Abreitsrechtlich ?
Mama mal 3
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Abreitsrechtlich ?
19 Okt. 2017 11:27
Hallo,wir sind neu hier und ich hoffe evtl ein paar Antorten zu finden.
Ich bin noch bis Februar in Elternzeit mit Lenny (Diabetes seit 08.11.16) ,ich arbeite normal im Verkauf was aber einfach nicht mehr flexibel geht.
Muss Lenny in den Nachbarort in den Kindergarten bringen weil Sie in bei uns im Ort nicht genommen haben wegen seiner Krankheit.
Ich habe jetzt eine Pflegezeit beantragt beim Arbeitgeber nur leider noch nix gehört.
Ich muss halt immer Griffbreit sein wenn was wäre.
Gibt es noch irgendwelche möglichkeiten länger zuhause zu bleiben als wie die 3 Jahre Elternzeit ?
Liebe Grüße Mandy und ich bin für jede Antwort sehr Dankbar.
Ich bin noch bis Februar in Elternzeit mit Lenny (Diabetes seit 08.11.16) ,ich arbeite normal im Verkauf was aber einfach nicht mehr flexibel geht.
Muss Lenny in den Nachbarort in den Kindergarten bringen weil Sie in bei uns im Ort nicht genommen haben wegen seiner Krankheit.
Ich habe jetzt eine Pflegezeit beantragt beim Arbeitgeber nur leider noch nix gehört.
Ich muss halt immer Griffbreit sein wenn was wäre.
Gibt es noch irgendwelche möglichkeiten länger zuhause zu bleiben als wie die 3 Jahre Elternzeit ?
Liebe Grüße Mandy und ich bin für jede Antwort sehr Dankbar.
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SuSanne36
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Re: Abreitsrechtlich ?
21 Okt. 2017 20:10
Schau mal ,
das habe ich gefunden.
Als Alternative zum Sonderurlaub von behinderten ArbeitnehmerInnen stehen auch den Eltern, Verwandten oder Verschwägerten bis zum 3. Grad, die ein minderjähriges Kind mit Behinderung pflegen, ein Sonderurlaub von 3 Arbeitstagen pro Monat zu. Dies jedoch nur wenn die Pflege dauerhaft und ausschließlich ist, wobei das behinderte Kind nicht unbedingt in der selben Familiengemeinschaft leben muß. Das behindete Kind darf nicht in einem speziellen Pflegeheim leben darf (bereits im Artikel 33, Absatz 1 des Gesetztes 104/1992 erwähnt).
Unter dauerhafter Pflege wird eine durchgehende tägliche Betreuung des behinderten Kindes verstanden. Ausschließlich ist die Pflege nur, wenn die Person, die den Sonderurlaub beantragt, alleine das behinderte Kind pflegt (Ausnahme Eltern). Die Ausschließlichkeit ist nicht gegeben, wenn das zu pflegende behinderte Kind außerhalb der Familiengemeinschaft in einer anderen Gemeinschaft lebt, in der schon der Sonderurlaub zur Pflege dieses Kindes von anderen Personen genutzt wird. Weiters ist die Ausschließlichkeit nicht gegeben, wenn eine in der Familiengemeinschaft lebende nicht berufstätige Person zur Pflege herangezogen werden kann.
Diese 3 Arbeitstage pro Monat können auch zwischen den Eltern aufgeteilt werden, wobei der Sonderurlaub auch gleichzeitig genutzt werden kann (Beispiel: Mutter 2 Tage und Vater 1 Tag, der genau mit einem Sonderurlaubstag der Mutter zusammenfällt), wobei aber die maximale Urlaubszeit von 3 Tagen pro Monat nicht überschritten werden darf.
Der Sonderurlaub ist auch mit der „allgemeinen" Elternzeit vereinbar. Das heißt, wenn die Mutter ihren Teil der Elternzeit nutzt, kann der Vater gleichzeitig die 3 Tage pro Monat Sonderurlaub nehmen.
Dieser Sonderurlaub wird entlohnt und durch Figurativbeiträge abgedeckt (siehe dazu Gesetz Nr. 423/93, Art. 2, Absatz 3).
