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Schwerbehinderung 40 Prozent
Astrid
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Schwerbehinderung 40 Prozent
26 Nov. 2013 16:02
Hallo, heute haben wir die Nachricht bekommen, dass Thore (8 Jahre) einen Grad der Schwerbehinderung von 40 % erhalten soll ohne Merkzeichen und ohne Ausweis. Das ist dich weder gerecht noch üblich, oder? Und weder er noch wir ( Steuer) hätten etwas davon, oder? Sollte ich Widerspruch einlegen? Mit welcher Begründung? Ich bin gerade ganz durcheinander. Thore hat Typ 1 mit Pumpe seit Januar 2013.
Lg Astrid
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Re: Schwerbehinderung 40 Prozent
26 Nov. 2013 21:26
Hallo,
das hört sich echt nicht gut an, was sagt dein SPZ oder Sozialarbeiter.
Habt ihre das alleine beantragt oder mit hilfe?
Cheffchen
das hört sich echt nicht gut an, was sagt dein SPZ oder Sozialarbeiter.
Habt ihre das alleine beantragt oder mit hilfe?
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Joa
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Re: Schwerbehinderung 40 Prozent
26 Nov. 2013 21:57
Hallo Astrid,
Schau mal in die Anhaltspunkte zu den versorgungsmedizinischen Grundsätzen hinsichtlich der Beurteilung von Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus :
.
.
Das Merkmal "H" wird unabhängig vom Grad der Behinderung anerkannt.
Auch die Anerkennung von nur 40% ist zumindest einen Widerspruch wert.
Zur Dokumentation des Therapieaufwandes und der Teilhabebeeinträchtigung, sind grundsätzlich die Therapieprotokolle (Tagebücher) als Beleg dem Versorgungsamt vorzulegen um den erforderlichen, teilhabebeeinträchtigenden Therapieaufwand, wie auch beeinträchtigende Stoffwechselvorkomnisse, z.B. Hypos, auch in der Nacht, zu belegen.
Hinsichtlich der Anerkennung der Hilflosigkeit sieht die Sachlage eigentlich eindeutig aus, so dass ich denke, dass das Versorgungsamt mit der Nummer nicht durchkommt. Hinsichtlich der 50% gehe ich zumindest von einer guten Aussicht durch, dass einem begründeten Widerspruch abgeholfen wird. Viel Erfolg und
Gruß
Joa
Schau mal in die Anhaltspunkte zu den versorgungsmedizinischen Grundsätzen hinsichtlich der Beurteilung von Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus :
.
.
jj) Beim Diabetes mellitus ist Hilflosigkeit bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres anzunehmen."
Das Merkmal "H" wird unabhängig vom Grad der Behinderung anerkannt.
Auch die Anerkennung von nur 40% ist zumindest einen Widerspruch wert.
Zur Dokumentation des Therapieaufwandes und der Teilhabebeeinträchtigung, sind grundsätzlich die Therapieprotokolle (Tagebücher) als Beleg dem Versorgungsamt vorzulegen um den erforderlichen, teilhabebeeinträchtigenden Therapieaufwand, wie auch beeinträchtigende Stoffwechselvorkomnisse, z.B. Hypos, auch in der Nacht, zu belegen.
Hinsichtlich der Anerkennung der Hilflosigkeit sieht die Sachlage eigentlich eindeutig aus, so dass ich denke, dass das Versorgungsamt mit der Nummer nicht durchkommt. Hinsichtlich der 50% gehe ich zumindest von einer guten Aussicht durch, dass einem begründeten Widerspruch abgeholfen wird. Viel Erfolg und
Gruß
Joa
Folgende Benutzer bedankten sich: Astrid
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TinaSchnecke
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Re: Schwerbehinderung 40 Prozent
27 Nov. 2013 08:44
Hallo Astrid,
vielleicht hat der Sachbearbeiter einfach nur einen Fehler gemacht?
Leg einfach Widerspruch ein.
Viel Erfolg!
Tina
vielleicht hat der Sachbearbeiter einfach nur einen Fehler gemacht?
Leg einfach Widerspruch ein.
Viel Erfolg!
Tina
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Astrid
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Re: Re:Schwerbehinderung 40 Prozent
27 Nov. 2013 15:44
Hallo, ich habe gerade mit dem Versorgungsamt telefoniert. Mit den Grad von 40 und Merkzeichen H hat er doch sämtliche Steuervorteile. Er darf nur nicht alleine Bus fahren etc. Aber damit kann man ja leben. Insofern ist es jetzt doch nicht so gravierend, wie ich dachte. Angeblich sei da gerade für Kinder wieder etwas geändert worden. Viele Grüße, Astrid
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Juli
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Re: Re:Schwerbehinderung 40 Prozent
04 Dez. 2013 14:54
Wenn du das "H" bekommen hast, dann hast du den Steuervorteil und damit ist eigentlich alles im grünen Bereich ... zumindest für uns. Wir haben auch "nur" 40 %.

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