Auto auf Kind anmelden???
ojemine
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Auto auf Kind anmelden???
07 Aug. 2011 13:00
:huh:
Uns wurde gesagt, dass man das Auto auf das DM kind zu lassen kann und somit Steuern spart?!?
Weiß jemand wie das geht, was man da wo und wie beantragen muss???
Und gibt es sonst noch Steuerliche Vorteile? Wenn ja wo und wie beantrage ich die?
Vielen lieben Dank schon mal, beste Grüße und nur gute Werte euch allen!
Andrea
Uns wurde gesagt, dass man das Auto auf das DM kind zu lassen kann und somit Steuern spart?!?
Weiß jemand wie das geht, was man da wo und wie beantragen muss???
Und gibt es sonst noch Steuerliche Vorteile? Wenn ja wo und wie beantrage ich die?
Vielen lieben Dank schon mal, beste Grüße und nur gute Werte euch allen!
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reiner123
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Re: Aw: Auto auf Kind anmelden???
07 Aug. 2011 14:24 - 07 Aug. 2011 14:31
www.bundessozialamt.gv.at/cms/basb/etr/v...ent=CMS1199716190040
Siehe Anhang am Ende des Textes:
Info "Befreiung motorbezogene Versicherungssteuer - Stand 1/2011 "
Persönlich kann ich nichts dazu sagen, da wir es nicht beantragt haben.
Lieben Gruß
Tina
P.S.: Sorry, das ist ja für Österreich und Ihr seid ja Deutsche. Ich lasse diesen Link jetzt aber mal trotzdem stehen, vielleicht lesen ja hier noch einige interessierte Österreicher mit. Vielleicht finde ich ja noch etwas für uns Deutsche.
Siehe Anhang am Ende des Textes:
Info "Befreiung motorbezogene Versicherungssteuer - Stand 1/2011 "
Persönlich kann ich nichts dazu sagen, da wir es nicht beantragt haben.
Lieben Gruß
Tina
P.S.: Sorry, das ist ja für Österreich und Ihr seid ja Deutsche. Ich lasse diesen Link jetzt aber mal trotzdem stehen, vielleicht lesen ja hier noch einige interessierte Österreicher mit. Vielleicht finde ich ja noch etwas für uns Deutsche.
Letzte Änderung: 07 Aug. 2011 14:31 von reiner123.
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reiner123
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Re: Aw: Auto auf Kind anmelden???
07 Aug. 2011 14:36
www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/steuermerkblatt.pdf
Schau mal auf Seite 27/28. Sieht ganz so aus, als könnten nur die Österreicher das Auto auf das Kind anmelden. Die Deutschen müssen Fahrtenbücher führen.
Gruß Tina
Schau mal auf Seite 27/28. Sieht ganz so aus, als könnten nur die Österreicher das Auto auf das Kind anmelden. Die Deutschen müssen Fahrtenbücher führen.
Gruß Tina
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reiner123
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Re: Aw: Auto auf Kind anmelden???
07 Aug. 2011 14:44
Ahhhhh, geht wohl doch, siehe Seite 4:
www.diabeteskinder-typ1.de/seite2_typ1/p...taatliche_Hilfen.pdf
www.diabeteskinder-typ1.de/seite2_typ1/p...taatliche_Hilfen.pdf
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elisabethsanni
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Re: Aw: Auto auf Kind anmelden???
08 Aug. 2011 10:06
Hallo,
Dein Kind muß eine 50%ige Schwerbehinderung und das Merkzeichen H haben. Dann kann man beim Finanzamt die Steuerbefreiung beantragen. Wir haben das gemacht und es war ganz unproblematisch. Die anderen Steuervorteile erhaltet Ihr auch im Zuge der Schwerbehinderung.
Viele Grüße
Anni
Dein Kind muß eine 50%ige Schwerbehinderung und das Merkzeichen H haben. Dann kann man beim Finanzamt die Steuerbefreiung beantragen. Wir haben das gemacht und es war ganz unproblematisch. Die anderen Steuervorteile erhaltet Ihr auch im Zuge der Schwerbehinderung.
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Charly54
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Re: Aw: Auto auf Kind anmelden???
08 Aug. 2011 10:53
Hallo,
mal sehen ob ich es noch zusammen bekomme. Also wir haben den Schwerbehindertenausweis beantragt und 50% & H bekommen. Da lag ein schreiben mit dabei in dem man das beantragen konnte. Das haben wir ausgefüllt und einen Brief mit der Bestätigung erhalten. Dann ging es zur KFZ-Meldestelle das Auto ummelden. Beide Elternteile oder eine Vollmacht wurde gebraucht, außerdem eine Meldebescheinigung oder Kinderausweis vom Kind, das Schreiben vom Finanzamt und der Schwerbehindertenausweis.
