Auslandsreisekrankenversicherung
marielaurin
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Auslandsreisekrankenversicherung
15 Juli 2013 13:45
Hallo zusammen,
ich habe heute eine Auslandsreisekrankenversicherung für uns vier abgeschlossen. Witzig ist, dass sie grundsätzlich keine Vorerkrankungen ausschließen, aber für den DM eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, die nicht älter als eine Woche vor Reiseantritt sein darf.
Wo genau ist denn da der Sinn?
Wenn ich am 01.08. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt bekomme, kann mein Kind doch trotzdem am 10.08. oder früher wegen einer Bewusstlosigkeit/Hypo oder einer Ketoazidose im KH behandelt werden müssen?
Im Prinzip ists mir egal, weil sowohl Bewusstlosigkeit/ knackige Hypo als auch eine Ketoazidose eh Notfälle wären und somit abgedeckt sind.
Habt ihr auch solche komischen Auflagen?
Viele Grüße, schöne Sommerferien,
Tanja
ich habe heute eine Auslandsreisekrankenversicherung für uns vier abgeschlossen. Witzig ist, dass sie grundsätzlich keine Vorerkrankungen ausschließen, aber für den DM eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, die nicht älter als eine Woche vor Reiseantritt sein darf.
Wo genau ist denn da der Sinn?
Wenn ich am 01.08. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt bekomme, kann mein Kind doch trotzdem am 10.08. oder früher wegen einer Bewusstlosigkeit/Hypo oder einer Ketoazidose im KH behandelt werden müssen?
Im Prinzip ists mir egal, weil sowohl Bewusstlosigkeit/ knackige Hypo als auch eine Ketoazidose eh Notfälle wären und somit abgedeckt sind.
Habt ihr auch solche komischen Auflagen?
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Tanja
Sina *1999, DM seit 12/2010, ICT mit Levemir und Novorapid
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Re: Auslandsreisekrankenversicherung
16 Juli 2013 11:59
Hallo Tanja,
wir haben eine Auslandsreisekrankenversicherung, die hatte ich schon, da hwar ich noch Single (Mann und Kinder wurden später mit eingeschlossen)... Sie hat zusammen mit mir den "Umzug" von meinem alten zu meinem neuen Arbeitgeber gemacht (Letzterer hatte Ersteren 2004 aufgekauft).
Ich habe noch nie nachgefragt, wie das mit DM so wäre. Der Grund dafür ist:
1. Wir fahren seit Jahren eh nichts ins Ausland. Ich zahle die Versicherung weiter, weil es mir zu lästig ist, sie zu kündigen. :whistle:
2. Ich wurde früher oft von Kunden nach chron. Krankheiten gefragt (also ob die eingeschlossen sind) und die Antwort war immer, dass akute Verschlechterungen immer eingeschlossen sind - es sei denn, es sei vorher damit zu rechnen gewesen!! Damit war dann in etwa gemeint, wenn der Arzt jemandem gesagt hat, dass er akut herzinfarktgefährdet ist, ihm vielleicht sogar deshalb von der Reise abgeraten hat und dieser Jemand erleidet im Ausland dann tatsächlich einen Herzinfarkt.
Wenn jemand von euch so ein Attest verlangt hat, dann hat er wahrscheinlich keine große Ahnung von DM. Bei manchen Krankheiten kann man halbwegs voraussagen, ob sie gerade "stabil" sind, also ob akute Verschlechterungen in nächster wahrscheinlich sind oder nicht), bei DM geht das natürlich nicht. Aber das wusste der "Mensch von der Versicherung" sicher nicht. Wahrscheinlich verlangt eure Versicherung solche Atteste bei chron. Krankheiten immer, um Streitigkeiten im Nachhinein vorzubeugen.
LG Heike
wir haben eine Auslandsreisekrankenversicherung, die hatte ich schon, da hwar ich noch Single (Mann und Kinder wurden später mit eingeschlossen)... Sie hat zusammen mit mir den "Umzug" von meinem alten zu meinem neuen Arbeitgeber gemacht (Letzterer hatte Ersteren 2004 aufgekauft).