Der betreuende Elternteil (ArbeitnehmerIn) eines behinderten Kindes hat das Recht den Arbeitsplatz so nahe wie möglich am eigenen Wohnort auszusuchen, jedoch nur wenn diese Möglichkeit im Unternehmen gegeben ist. Weiters darf der Arbeitsplatz der betreuenden Person nicht ohne ihre Zustimmung an einen anderen Sitz des Unternehmens verlegt werden.
das habe ich gefunden.
Als Alternative zum Sonderurlaub von behinderten ArbeitnehmerInnen stehen auch den Eltern, Verwandten oder Verschwägerten bis zum 3. Grad, die ein minderjähriges Kind mit Behinderung pflegen, ein Sonderurlaub von 3 Arbeitstagen pro Monat zu. Dies jedoch nur wenn die Pflege dauerhaft und ausschließlich ist, wobei das behinderte Kind nicht unbedingt in der selben Familiengemeinschaft leben muß. Das behindete Kind darf nicht in einem speziellen Pflegeheim leben darf (bereits im Artikel 33, Absatz 1 des Gesetztes 104/1992 erwähnt).
Unter dauerhafter Pflege wird eine durchgehende tägliche Betreuung des behinderten Kindes verstanden. Ausschließlich ist die Pflege nur, wenn die Person, die den Sonderurlaub beantragt, alleine das behinderte Kind pflegt (Ausnahme Eltern). Die Ausschließlichkeit ist nicht gegeben, wenn das zu pflegende behinderte Kind außerhalb der Familiengemeinschaft in einer anderen Gemeinschaft lebt, in der schon der Sonderurlaub zur Pflege dieses Kindes von anderen Personen genutzt wird. Weiters ist die Ausschließlichkeit nicht gegeben, wenn eine in der Familiengemeinschaft lebende nicht berufstätige Person zur Pflege herangezogen werden kann.
Diese 3 Arbeitstage pro Monat können auch zwischen den Eltern aufgeteilt werden, wobei der Sonderurlaub auch gleichzeitig genutzt werden kann (Beispiel: Mutter 2 Tage und Vater 1 Tag, der genau mit einem Sonderurlaubstag der Mutter zusammenfällt), wobei aber die maximale Urlaubszeit von 3 Tagen pro Monat nicht überschritten werden darf.
Der Sonderurlaub ist auch mit der „allgemeinen" Elternzeit vereinbar. Das heißt, wenn die Mutter ihren Teil der Elternzeit nutzt, kann der Vater gleichzeitig die 3 Tage pro Monat Sonderurlaub nehmen.
Dieser Sonderurlaub wird entlohnt und durch Figurativbeiträge abgedeckt (siehe dazu Gesetz Nr. 423/93, Art. 2, Absatz 3).
Der betreuende Elternteil (ArbeitnehmerIn) eines behinderten Kindes hat das Recht den Arbeitsplatz so nahe wie möglich am eigenen Wohnort auszusuchen, jedoch nur wenn diese Möglichkeit im Unternehmen gegeben ist. Weiters darf der Arbeitsplatz der betreuenden Person nicht ohne ihre Zustimmung an einen anderen Sitz des Unternehmens verlegt werden.
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Juli
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Re: Abreitsrechtlich ?
22 Okt. 2017 13:51
Durch das neue Pflegezeitgesetz hast du die Möglichkeit KURZFRISTIG 10 Tage Arbeitsbefreiung zu nehmen, um die Pflege zu organisieren und zu regeln und du hast darüber hinaus die Möglichkeit bis zu 6 Monaten PFLEGEZEIT in Anspruch zu nehmen - allerdings beides ohne Fortzahlung der Vergütung.
Verkauf? Habt ihr einen Tarifvertrag, der für euch gilt? In beiderseitigem Einvernehmen ist unbezahlter Urlaub eigentlich immer möglich ... da würde ich mit meinem AG das Gespräch suchen, was machbar ist.
Und vielleicht sieht in 6 Monaten die Welt wieder anders aus, der Kindergarten hat sich gewöhnt und alles spielt sich ein ... Musstest du denn tatsächlich schon oft unter der Zeit in den Kiga?
3 zusätzliche Urlaubstage im Monat lösen ja das Problem nicht ...
Verkauf? Habt ihr einen Tarifvertrag, der für euch gilt? In beiderseitigem Einvernehmen ist unbezahlter Urlaub eigentlich immer möglich ... da würde ich mit meinem AG das Gespräch suchen, was machbar ist.
