Einkommensteuererklärung
hoya
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19 Feb. 2013 14:13 #79045
von hoya
Einkommensteuererklärung wurde erstellt von hoya
Da ja so langsam wieder die Einkommensteuererklärung ansteht, wollte ich noch mal, vor allem für die Neulinge unter uns, das Thema in einem eigenen Beitrag etwas zusammentragen.
1. Bei Schwerbehinderung und Merkzeichen H kann ein Behindertenpauschbetrag von 3.700€ angesetzt werden.
2. Für Privatfahrten können pauschal 3.000km ohne Nachweis oder bis max. 15.000km mit Nachweis (=4.500€) als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Fragt beim FA nach, was als Nachweis erbracht werden muss. Bei unserem FA wurde gesagt, ein Nachweis ist nicht nötig Aber ich habe zumindest den km-Stand Anfang und Ende des Jahres auf Reparaturrechnungen kopiert. Pro km 0,30€. Die Fahrtkosten können zusätzlich zum Pauschbetrag angesetzt werden.
3. Zusätzlich können krankheitsbedingte Fahrten (aller Familienmitglieder), zb Arzt, Apotheke, KK etc. angesetzt werden (Hin-und Rückfahrt, Liste schreiben).
4. Dann natürlich noch sämtliche anderen krankheitsbedingten Kosten (aller Familienmitglieder), zb. Medikamente, HP, Brille etc. Ich habe auch die Pumpitaschen, Notfall-KE´s, Bücher usw. angesetzt.
5. Bei Merkzeichen H kann zusätzlich ein Pflegepauschbetrag von 924€ angesetzt werden.
6. Nicht ganz sicher bin ich, ob bei Merkzeichen H zusätzlich Kosten für einen Pflegedienst/Pflegehilfe als agBelastung angesetzt werden können?
7. Pauschbeträge gelten für das ganze Jahr, auch wenn die Voraussetzung nicht das ganze Jahr vorlag. Wechseln die Voraussetzungen innerhalb des Jahres (zb. Kind wird volljährig, Merkzeichen H fällt weg), gilt für das Jahr noch der höhere Betrag.
8. Den Pkw könnt ihr auf euer Kind zulassen. Unser 2,5jähriger Sohn ist auch stolzer Besitzer des Familienautos Dann ist man von der Kfz-Steuer befreit. Voraussetzung ist allerdings, dass die Fahrten für und mit dem behinderten Kind unternommenn werden. Im Kfz-Brief wird ein Vermerk eingedruckt. Bei Polizeikontrollen kann sicherlich deswegen dann auch nachgefragt werden. Bei uns werden aber eigentlich immer Fahrten mit dem Kleinen unternommen. Selbst bei Fahrten zur Arbeit brauche ich das Auto, um im Notfall schnell bei meinem Kind zu sein. Einkaufsfahrten kommen auch dem Kind zugute. Oder isst er etwa nicht mit
Da wir noch einen Zweitwagen haben, wird es da wohl keine Probleme geben.
So, ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen. Ich habe unsere Steuererklärung langsam fertig und bin gespannt, ob alles so durchgeht wie oben beschrieben. Ich werde berichten. Aber ich sage immer, lieber erst mal zuviel ansetzen. Rausstreichen können sie dann allein :silly:
Wenn jemand noch weitere Tipps hat, immer her damit.
1. Bei Schwerbehinderung und Merkzeichen H kann ein Behindertenpauschbetrag von 3.700€ angesetzt werden.
2. Für Privatfahrten können pauschal 3.000km ohne Nachweis oder bis max. 15.000km mit Nachweis (=4.500€) als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Fragt beim FA nach, was als Nachweis erbracht werden muss. Bei unserem FA wurde gesagt, ein Nachweis ist nicht nötig Aber ich habe zumindest den km-Stand Anfang und Ende des Jahres auf Reparaturrechnungen kopiert. Pro km 0,30€. Die Fahrtkosten können zusätzlich zum Pauschbetrag angesetzt werden.