Ich habe noch nie nachgefragt, wie das mit DM so wäre. Der Grund dafür ist:
1. Wir fahren seit Jahren eh nichts ins Ausland. Ich zahle die Versicherung weiter, weil es mir zu lästig ist, sie zu kündigen. :whistle:
2. Ich wurde früher oft von Kunden nach chron. Krankheiten gefragt (also ob die eingeschlossen sind) und die Antwort war immer, dass akute Verschlechterungen immer eingeschlossen sind - es sei denn, es sei vorher damit zu rechnen gewesen!! Damit war dann in etwa gemeint, wenn der Arzt jemandem gesagt hat, dass er akut herzinfarktgefährdet ist, ihm vielleicht sogar deshalb von der Reise abgeraten hat und dieser Jemand erleidet im Ausland dann tatsächlich einen Herzinfarkt.
Wenn jemand von euch so ein Attest verlangt hat, dann hat er wahrscheinlich keine große Ahnung von DM. Bei manchen Krankheiten kann man halbwegs voraussagen, ob sie gerade "stabil" sind, also ob akute Verschlechterungen in nächster wahrscheinlich sind oder nicht), bei DM geht das natürlich nicht. Aber das wusste der "Mensch von der Versicherung" sicher nicht. Wahrscheinlich verlangt eure Versicherung solche Atteste bei chron. Krankheiten immer, um Streitigkeiten im Nachhinein vorzubeugen.
LG Heike
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Re: Auslandsreisekrankenversicherung
21 Juli 2013 16:19
Hm, wir haben gar keine extra Auslandsversicherung, wir nehmen unser AOK-Kärtchen mit, muss ich denn, wenn wir mit dem Auto nach Italien fahren, auch extra eine Auslandskrankenversicherung abschließen Heike?
sg Tanja
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marielaurin
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Re: Auslandsreisekrankenversicherung
21 Juli 2013 16:53 - 21 Juli 2013 17:07
Dein AOK-Kärtchen oder mein Techniker-Kärtchen sind für Italien prima. Wir fahren nach Norwegen, da gilt die Kate ja auch, aber Rücktransporte z.b. würden von der techniker gar nicht übernommen. Wie auch immer, die 18 Euro im Jahr für meine gesamte Familie sind mir da egal und ic hoffe, dass wir im Fall der Fälle gut versorgt werden, von wem auch immer.
Und vielleicht fahren wir ja auch mal in außereuropäische Gebiete, geplant nächstes Jahr, dann hätte ich eh was gebraucht, da die Techniker dann streikt.
Und vielleicht fahren wir ja auch mal in außereuropäische Gebiete, geplant nächstes Jahr, dann hätte ich eh was gebraucht, da die Techniker dann streikt.
Sina *1999, DM seit 12/2010, ICT mit Levemir und Novorapid
Letzte Änderung: 21 Juli 2013 17:07 von marielaurin.
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Re: Auslandsreisekrankenversicherung
22 Juli 2013 11:57
Hallo Tanja,
Rücktransportkosten bei Krankheit oder Unfall sind z.B. auch im Versicherungspacket der Kreditkarte enthalten.
LG
Andrea
Rücktransportkosten bei Krankheit oder Unfall sind z.B. auch im Versicherungspacket der Kreditkarte enthalten.
LG
Andrea
Valentin (08/1998, D seit 04/2006, Accu Check Combo seit 2009, Novorapid)
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Re: Auslandsreisekrankenversicherung
22 Juli 2013 21:30 - 22 Juli 2013 21:30Da sollte man aber sehr genau das Kleingedruckte studieren. Es ist häufig Voraussetzung, dass die Reise auch mit der Kreditkarte bezahlt worden ist.Andrea Sch schrieb: Rücktransportkosten bei Krankheit oder Unfall sind z.B. auch im Versicherungspacket der Kreditkarte enthalten.
LG, Helmuth
Letzte Änderung: 22 Juli 2013 21:30 von Niemand.
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marielaurin
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Re: Auslandsreisekrankenversicherung
22 Juli 2013 23:01Andrea Sch schrieb: Rücktransportkosten bei Krankheit oder Unfall sind z.B. auch im Versicherungspacket der Kreditkarte enthalten.
... wenn man eine hätte.