Und vielleicht sieht in 6 Monaten die Welt wieder anders aus, der Kindergarten hat sich gewöhnt und alles spielt sich ein ... Musstest du denn tatsächlich schon oft unter der Zeit in den Kiga?
3 zusätzliche Urlaubstage im Monat lösen ja das Problem nicht ...
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Dt1 mausemama
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Re: Abreitsrechtlich ?
17 Feb. 2018 16:28
Ich kann dich da voll verstehen ich geh jetz seit Januar wieder und arbeite 40km von daheim weg im op. Da kann ich auch nicht immer ans Telefon gehen wenn der kiga anruft und deshalb kommt es bei Engpässen im kiga öfter dass sie sagen sie können emma nicht nehmen. Unser antrag auf einzelfallhilfe stockt weil die ikk ihre Berechnung nicht fertig hat und so ist es recht chaotisch mit dem arbeiten.
Hat schonmal jemand diesen Sonderurlaub gemacht? Wie läuft das dann ab? Bekomme ich den aufgrund der schwerbehinderung? Bis eben wusste ich garnicht dass es das gibt.
Hat schonmal jemand diesen Sonderurlaub gemacht? Wie läuft das dann ab? Bekomme ich den aufgrund der schwerbehinderung? Bis eben wusste ich garnicht dass es das gibt.
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mibi74
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Re: Abreitsrechtlich ?
17 Feb. 2018 18:41
Hallo!
Bis zum 12. Lebensjahr kann jedes Elternteil bis zu 10 Tagen in Anspruch nehmen. Insgesamt also 20 Tage. (So stands im Elternratgeber) Das geht dann über die AU (Krankmeldung der Eltern)
Als Tipp unter berufstätigen Müttern, schau Dir mal die Tagesmütter an. Das könnte eine Alternative oder Plan B sein, falls Du auch nachmittags arbeitest. Hier in Baden-Württemberg zahle ich für ein Kind ü3 bei maximal 110 Stunden Betreuung im Monat gerade mal 70 Euro pro Monat.
Ich arbeite 4 Tage die Woche und auch in einer Praxis. Ich kenn das Dilemma. Meine jüngste Tochter hat zwar keinen Diabetes, aber beim Beratungsgespräch waren chronische Erkrankungen auch ein Thema und kein Grund für einen Ausschluss. Diabetes war sogar ein gesonderter Punkt zum Ankreuzen.
Bis zum 12. Lebensjahr kann jedes Elternteil bis zu 10 Tagen in Anspruch nehmen. Insgesamt also 20 Tage. (So stands im Elternratgeber) Das geht dann über die AU (Krankmeldung der Eltern)
Als Tipp unter berufstätigen Müttern, schau Dir mal die Tagesmütter an. Das könnte eine Alternative oder Plan B sein, falls Du auch nachmittags arbeitest. Hier in Baden-Württemberg zahle ich für ein Kind ü3 bei maximal 110 Stunden Betreuung im Monat gerade mal 70 Euro pro Monat.
Ich arbeite 4 Tage die Woche und auch in einer Praxis. Ich kenn das Dilemma. Meine jüngste Tochter hat zwar keinen Diabetes, aber beim Beratungsgespräch waren chronische Erkrankungen auch ein Thema und kein Grund für einen Ausschluss. Diabetes war sogar ein gesonderter Punkt zum Ankreuzen.
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Dt1 mausemama
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Re: Abreitsrechtlich ?
17 Feb. 2018 19:09
Aber sind das nicht die normalen kindkrank tage? Die jeder bekommt?!
Ist dieser Sonderurlaub an den schwerbehindertenausweis geknüpft oder an einen pflegegrad?
Falls das irgendwer weis:)
Ist dieser Sonderurlaub an den schwerbehindertenausweis geknüpft oder an einen pflegegrad?
Falls das irgendwer weis:)
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Cheffchen
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Re: Abreitsrechtlich ?
18 Feb. 2018 02:12
Hallo,
das mit Sonderurlaub gibt es in der Theorie aber in der Realität kaum.