3. Zusätzlich können krankheitsbedingte Fahrten (aller Familienmitglieder), zb Arzt, Apotheke, KK etc. angesetzt werden (Hin-und Rückfahrt, Liste schreiben).
4. Dann natürlich noch sämtliche anderen krankheitsbedingten Kosten (aller Familienmitglieder), zb. Medikamente, HP, Brille etc. Ich habe auch die Pumpitaschen, Notfall-KE´s, Bücher usw. angesetzt.
5. Bei Merkzeichen H kann zusätzlich ein Pflegepauschbetrag von 924€ angesetzt werden.
6. Nicht ganz sicher bin ich, ob bei Merkzeichen H zusätzlich Kosten für einen Pflegedienst/Pflegehilfe als agBelastung angesetzt werden können?
7. Pauschbeträge gelten für das ganze Jahr, auch wenn die Voraussetzung nicht das ganze Jahr vorlag. Wechseln die Voraussetzungen innerhalb des Jahres (zb. Kind wird volljährig, Merkzeichen H fällt weg), gilt für das Jahr noch der höhere Betrag.
8. Den Pkw könnt ihr auf euer Kind zulassen. Unser 2,5jähriger Sohn ist auch stolzer Besitzer des Familienautos Dann ist man von der Kfz-Steuer befreit. Voraussetzung ist allerdings, dass die Fahrten für und mit dem behinderten Kind unternommenn werden. Im Kfz-Brief wird ein Vermerk eingedruckt. Bei Polizeikontrollen kann sicherlich deswegen dann auch nachgefragt werden. Bei uns werden aber eigentlich immer Fahrten mit dem Kleinen unternommen. Selbst bei Fahrten zur Arbeit brauche ich das Auto, um im Notfall schnell bei meinem Kind zu sein. Einkaufsfahrten kommen auch dem Kind zugute. Oder isst er etwa nicht mit
Da wir noch einen Zweitwagen haben, wird es da wohl keine Probleme geben.
So, ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen. Ich habe unsere Steuererklärung langsam fertig und bin gespannt, ob alles so durchgeht wie oben beschrieben. Ich werde berichten. Aber ich sage immer, lieber erst mal zuviel ansetzen. Rausstreichen können sie dann allein :silly:
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yvo82
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24 Feb. 2013 16:28 #79253
von yvo82
yvo82 antwortete auf Einkommensteuererklärung
danke für deine guten tips.
LG yvonne
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Mssn69
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24 Feb. 2013 19:26 #79267
von Mssn69
Mssn69 antwortete auf Einkommensteuererklärung
Heißt das , dass ich meine Brillen steuerlich absetzen kann , auch wenn ich sie schon vor meinem typ 1 diabetes hatte ?
Kann man den Traubenzucker etc. auch noch absetzen , wenn das schon mehr als 1 Jahr herliegt ?
Wofür sind denn dann noch die Pauschbeträge da ?
Vielen Dank -
Kann man den Traubenzucker etc. auch noch absetzen , wenn das schon mehr als 1 Jahr herliegt ?
Wofür sind denn dann noch die Pauschbeträge da ?
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hoya
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24 Feb. 2013 21:26 #79275
von hoya
hoya antwortete auf Einkommensteuererklärung
Prinzipiell können alle krankheitsbedingten Kosten (Brille, Zahnarztkosten, Privatrezepte, Heilpraktiker usw.) als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Das gilt unabhängig vom Diabetes für alle Familienmitglieder.
Die Kosten sind aber um die zumutbare Belastung zu kürzen (macht das Finanzamt). Nur der übersteigende Betrag wirkt sich steuermindernd aus.
Die Pauschbeträge sind für die Kosten, die dem Schwerbehinderten aufgrund seiner Erkrankung entstehen. Wenn das Kind noch keine eigenen Einkünfte hat, kann man ihn auf Antrag (ich denke mal formlos) auf die Eltern übertragen.