Sina *1999, DM seit 12/2010, ICT mit Levemir und Novorapid
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Lena DM 08
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Re: Auslandsreisekrankenversicherung
23 Juli 2013 08:12
Hallo
Wir haben auch versucht eine Auslandsreiseversicherung zu bekommen mit Anna-Lena und Ihrem DM.Immer das gleiche,der DM wird ausgeschlossen.Da hatte eine Sehr gute
Mitabeiterin der Bank mit dem roten Zeichen eine Gute Idee;Die goldene MasterCard.In der Kreditkarte ist nichts ausgeschlossen.Und Helmuth hatt recht,es gilt nur wenn man mit der Karte die Reise bezahlt,ebenso Marielaurin,wenn man denn eine hat oder bekommt.
LG
Wir haben auch versucht eine Auslandsreiseversicherung zu bekommen mit Anna-Lena und Ihrem DM.Immer das gleiche,der DM wird ausgeschlossen.Da hatte eine Sehr gute
Mitabeiterin der Bank mit dem roten Zeichen eine Gute Idee;Die goldene MasterCard.In der Kreditkarte ist nichts ausgeschlossen.Und Helmuth hatt recht,es gilt nur wenn man mit der Karte die Reise bezahlt,ebenso Marielaurin,wenn man denn eine hat oder bekommt.
LG
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Andrea Sch
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Re: Auslandsreisekrankenversicherung
23 Juli 2013 13:18 - 23 Juli 2013 13:22
Hallo!
Die Versicherung gilt meines Wissens auch, wenn man die Reise nicht mit Kreditkarte bezahlt hat, siehe hier:
www.cardcomplete.com/complete-karten/pri...ungsschutz-gold-neu/
Ich glaube, nur die Reisestornoversicherung ist an das Bezahlen der Reise mit Karte gebunden.
Aber es stimmt natürlich, man muss sich das Kleingedruckte schon ganz genau durchlesen!
..das ist natürlich Voraussetzung :lol:
Da ich aber sowieso oft online einkaufe, und seit Jahren auch alle Flüge und Unterkünfte online buche, hat sich bei mir die Kreditkartengebühr schon mehrmals gerechnet!
LG
Andrea
Die Versicherung gilt meines Wissens auch, wenn man die Reise nicht mit Kreditkarte bezahlt hat, siehe hier:
www.cardcomplete.com/complete-karten/pri...ungsschutz-gold-neu/
Ich glaube, nur die Reisestornoversicherung ist an das Bezahlen der Reise mit Karte gebunden.
Aber es stimmt natürlich, man muss sich das Kleingedruckte schon ganz genau durchlesen!
... wenn man eine hätte.
..das ist natürlich Voraussetzung :lol:
Da ich aber sowieso oft online einkaufe, und seit Jahren auch alle Flüge und Unterkünfte online buche, hat sich bei mir die Kreditkartengebühr schon mehrmals gerechnet!
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Letzte Änderung: 23 Juli 2013 13:22 von Andrea Sch.
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Re: Auslandsreisekrankenversicherung
03 Aug. 2013 18:05marielaurin schrieb: Dein AOK-Kärtchen oder mein Techniker-Kärtchen sind für Italien prima. Wir fahren nach Norwegen, da gilt die Kate ja auch, aber Rücktransporte z.b. würden von der techniker gar nicht übernommen. Wie auch immer, die 18 Euro im Jahr für meine gesamte Familie sind mir da egal und ic hoffe, dass wir im Fall der Fälle gut versorgt werden, von wem auch immer.
Und vielleicht fahren wir ja auch mal in außereuropäische Gebiete, geplant nächstes Jahr, dann hätte ich eh was gebraucht, da die Techniker dann streikt.
Hallo Tanja,
Norwegen gehört zwar nicht zur EU, aber meines Wissens nach, gibt es da trotzdem ein Sozialversicherungsabkommen. Ob man da allerdings die Karte benutzen kann, oder ob man einen speziellen Schein braucht, das weiß ich nicht. War schon ein paar Jährchen nicht mehr in Norwegen (zuletzt 2002)...
Allerdings ist es in der Tat so, dass die in den meisten Ländern Ärzte die Karten eh nicht akzeptieren und Bares sehen wollen. Italien soll der eine positive Ausnahme sein (habe ich so auch schon von Kunden gehört, die in Italien zum Arzt mussten und ihre Auslandsreisekrankenversicherung gar nicht gebraucht haben, weil dort tatsächlich alles über die KK-Karte abgerechnet wurde).
Rücktransporte zahlt die KK nie, egal von wo.
LG Heike
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