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Wichtige Frage wegen Führerschein
Murmel
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Wichtige Frage wegen Führerschein
05 Sep. 2011 13:51
Hallöchen,
ich hätte da ne äußerst wichtige Frage:
Muss man im Antrag beim Erwerb des Führerscheins Diabetes Typ 1 angeben oder nicht?
Wie sieht das rein rechtlich aus?
Gruß Murmel
ich hätte da ne äußerst wichtige Frage:
Muss man im Antrag beim Erwerb des Führerscheins Diabetes Typ 1 angeben oder nicht?
Wie sieht das rein rechtlich aus?
Gruß Murmel
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monday
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Re: Aw: Wichtige Frage wegen Führerschein
05 Sep. 2011 19:35
Hallo Murmel,
Das habe ich dazu gefunden:
2. Meldung an die Führerscheinstelle
Diabetes mellitus gehört nicht zu den meldepflichtigen Krankheiten. Eine Neuerkrankung muss nicht per se an die Verkehrsbehörde bzw. Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden.
Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis müssen Fragen nach dem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantwortet werden. Kommt es z.B. zu einem verschuldeten Unfall, kann eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde erfolgen: Wird bei der Unfallaufnahme der Verdacht auf eine Unterzuckerung erweckt, wird dies durch die Polizei protokolliert und kann bei der Klärung der Schuldfrage eine Rolle spielen. Es ergeht eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde, die eine ärztliche Begutachtung anordnen kann.
Gruß Vera
Das habe ich dazu gefunden:
2. Meldung an die Führerscheinstelle
Diabetes mellitus gehört nicht zu den meldepflichtigen Krankheiten. Eine Neuerkrankung muss nicht per se an die Verkehrsbehörde bzw. Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden.
Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis müssen Fragen nach dem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantwortet werden. Kommt es z.B. zu einem verschuldeten Unfall, kann eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde erfolgen: Wird bei der Unfallaufnahme der Verdacht auf eine Unterzuckerung erweckt, wird dies durch die Polizei protokolliert und kann bei der Klärung der Schuldfrage eine Rolle spielen. Es ergeht eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde, die eine ärztliche Begutachtung anordnen kann.
Gruß Vera
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iffi27
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Re: Aw: Wichtige Frage wegen Führerschein
06 Sep. 2011 19:55
Hallo Murmel,
hier kann man nur antworten: Das kommt ganz darauf an. Worauf? Auf die Straßenverkehrsbehörde. In unserem Fall (Ennepe-Ruhr-Kreis) wird bei der Anmeldung zum Führerschein konkret gefragt: Liegt eine chronische Erkrankung (wie Diabetes Mellitus, u.a. - die habe ich gleich vergessen) vor? Ja/Nein.
Wir haben unseren Diabetologen gefragt, der meinte: "Immer bei der Wahrheit bleiben." Es folgte die Aufforderung vom Amt, ein Gutachten einzureichen. Das stellte der Diabetologe prompt aus. Allerdings störte sich die Straßenverkehrsbehörde daran, dass er es zeitlich nicht befristet hat. Also ein erneutes Gutachten angefordert. Der Diabetologe (schon leicht genervt) sagte daraufhin, in Bochum - wo er praktiziert - sei die Behörde nicht so pingelig. Er schrieb aber erneut und zwar sei das Gutachten seiner Meinung nach nicht erneut zu überprüfen, wenn überhaupt dann frühestens in 5 Jahren. Dieses schickten wir wieder zur Behörde. Unser Sohn nahm seine Fahrstunden, legte Theorie und Praxis ab und erhielt - ganz fristgemäß - seinen Führerschein für das begleitete Fahren ab 17. Im Führerschein ist kein Vermerk zur Diabetes.
Das Gutachten hat uns übrigens auch nichts gekostet. Was in 5 Jahren ist, steht in den Sternen. Wir haben vorher lang und breit diskutiert, die Frage nicht zu beantworten - aber letztendlich haben wir uns dagegen entschieden. Es ist sowieso schwierig bei einem Unfall als Diabetiker dies als Ursache auszuschließen, da wollte unser Sohn nicht auch noch fahrlässig handeln.
Aber: Das muss wirklich jeder selbst wissen. Wir und der Diabetologe haben es klar als Diskriminierung empfunden. Schließlich muss ein Diabetiker, der bereits einen Führerschein hat, dieses nicht nachträglich angeben. Was ja auch für den möglichen Sehverlust gilt - das interessiert den Gesetzgeber ja auch nur bei der Führerscheinausstellung und nicht mehr, wenn Muttern mit 50 halbblind durch die Nacht fährt.
Liebe Grüße
Steffi
hier kann man nur antworten: Das kommt ganz darauf an. Worauf? Auf die Straßenverkehrsbehörde. In unserem Fall (Ennepe-Ruhr-Kreis) wird bei der Anmeldung zum Führerschein konkret gefragt: Liegt eine chronische Erkrankung (wie Diabetes Mellitus, u.a. - die habe ich gleich vergessen) vor? Ja/Nein.
