Guten Morgen,
so ganz Kids ist das mit 21 zwar nicht mehr, aber ich kann Deine Sorgen nachvollziehen
Ich bin mit Diabetes und GdB 50 2015 verbeamtet worden. Die Rechtsprechung zur körperlichen Eignung mit Diabetes hat sich ab 2010 sehr gebessert. Dabei ging es nicht nur um die körperliche Eignung von Menschen mit Schwerbehinderung sondern an sich auch um die Behinderung soweit ich weiß.
Die Schwerbehinderung ist aber noch einmal der sicherere Weg. Ob Du die 50 % erhälst, ist bei einem gut eingestellten Diabetes inzwischen m.E. zweifelhaft, man sollte es aber versuchen. Allerdings sollten der Gdb 40 drin sein (Siehe die Einstufungen nach der VersmedVO).
Zudem gibt es die Möglichkeit, sich in Hinblick auf die Arbeitswelt auch mit niedrigeren Graden mit der Schwerbehinderung mit Menschen mit festgestellter Schwerbehinderung gleichstellen zu lassen, um gerade in der Arbeitswelt keine Nachteile zu haben (
www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behin...tzung/gleichstellung
). Ich würde heute wahrscheinlich den Weg eruieren.
Dann darf bei der Verbeamtung nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung gefordert werden. Das war nach Bundesland bzw. beim Bund in der Rechtsprechung tlw. (Kenntnisstand 2015) unterschiedlich geregelt. Allerdings sehr vorteilhaft (z.B. Gewähr für die Dienstfähigkeit nur 5 Jahre).
Nach meinem Gefühl ist es aber auch ohne festgestellte Behinderung möglich aber ggf. schwieriger.
Informier Dich am besten umfassend ggf. bei der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei der Behörde, bei der Du die Verbeamtung beantragst. Das sind nach meiner Erfahrung Kämpferinnen und Kämpfer. Sonst könnte auch der VDK ein Weg sein.
Ich drücke Dir die Daumen!