwahrscheinlich.
Cheffchen
Meine nur, das Urteil was er gesagt hat "2019 47. Kammer Dresden" und wo rauf er sich hauptsächlich beruft, sagt halt was anderes, wenn man es mal ganz liest, das der Richter selber einschränkt und das ist ja nicht neu.
Das dies so wie so, nur Sozialgericht ist und damit eh nicht Grundsätzlich gilt, selbst in Sachsen, geschweige ausserhalb, ist jetzt mal egal, da der Tenor des Podcast ja recht Positiv ist und soll ja eher Mut machen, rechtlich wohl eher fraglich, war aber angenehm, beim zuhören.
Ich kenne nur das "S 47 KR 1602/19 ER", aber vielleicht hat ja das gleiche Gericht, zufällig zur gleichen Zeit noch ein anderes aus geurteilt, auch wenn unwahrscheinlich.
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10 Jan. 2024 11:54 #123385
von Yoshi
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Danke für den Hinweis
wir haben das Attest vom Arzt mit dem Hinweisen was wann zu verabreichen ist.
Unsere Klinik bietet für die Lehrer und Schulbegleiter 2 mal im Jahr eine Schulung an wo jeder teilnehmen kann und die auch über das Schulamt informiert werden.
bei meiner Tochter ( Epilepsie) haben wir auch nur das Attest und unsere Handlungsanweisung abgeben und es war nie ein Problem
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