Wir haben unseren Diabetologen gefragt, der meinte: "Immer bei der Wahrheit bleiben." Es folgte die Aufforderung vom Amt, ein Gutachten einzureichen. Das stellte der Diabetologe prompt aus. Allerdings störte sich die Straßenverkehrsbehörde daran, dass er es zeitlich nicht befristet hat. Also ein erneutes Gutachten angefordert. Der Diabetologe (schon leicht genervt) sagte daraufhin, in Bochum - wo er praktiziert - sei die Behörde nicht so pingelig. Er schrieb aber erneut und zwar sei das Gutachten seiner Meinung nach nicht erneut zu überprüfen, wenn überhaupt dann frühestens in 5 Jahren. Dieses schickten wir wieder zur Behörde. Unser Sohn nahm seine Fahrstunden, legte Theorie und Praxis ab und erhielt - ganz fristgemäß - seinen Führerschein für das begleitete Fahren ab 17. Im Führerschein ist kein Vermerk zur Diabetes.
Das Gutachten hat uns übrigens auch nichts gekostet. Was in 5 Jahren ist, steht in den Sternen. Wir haben vorher lang und breit diskutiert, die Frage nicht zu beantworten - aber letztendlich haben wir uns dagegen entschieden. Es ist sowieso schwierig bei einem Unfall als Diabetiker dies als Ursache auszuschließen, da wollte unser Sohn nicht auch noch fahrlässig handeln.
Aber: Das muss wirklich jeder selbst wissen. Wir und der Diabetologe haben es klar als Diskriminierung empfunden. Schließlich muss ein Diabetiker, der bereits einen Führerschein hat, dieses nicht nachträglich angeben. Was ja auch für den möglichen Sehverlust gilt - das interessiert den Gesetzgeber ja auch nur bei der Führerscheinausstellung und nicht mehr, wenn Muttern mit 50 halbblind durch die Nacht fährt.
Liebe Grüße
Steffi
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Wenke
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Re: Aw: Wichtige Frage wegen Führerschein
07 Sep. 2011 06:14iffi27 schrieb: Aber: Das muss wirklich jeder selbst wissen. Wir und der Diabetologe haben es klar als Diskriminierung empfunden. Schließlich muss ein Diabetiker, der bereits einen Führerschein hat, dieses nicht nachträglich angeben. Was ja auch für den möglichen Sehverlust gilt - das interessiert den Gesetzgeber ja auch nur bei der Führerscheinausstellung und nicht mehr, wenn Muttern mit 50 halbblind durch die Nacht fährt.
Liebe Grüße
Steffi
Da sagst du was! Ein Nachbar meiner Eltern, der inzwischen vorstorben ist, sah fast gar nichts mehr und fuhr noch Auto. Seine Frau (kein Führerschein, aber zunehmende Demenz) saß neben ihm und sagte ihm, was sie so sah.
Aber so ist das leider. Gerechterweise müsste, wenn schon, jeder alle paar Jahre ein Attest bringen, dass er noch fahrtüchtig ist.
Trotzdem muss ich zustimmen: lieber angeben. Ehrlich wehrt am längsten und wenn mal was passiert, kommt vermutlich eh raus, dass der DM schon lange bestand.
LG Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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Murmel
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Re: Aw: Wichtige Frage wegen Führerschein
07 Sep. 2011 06:34
Bei uns muss man folgendes ankreuzen:
Ich habe körperliche oder geistige Mängel ja/nein
Ich finde das DM weder noch ist. Diesen Satz finde ich sowieso zum Schießen
Gruß Murmel
Ich habe körperliche oder geistige Mängel ja/nein
Ich finde das DM weder noch ist. Diesen Satz finde ich sowieso zum Schießen

Gruß Murmel
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Patrick1989
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Re: Aw: Wichtige Frage wegen Führerschein
07 Sep. 2011 06:42
Nein angeben muss man es nicht!
Habe es aber trotzdem gemacht da man während einer Fahrstunde immer mal unterzuckern kann und der Fahrlehrer so auch direkt bescheid wusste und auch eingreifen konnte wenn ich es mal nicht direkt gemerkt habe !
LG Patrick
Habe es aber trotzdem gemacht da man während einer Fahrstunde immer mal unterzuckern kann und der Fahrlehrer so auch direkt bescheid wusste und auch eingreifen konnte wenn ich es mal nicht direkt gemerkt habe !
LG Patrick
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Juli
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Re: Aw: Wichtige Frage wegen Führerschein
10 Sep. 2011 11:47
Doch, wenn in der Fahrschule oder bei der Anmeldung direkt danach gefragt wird (also nach chronischen Krankheiten), dann muss man es angeben. Wenn du hier lügst, einen Unfall verschuldest, dann bist du ruck-zuck in Teufels Küche. Anders ist es, wenn nicht danach gefragt wird ... denn du musst natürlich nicht auf etwas antworten, was gar keiner wissen will.
Und das ist leider von Fahrschule zu Fahrschule und von Behörde zu Bundesland völlig verschieden.

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