Hallo,
ich weiß, dass es das Thema schon mal gab, aber ich habe es gesucht und nicht gefunden... :blush:
Unsere Tochter war gerade mit einer fiesen Bronchitis zu Hause und ich war auf sie "krank geschrieben". In einem guten halben Jahr wird sie nun 12 Jahre alt, deshalb will ich mich jetzt schon mal kundig machen, wie es ab 12 läuft.
Grundsätzlich hat man ja laut § 45 SGB V Anspruch auf Krankengeld, wenn das zu betreuende Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
(Ich bin Beamtin, da läuft es durch die Sonderurlaubsverordnung quasi analog.)
Isi hat (wie wohl die meisten hier) einen Ausweis mit einem GdB von 50% sowie das Merkzeichen H.
Reicht es nun, dem Arbeitgeber eine Kopie des Ausweises zukommen zu lassen, um auch über das 12. Lebensjahr hinaus die Krankentage zu gekommen oder muss man noch zusätzlich etwas in die Wege leiten?
Meine Personalsachbearbeiterin ist mir hierbei keine Hilfe... :whistle:
Danke an alle im voraus.
Liebe Grüße, Annett