Danach ging es mit den neuen Unterlagen zum Finanzamt und fertig war.
Ich hoffe ich habe nichts verdreht aber ich glaube in der Reihenfolge haben wir es gemacht.
Da wir zwei Autos haben brauchen wir auch kein Fahrtenbuch oder ähnliches.
Viele Grüße, Katrin
mal sehen ob ich es noch zusammen bekomme. Also wir haben den Schwerbehindertenausweis beantragt und 50% & H bekommen. Da lag ein schreiben mit dabei in dem man das beantragen konnte. Das haben wir ausgefüllt und einen Brief mit der Bestätigung erhalten. Dann ging es zur KFZ-Meldestelle das Auto ummelden. Beide Elternteile oder eine Vollmacht wurde gebraucht, außerdem eine Meldebescheinigung oder Kinderausweis vom Kind, das Schreiben vom Finanzamt und der Schwerbehindertenausweis.
Danach ging es mit den neuen Unterlagen zum Finanzamt und fertig war.
Ich hoffe ich habe nichts verdreht aber ich glaube in der Reihenfolge haben wir es gemacht.
Da wir zwei Autos haben brauchen wir auch kein Fahrtenbuch oder ähnliches.
Viele Grüße, Katrin
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monday
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Re: Aw: Auto auf Kind anmelden???
08 Aug. 2011 12:55
Hallo Andrea,
50% und das Merkzeichen H sind Voraussetzung, um das Auto auf das Kind anmelden zu können. Ich meine aber, das man das Auto dann auch nur für Fahrten mit dem Kind nutzen darf.
Sonstige Steuerliche Vorteile hast du bei der Einkommensteuer bei H und 50 % sind das 3700,-€. Bei der Einkommensteuererklärung kann man das ausfüllen.
Mit GdB 50% und dem Merkzeichen H hat dein Kind auch Anspruch auf freie Beförderung im Nahverkehr. Das machen viele aber nicht, weil das Kind dann jedesmal den Schwerbehindertenausweis zeigen muss.
Habt ihr den Behindertenstatus schon beantragt?
Mit 16 Jahren wird der Status neu überprüft. Das heißt aber nicht, dass man den Ausweis dann wieder abgeben kann, sondern es wird nur geprüft, ob eine Besserung/ Verschlechterung eingetreten ist. Und das Merkzeichen H wird den Kindern dann in der Regel aberkannt.
Sind erstmal die Vorteile, die mir einfallen.
Gruß Vera
50% und das Merkzeichen H sind Voraussetzung, um das Auto auf das Kind anmelden zu können. Ich meine aber, das man das Auto dann auch nur für Fahrten mit dem Kind nutzen darf.
Sonstige Steuerliche Vorteile hast du bei der Einkommensteuer bei H und 50 % sind das 3700,-€. Bei der Einkommensteuererklärung kann man das ausfüllen.
Mit GdB 50% und dem Merkzeichen H hat dein Kind auch Anspruch auf freie Beförderung im Nahverkehr. Das machen viele aber nicht, weil das Kind dann jedesmal den Schwerbehindertenausweis zeigen muss.
Habt ihr den Behindertenstatus schon beantragt?
Mit 16 Jahren wird der Status neu überprüft. Das heißt aber nicht, dass man den Ausweis dann wieder abgeben kann, sondern es wird nur geprüft, ob eine Besserung/ Verschlechterung eingetreten ist. Und das Merkzeichen H wird den Kindern dann in der Regel aberkannt.
Sind erstmal die Vorteile, die mir einfallen.
Gruß Vera
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cociw
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Re: Aw: Auto auf Kind anmelden???
11 Aug. 2011 20:07 - 11 Aug. 2011 20:09
Hallo!
Wenn du das Auto auf den Namen deines Kindes anmelden willst, darfst du es (offiziell) nur für Fahrten MIT dem Kind oder für das Kind nutzen. Dazu zählen z.B. Einkaufstouren, Urlaubsfahrten.
Manche argumentieren auch damit, dass sie permanent abrufbar sein müssen, um im Notfall schnell beim Kind zu sein, aber das wird wohl nicht immer anerkannt.
Fahrten zur Arbeitsstelle darfst du mit dem Auto dann nicht machen.
Zusätzlich kannst du dann bei der Steuererklärung eine Kilometerpauschale von 3000 km/Jahr geltend machen. Fährst du mehr mit deinem Kind im Auto, dann muss dies per Fahrtenbuch nachgewiesen werden.
Bei diesen Fahrten muss das Kind dann aber mit im Auto sein und transportiert werden.
Wir haben das Auto Anfang des Jahres unproblematisch umgemeldet und seit Februar führe ich ein Fahrtenbuch. Wir sind jetzt schon > 4000 km (incl. Urlaubsfahrt). Ich hoffe, der Aufwand lohnt sich, aber das weiß ich erst im nächsten Jahr...