Ich mache es IMMER so, dass ich lieber zu viel ansetze und das Finanzamt kann ja dann rausstreichen, was nicht richtig ist. Ein bissl Arbeit wollen sie schließlich auch haben. Trotzdem immer schön den Bescheid prüfen - auch das Finanzamt macht Fehler :whistle:
Die Kosten sind aber um die zumutbare Belastung zu kürzen (macht das Finanzamt). Nur der übersteigende Betrag wirkt sich steuermindernd aus.
Die Pauschbeträge sind für die Kosten, die dem Schwerbehinderten aufgrund seiner Erkrankung entstehen. Wenn das Kind noch keine eigenen Einkünfte hat, kann man ihn auf Antrag (ich denke mal formlos) auf die Eltern übertragen.
Ich mache es IMMER so, dass ich lieber zu viel ansetze und das Finanzamt kann ja dann rausstreichen, was nicht richtig ist. Ein bissl Arbeit wollen sie schließlich auch haben. Trotzdem immer schön den Bescheid prüfen - auch das Finanzamt macht Fehler :whistle:
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hoya
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13 Apr. 2013 19:17 #81116
von hoya
hoya antwortete auf Einkommensteuererklärung
So, Bescheid ist da. Was soll ich sagen...es wurde tatsächlich ALLES anerkannt! :silly:
Schön, dass auch mal was auf Anhieb klappt ohne große Diskussion.
Schön, dass auch mal was auf Anhieb klappt ohne große Diskussion.
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Astrid
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13 Apr. 2013 19:32 #81119
von Astrid
Astrid antwortete auf Einkommensteuererklärung
Bei uns ist die Apotheke fussläufig zu erreichen und der Diabetologe nur 500 m weit. Kann ich da wohl trotzdem was angeben? Ich bin tatsächlich fast immer mit dem Auto zum Diabetologen gefahren, weil ich oft im
Anschluss noch etwas erledigt habe. Lg Astrid
Anschluss noch etwas erledigt habe. Lg Astrid
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marielaurin
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13 Apr. 2013 21:11 #81126
von marielaurin
Sina *1999, DM seit 12/2010, ICT mit Levemir und Novorapid
marielaurin antwortete auf Einkommensteuererklärung
Ja, kannst du, völlig egal, wie weit du es hast. Das ist eine Pauschale, die jeder angeben kann, egal wie weit der tatsächliche Weg ist. Derjenige, der meint, er würde die 3.000km überschreiten und, muss meist ein Fahrtenbuch führen und den Mehraufwand nachweisen, um einen höheren Freibetrag (max. 4.500 Euro) zu erhalten.
Frag mal bei deinem Finanzamt nach, ob ein Fahrtenbuch auch für die Pauschale erforderlich ist, bei uns ist das nicht nötig. Der Freibetrag für die (nicht nachzuweisenden) Fahrten liegt bei 900 Euro.
Frag mal bei deinem Finanzamt nach, ob ein Fahrtenbuch auch für die Pauschale erforderlich ist, bei uns ist das nicht nötig. Der Freibetrag für die (nicht nachzuweisenden) Fahrten liegt bei 900 Euro.
Sina *1999, DM seit 12/2010, ICT mit Levemir und Novorapid
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hoya
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14 Apr. 2013 20:07 #81151
von hoya
hoya antwortete auf AW: Einkommensteuererklärung
Wie gesagt, bei uns wurden sogar die 15000km ohne Fahrtenbuch anerkannt. Einfach mal nachfragen beim FA.
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MamaReni
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15 Apr. 2013 07:50 #81158
von MamaReni
MamaReni antwortete auf Einkommensteuererklärung
Hallo Hoya,
Wir sind erst neu in dieser ganzen Sache und ich habe jetzt eine vielleicht etwas blöde Frage. Soll das bedeuten man rechnet jetzt die von Dir angegebenen Summen zusammen und das ist das, was Du in Eurem Fall nun vom Finanzamt zurück bekommen hast? Ich kenne mich in Steuersachen so gut wie gar nicht aus, da wir immer alles über den Lohnsteuerhilfeverein machen lassen. Und in den letzten Jahren hatten wir vom Finanzamt eher immer einen Minnibetrag bekommen. Ich bin gerade irgendwie ganz baff.