Im grunde sind es 5 Tage im Jahr diese werden aber bei (glaube) allen Arbeitsverträge und Tarifverträge ausgeschlossen, oft steht so was wie "Vergütung nur für geleistete Arbeit" oder so, damit ist genau Sonderurlaub gemeint bzw. das ausgeschlossen ist ;o)
Wenn diese durch ein zufall nicht ausgeschlossen ist, heist das aber nicht, 5 Tage am stück sondern mal 1 Tag und natürlich nur gegen Scchein vom Doc.
SBA oder Pflegegrad ändert da nichts dran.
Würde ich so sagen, habe zumindest noch nichts anderes gehört.
Cheffchen
das mit Sonderurlaub gibt es in der Theorie aber in der Realität kaum.
Im grunde sind es 5 Tage im Jahr diese werden aber bei (glaube) allen Arbeitsverträge und Tarifverträge ausgeschlossen, oft steht so was wie "Vergütung nur für geleistete Arbeit" oder so, damit ist genau Sonderurlaub gemeint bzw. das ausgeschlossen ist ;o)
Wenn diese durch ein zufall nicht ausgeschlossen ist, heist das aber nicht, 5 Tage am stück sondern mal 1 Tag und natürlich nur gegen Scchein vom Doc.
SBA oder Pflegegrad ändert da nichts dran.
Würde ich so sagen, habe zumindest noch nichts anderes gehört.
Cheffchen
Nächstes Treffen 21.09.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde
---
Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
tslim x2 CIQ / Dexcom BYODA / xDrip / Nightscout
---
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Re: Abreitsrechtlich ?
18 Feb. 2018 08:30 - 18 Feb. 2018 10:53
Hallo ,
es gibt Kinderkrankengeld ( 20 Tage bezahlt)
es gibt §616 BGB (bezahlt)
und es gibt Sonderurlaub (unbezahlt)
und es gibt Sonderurlaub (siehe oben mit Behinderung!!)
Schau mal hier, könnte vielleicht gut zu Deiner Frage passen.

THEMA: Gesetzliche Bestimmungen Arbeit mit DIA Kind??
www.diabetes-kids.de/index.php?option=co...d=77006&limitstart=0
es gibt Kinderkrankengeld ( 20 Tage bezahlt)
es gibt §616 BGB (bezahlt)
und es gibt Sonderurlaub (unbezahlt)
und es gibt Sonderurlaub (siehe oben mit Behinderung!!)
Schau mal hier, könnte vielleicht gut zu Deiner Frage passen.

THEMA: Gesetzliche Bestimmungen Arbeit mit DIA Kind??
www.diabetes-kids.de/index.php?option=co...d=77006&limitstart=0
Letzte Änderung: 18 Feb. 2018 10:53 von SuSanne36.
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Re: Abreitsrechtlich ?
18 Feb. 2018 21:33
Bis zum 12. Lebensjahr 10 Tage .....danach weiterhin 10 Tage pro Elternteil, wenn H im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist.
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Dt1 mausemama
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Re: Abreitsrechtlich ?
20 Feb. 2018 21:59
Also ich habe heute unsren Betriebsrat mal konsultiert. Kann ich nur allen empfehlen...
bekomme außer den 10 kindkrank tagen die von der kk bezahlt werden auch noch 4 die von Arbeitgeber bezahlt werden und außerdem noch 4 tage Sonderurlaub bezahlt wenn ich zb eine terminbestätigung vom diabetologen einreiche.
besser als nix denke ich
das alles ist noch Theorie ivh beantrage jetz den ersten tag aber der Betriebsrat sagt es muss gehen.
das richtet sich immer nach vorhandenen tarif Verträgen oder wenn es keinen gibt nach Gesetz. Als normaler Angestellter beschäftigt man sich mit sowas ja nicht... Ein hoch auf Betriebsräte :Like
bekomme außer den 10 kindkrank tagen die von der kk bezahlt werden auch noch 4 die von Arbeitgeber bezahlt werden und außerdem noch 4 tage Sonderurlaub bezahlt wenn ich zb eine terminbestätigung vom diabetologen einreiche.
besser als nix denke ich

das alles ist noch Theorie ivh beantrage jetz den ersten tag aber der Betriebsrat sagt es muss gehen.
das richtet sich immer nach vorhandenen tarif Verträgen oder wenn es keinen gibt nach Gesetz. Als normaler Angestellter beschäftigt man sich mit sowas ja nicht... Ein hoch auf Betriebsräte :Like
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