Hypokit und Rechtslage
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Hypokit und Rechtslage
30 Juli 2014 19:03
Hallo Zusammen
Ich habe eine eher ungewöhnliche Frage wie ich finde. Wir wurden gefragt ob man haftbar gemacht werden kann, wenn man die Notfallspritze anwendet und kein Mediziner ist. Weiß einer wie da die Rechtslage aussieht? Darf das jeder machen wenn die Person nicht mehr ansprechbar ist?
LG Nadine
Ich habe eine eher ungewöhnliche Frage wie ich finde. Wir wurden gefragt ob man haftbar gemacht werden kann, wenn man die Notfallspritze anwendet und kein Mediziner ist. Weiß einer wie da die Rechtslage aussieht? Darf das jeder machen wenn die Person nicht mehr ansprechbar ist?
LG Nadine
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Re: Hypokit und Rechtslage
30 Juli 2014 19:18
Hallo Nadine,
wenn einer in Frage kommt, dann sind das ja die Betreuer/ Erzieher/Lehrer, die im notfall die Spritze geben und dafür gibst du deine Erlaubnis und entsprechende Einweisung. Desweiteren hast Du die Verantwortung für die Therapie auch wenn z.B. der Erzieher mithilft.
Vermutlich vergleichbar mit Erster Hilfe Leistung. Brixhst du dem Unfallopfer bei einer Reanimation die Rippen wirst du dafür nicht haften, allerdings wegen unterlassener Hilfeleistung schon.
gruss jeannette
wenn einer in Frage kommt, dann sind das ja die Betreuer/ Erzieher/Lehrer, die im notfall die Spritze geben und dafür gibst du deine Erlaubnis und entsprechende Einweisung. Desweiteren hast Du die Verantwortung für die Therapie auch wenn z.B. der Erzieher mithilft.
Vermutlich vergleichbar mit Erster Hilfe Leistung. Brixhst du dem Unfallopfer bei einer Reanimation die Rippen wirst du dafür nicht haften, allerdings wegen unterlassener Hilfeleistung schon.
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Re: Re:Hypokit und Rechtslage
30 Juli 2014 20:40
genau wie defi im Bahnhof, dass läuft unter erste Hilfe und bei Erzieher greift die unfallkasse selbst bei fahrlässigen verhalten, mehr abgesichert geht kaum.
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Re: Re:Hypokit und Rechtslage
01 Aug. 2014 15:33
Hallo,
Lehrer/Erzieher usw. sind nicht zur Verabreichung von Injektionen verpflichtet!
Auch nicht, wenn klar ist, dass die öffentliche Unfallkasse sie vor mögliche finanzielle Ansprüche schützt.
Injektionen gehörten grundsätzlich nicht zur Ersten Hilfe - Leistung von medizinischen Laien.
Gruß, Egon
Lehrer/Erzieher usw. sind nicht zur Verabreichung von Injektionen verpflichtet!
Auch nicht, wenn klar ist, dass die öffentliche Unfallkasse sie vor mögliche finanzielle Ansprüche schützt.
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Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....
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Re: Re:Hypokit und Rechtslage
01 Aug. 2014 17:13
Hallo,
wie immer hat @EgonManhold recht.
Wenn es bei meinem beitag so rüber kam, die Erziehen müssen freiwillig wollen. Zwingen kann die keiner, man kann ihnen nur die Angst nehmen was falsch zu machen und wenn doch mal was falsch gemacht wurde, das sie gleich ihr Auto verkaufen müssen.
Das gild für Insulin und natürlich Hypokit.
wie immer hat @EgonManhold recht.
Wenn es bei meinem beitag so rüber kam, die Erziehen müssen freiwillig wollen. Zwingen kann die keiner, man kann ihnen nur die Angst nehmen was falsch zu machen und wenn doch mal was falsch gemacht wurde, das sie gleich ihr Auto verkaufen müssen.
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Re: Re:Hypokit und Rechtslage
03 Aug. 2014 10:50
Ich bin der Meinung, dass eh kein Lehrer oder Erzieher, der ja so kaum Ahnung von Diabetes hat, die Notfallspritze verabreichen würde.
Ich als Mutter eines Diabetes-Kindes musste diese leider schon 2 mal bei meinem Sohn einsetzen, aber dazu musste ich mich ganz schön zwingen ruhig zu bleiben, weil man bei einer starken Unterzuckerung und wenn das Kind dann bewusstlos vor einem liegt u. Evtl. Noch krampft, ja doch meist in Panik verfällt. Und da möchte ich in der Praxis den Lehrer erleben, der dann ganz besonnen die Spritze mischt, aufzieht und setzt...?! Ich glaube, da ist es besser, wenn sie den Notarzt rufen.
Es ist irgendwie auch so ein Irrglaube - sicher zur inneren Beruhigung - wenn viele sagen: Ich hab im Kiga oder in der Schule eine Notfallspritze hinterlegt. Zu 99% wird die im Ernstfall nicht eingesetzt!