LG
Wir sind erst neu in dieser ganzen Sache und ich habe jetzt eine vielleicht etwas blöde Frage. Soll das bedeuten man rechnet jetzt die von Dir angegebenen Summen zusammen und das ist das, was Du in Eurem Fall nun vom Finanzamt zurück bekommen hast? Ich kenne mich in Steuersachen so gut wie gar nicht aus, da wir immer alles über den Lohnsteuerhilfeverein machen lassen. Und in den letzten Jahren hatten wir vom Finanzamt eher immer einen Minnibetrag bekommen. Ich bin gerade irgendwie ganz baff.
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marielaurin
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15 Apr. 2013 08:32 - 15 Apr. 2013 08:44 #81159
von marielaurin
Sina *1999, DM seit 12/2010, ICT mit Levemir und Novorapid
marielaurin antwortete auf Einkommensteuererklärung
Nee, das sind Steuerfreibeträge.
Steuerfreibeträge werden dir von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Beispiel: Du hast 30.000 verdient in 2013, für die du auch Steuern gezahlt hast.
Dein Kind benötigt einen Schwerbehindertenausweis, den du bei deinem Versorgungsamt beantragen kannst und der dir in 2013 bewilligt wird.
Wenn dein Kind in 2013 erkrankte und ihr auch 2013 einen Ausweis beantragt, kannst du diese Freibeträge erstmalig für die Einkommensteuer 2013, die du in 2014 machen wirst, nutzen.
In deiner Einkommensteuererklärung kannst du dann eintragen unter
Außergewöhnliche Belastungen (das ist da, wo du auch deine Zahnarztrechnungen etc. angibst):
Pflegepauschbetrag, einfach nur ankreuzen, den Wert trägt Elster selbst ein
Andere außergewöhnliche Belastungen
Fahrtkosten behinderter Menschen auch ankreuzen, Wert 900 wird eingetragen
Dann noch die Behindertenpauschale in der Anlage zum Kind unter
Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbetrag, auch hier: Ankreuzen "hilflos" und Grad der Behinderung eintragen. Die beiden Angaben müssen identisch sein mit dem Schwerbehindertenausweis, den du auch bei FA vorzeigen musst. Auch hier wird der Wert automatisch von Elster eingetragen
In Summe gibt das einen zusätzlichen Steuerfreibetrag von
3700 für den GdB und das H
924 für die Pflege
900 für die Fahrten (hoya hat hier den Höchstsatz eingegeben, der auch akzeptiert wurde, bei uns muss ab 3000km ein Fahrtenbuch geführt werden und da ich keine 3000km habe, nützt mir das nichts)
Das heißt: Von deinem zu versteuernden Einkommen (30.000) werden dir 5524 abgezogen, d.h. für diese 5524 hast du zuviel Steuern gezahlt, die du dann zurück bekommst, weil nur 30.000-5.524=24.476 hätten versteuert werden müssen. Bei uns sind das grob 1600 Euro Rückzahlung.
Man kann aber auch den Behindertenpauschbetrag in die Lohnstsuerkarte eintragen lassen, dann zahlst du monatlich für 308 Euro Einkommen weniger Steuern und die Sache ist zumindest dafür erledigt (Pflege und Fahrtkosten dann trotzdem noch über die Steuererklärung).