LG, Cordula
Wenn du das Auto auf den Namen deines Kindes anmelden willst, darfst du es (offiziell) nur für Fahrten MIT dem Kind oder für das Kind nutzen. Dazu zählen z.B. Einkaufstouren, Urlaubsfahrten.
Manche argumentieren auch damit, dass sie permanent abrufbar sein müssen, um im Notfall schnell beim Kind zu sein, aber das wird wohl nicht immer anerkannt.
Fahrten zur Arbeitsstelle darfst du mit dem Auto dann nicht machen.
Zusätzlich kannst du dann bei der Steuererklärung eine Kilometerpauschale von 3000 km/Jahr geltend machen. Fährst du mehr mit deinem Kind im Auto, dann muss dies per Fahrtenbuch nachgewiesen werden.
Bei diesen Fahrten muss das Kind dann aber mit im Auto sein und transportiert werden.
Wir haben das Auto Anfang des Jahres unproblematisch umgemeldet und seit Februar führe ich ein Fahrtenbuch. Wir sind jetzt schon > 4000 km (incl. Urlaubsfahrt). Ich hoffe, der Aufwand lohnt sich, aber das weiß ich erst im nächsten Jahr...
LG, Cordula
Cordula mit Justus (*08/1999, DM seit 12/2009, CSII seit 05/2010)
Letzte Änderung: 11 Aug. 2011 20:09 von cociw.
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Re: Aw: Auto auf Kind anmelden???
14 Aug. 2011 10:56
Es scheint so, daß die verschiedenen Finanzämter dies sehr unterschiedlich sehen.
Uns wurde es hier in Hamburg wie folgt erklärt: Die Steuerbefreiung soll ein Lastenausgleich für die durch die Schwerbehinderung entstehenden zusätzlichen Aufwendungen darstellen (eben weil man das Kind öfter fahren muß oder für das Kind fahren muß). Würde man aber -wie das früher tatsächlich geregelt wurde- darauf bestehen, daß nun nur noch Fahrten für das Kind oder mit dem Kind zulässig wären, so entstünde wieder ein gar nicht gewollter Nachteil. Und auch dem schwerbehinderten Erwachsenen mit Steuerbefreiung stünde es ja frei, sein Fahrzeug zu verleihen (nicht gegen Entgelt zu vermieten!!!! ganz wichtiger Unterschied!!!), und es würde einen unzumutbaren Eingriff in die Verfügungsgewalt des Besitzers und in die Nutzbarkeit bedeuten, würde man dies untersagen.
Andere Finanzämter scheinen dies jedoch anders zu sehen.
Mit den anerkannten Kilometern: Auch dort sieht bei uns das Finanzamt von der Pflicht eines Fahrtenbuches ab und anerkennt quasi den umgekehrten Nachweis: Wir legen dar, welche Strecken wir NICHT für ihn bzw. ohne ihn gefahren sind, das ist erheblich weniger, und das genügt. Ist aber auch wieder vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängig, ob der das plausibel findet.
Lieben Gruß
Gottwalt
Uns wurde es hier in Hamburg wie folgt erklärt: Die Steuerbefreiung soll ein Lastenausgleich für die durch die Schwerbehinderung entstehenden zusätzlichen Aufwendungen darstellen (eben weil man das Kind öfter fahren muß oder für das Kind fahren muß). Würde man aber -wie das früher tatsächlich geregelt wurde- darauf bestehen, daß nun nur noch Fahrten für das Kind oder mit dem Kind zulässig wären, so entstünde wieder ein gar nicht gewollter Nachteil. Und auch dem schwerbehinderten Erwachsenen mit Steuerbefreiung stünde es ja frei, sein Fahrzeug zu verleihen (nicht gegen Entgelt zu vermieten!!!! ganz wichtiger Unterschied!!!), und es würde einen unzumutbaren Eingriff in die Verfügungsgewalt des Besitzers und in die Nutzbarkeit bedeuten, würde man dies untersagen.
Andere Finanzämter scheinen dies jedoch anders zu sehen.
Mit den anerkannten Kilometern: Auch dort sieht bei uns das Finanzamt von der Pflicht eines Fahrtenbuches ab und anerkennt quasi den umgekehrten Nachweis: Wir legen dar, welche Strecken wir NICHT für ihn bzw. ohne ihn gefahren sind, das ist erheblich weniger, und das genügt. Ist aber auch wieder vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängig, ob der das plausibel findet.
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Re: Aw: Auto auf Kind anmelden???
15 Aug. 2011 11:53
Vielen lieben Dank für eure Antworten!!! Toll dass es hier immer jemand was weiß!!! Mal sehen wie es bei uns läuft...
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