Ist meine persönliche Meinung.
Gibt es Gegenbeispiele, wo Erzieher oder Lehrer die Spritze angewandt haben?
Gruß Sonja
Ich als Mutter eines Diabetes-Kindes musste diese leider schon 2 mal bei meinem Sohn einsetzen, aber dazu musste ich mich ganz schön zwingen ruhig zu bleiben, weil man bei einer starken Unterzuckerung und wenn das Kind dann bewusstlos vor einem liegt u. Evtl. Noch krampft, ja doch meist in Panik verfällt. Und da möchte ich in der Praxis den Lehrer erleben, der dann ganz besonnen die Spritze mischt, aufzieht und setzt...?! Ich glaube, da ist es besser, wenn sie den Notarzt rufen.
Es ist irgendwie auch so ein Irrglaube - sicher zur inneren Beruhigung - wenn viele sagen: Ich hab im Kiga oder in der Schule eine Notfallspritze hinterlegt. Zu 99% wird die im Ernstfall nicht eingesetzt!
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Gibt es Gegenbeispiele, wo Erzieher oder Lehrer die Spritze angewandt haben?
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Re: Hypokit und Rechtslage
03 Aug. 2014 21:43
Hallo Nadine,
Die Notfallspritze kann und darf man natürlich nur anwenden, wenn man die entsprechende Schulung bekommen hat.
Für den Fall, dass sie falsch eingesetzt wurde, sind Lehrer und Erzieher über die Versicherung abgesichert.
Ich denke schon, dass es Lehrer gibt, die in der Lage wären, die Spritze zu setzen, wenn es drauf ankommt. Als Mutter ist man da wahrscheinlich viel emotionaler verstrickt.
Aber selbst wenn der Hypokit gespritzt wurde, muss der Notarzt gerufen werden, da es sein kann, dass die Unterzuckerung zurückkommt. Also können Lehrer und Erzieher lieber gleich den Notarzt rufen.
Ich habe die Notfallspritze immer nur auf Klassenfahrten mitgegeben , wo es auf Wanderungen durch´s Gelände ging und klar war, dass nicht in 2 Minuten der Krankenwagen da ist.
Ich denke auch, dass die Schulung immer durch einen Diabetesarzt gemacht werden sollte.
Bei uns im KIga haben alle Erzieherinnen, die an der Schulung teilgenommen haben, eine Bescheinigung bekommen, dass sie an der Schulung teilgenommen haben und was genau geschult wurde.
Gruß Vera
Die Notfallspritze kann und darf man natürlich nur anwenden, wenn man die entsprechende Schulung bekommen hat.
Für den Fall, dass sie falsch eingesetzt wurde, sind Lehrer und Erzieher über die Versicherung abgesichert.
Ich denke schon, dass es Lehrer gibt, die in der Lage wären, die Spritze zu setzen, wenn es drauf ankommt. Als Mutter ist man da wahrscheinlich viel emotionaler verstrickt.
Aber selbst wenn der Hypokit gespritzt wurde, muss der Notarzt gerufen werden, da es sein kann, dass die Unterzuckerung zurückkommt. Also können Lehrer und Erzieher lieber gleich den Notarzt rufen.
Ich habe die Notfallspritze immer nur auf Klassenfahrten mitgegeben , wo es auf Wanderungen durch´s Gelände ging und klar war, dass nicht in 2 Minuten der Krankenwagen da ist.
Ich denke auch, dass die Schulung immer durch einen Diabetesarzt gemacht werden sollte.
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Re: Hypokit und Rechtslage
04 Aug. 2014 15:46
Vera schrieb u.a.:
DAS kann u.U. auch nach hinten los gehen.
Wenn jemand geschult wurde, eine bestimmte Sache in der richtigen Situation korrekt auszuführen und darüber sogar einen Nachweis erhält, u.U. mit dem Hinweis der erfolgreichen Teilnahme (oder so ähnlich), dann kann das auch für den Lehrer/Erzieher ungünstig ausgehen.
Gruß, Egon
Ich denke auch, dass die Schulung immer durch einen Diabetesarzt gemacht werden sollte.
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DAS kann u.U. auch nach hinten los gehen.
Wenn jemand geschult wurde, eine bestimmte Sache in der richtigen Situation korrekt auszuführen und darüber sogar einen Nachweis erhält, u.U. mit dem Hinweis der erfolgreichen Teilnahme (oder so ähnlich), dann kann das auch für den Lehrer/Erzieher ungünstig ausgehen.
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Re: Hypokit und Rechtslage
04 Aug. 2014 16:51
Es ging nicht um die erfolgreiche Teilnahme, sondern einfach nur, dass die Erzieherinnen an der Schulung durch die Ärztin teilgenommen hatten.
Den Ernstfall kann man eh nicht trainieren.
Gruß Vera
Den Ernstfall kann man eh nicht trainieren.
Gruß Vera
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