Wir machen das nicht, weil der Betrag dann "verschwinden" würde und wir das Geld für Sina für später mal zurücklegen. Wer weiß, welche finanziellen Belastungen sich aus dem DM später mal ergeben, daher legen wir das für sie zur Seite, damit sie dann zumindest etwas abgesichert ist.
edit: Nach einem Blick aufs Profil hat sich der nächste Absatz für dich erledigt, ich lass ihn trotzdem stehen, vielleicht ist das ja für andere interessant:
Wenn dein Kind bereits in 2012 erkrankte, kannst du den Schwerbehindertenausweis versuchen rückwirkend zu beantragen, die Chance auf rückwirkende Ausstellung ist allerdings bei uns ziemlich niedrig bis unmöglich, die bewilligen ab Antragstellung. Das hieße, Steuervorteile könntet ihr erst für die Erklärung 2013 (also in 2014) geltend machen, oder diese monatliche Sache, lasst euch doch mal beraten beim FA.
Steuerfreibeträge werden dir von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Beispiel: Du hast 30.000 verdient in 2013, für die du auch Steuern gezahlt hast.
Dein Kind benötigt einen Schwerbehindertenausweis, den du bei deinem Versorgungsamt beantragen kannst und der dir in 2013 bewilligt wird.
Wenn dein Kind in 2013 erkrankte und ihr auch 2013 einen Ausweis beantragt, kannst du diese Freibeträge erstmalig für die Einkommensteuer 2013, die du in 2014 machen wirst, nutzen.
In deiner Einkommensteuererklärung kannst du dann eintragen unter
Außergewöhnliche Belastungen (das ist da, wo du auch deine Zahnarztrechnungen etc. angibst):
Pflegepauschbetrag, einfach nur ankreuzen, den Wert trägt Elster selbst ein
Andere außergewöhnliche Belastungen
Fahrtkosten behinderter Menschen auch ankreuzen, Wert 900 wird eingetragen
Dann noch die Behindertenpauschale in der Anlage zum Kind unter
Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbetrag, auch hier: Ankreuzen "hilflos" und Grad der Behinderung eintragen. Die beiden Angaben müssen identisch sein mit dem Schwerbehindertenausweis, den du auch bei FA vorzeigen musst. Auch hier wird der Wert automatisch von Elster eingetragen
In Summe gibt das einen zusätzlichen Steuerfreibetrag von
3700 für den GdB und das H
924 für die Pflege
900 für die Fahrten (hoya hat hier den Höchstsatz eingegeben, der auch akzeptiert wurde, bei uns muss ab 3000km ein Fahrtenbuch geführt werden und da ich keine 3000km habe, nützt mir das nichts)
Das heißt: Von deinem zu versteuernden Einkommen (30.000) werden dir 5524 abgezogen, d.h. für diese 5524 hast du zuviel Steuern gezahlt, die du dann zurück bekommst, weil nur 30.000-5.524=24.476 hätten versteuert werden müssen. Bei uns sind das grob 1600 Euro Rückzahlung.
Man kann aber auch den Behindertenpauschbetrag in die Lohnstsuerkarte eintragen lassen, dann zahlst du monatlich für 308 Euro Einkommen weniger Steuern und die Sache ist zumindest dafür erledigt (Pflege und Fahrtkosten dann trotzdem noch über die Steuererklärung).
Wir machen das nicht, weil der Betrag dann "verschwinden" würde und wir das Geld für Sina für später mal zurücklegen. Wer weiß, welche finanziellen Belastungen sich aus dem DM später mal ergeben, daher legen wir das für sie zur Seite, damit sie dann zumindest etwas abgesichert ist.
edit: Nach einem Blick aufs Profil hat sich der nächste Absatz für dich erledigt, ich lass ihn trotzdem stehen, vielleicht ist das ja für andere interessant:
Wenn dein Kind bereits in 2012 erkrankte, kannst du den Schwerbehindertenausweis versuchen rückwirkend zu beantragen, die Chance auf rückwirkende Ausstellung ist allerdings bei uns ziemlich niedrig bis unmöglich, die bewilligen ab Antragstellung. Das hieße, Steuervorteile könntet ihr erst für die Erklärung 2013 (also in 2014) geltend machen, oder diese monatliche Sache, lasst euch doch mal beraten beim FA.
Sina *1999, DM seit 12/2010, ICT mit Levemir und Novorapid
Letzte Änderung: 15 Apr. 2013 08:44 von marielaurin.
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