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Steuerrückerstattung von Fahrkosten
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Steuerrückerstattung von Fahrkosten
30 März 2011 13:43wir machen heuer zum ersten Mal die Steuerklärung mit unserem Diabetikerkind. Er hat Grad der Schwerbehinderung 50 H.
Wir können wohl einen Pauschalbetrag von 3700 Euro ansetzten. Können zusätzlich noch Fahrten angesetzt werden?
Unter Steuertipps wird aufgeführt, dass beim Merkmal H auch jegliche Privatfahrten abgesetzt werden können. Gilt das auch für die Steuererklärung der Eltern oder muss man dann der Behinderte selbst seine Steuererklärung machen?
Danke und Gruß
Anja
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Re: Aw: Steuerrückerstattung von Fahrkosten
30 März 2011 14:08Wenn mehr Kilometer geltend gemacht werden sollen, muss ein Nachweis (Fahrtenbuch) vorgelegt werden (machen wir jetzt auch seit diesem Jahr).
LG, Cordula
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Re: Aw: Steuerrückerstattung von Fahrkosten
30 März 2011 16:15habe mit meiner Beraterin gesprochen die meinte da geht nicht´s wegen den Fahrtkosten.
Frage: wo kann ich mich da informieren?
Ist das Auto auf euer Kind angemeldet?
LG Tanja
Danke, schon im vorraus!
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Re: Aw: Steuerrückerstattung von Fahrkosten
31 März 2011 07:24eine Steuererklärung für deinen Sohn würde nur Sinn machen, wenn er auch Steuern zahlt! Solange er also kein eigenes Einkommen hat (über Existenzminimum) und keine Steuern zahlen muss, könnt Ihr als Eltern den Steuervorteil "genießen".
Es gibt ein sehr gutes Merkblatt zum Thema, in dem auch auf den Pflegepauschbetrag von 925 € hingewiesen wird. Außerdem ist auch da von absetzbaren Fahrten die Rede. Ich habe die Steuerklärung immer nach diesem Merkblatt gemacht und unser Finanzamt hat das auch genauso anerkannt.
Hier findest du das Merkblatt:
www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/steuermerkblatt.pdf
Interessant für dich sind die Seiten 24 ff.
Viel Erfolg und liebe Grüße
Steffi
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Re: Aw: Steuerrückerstattung von Fahrkosten
31 März 2011 07:25 - 31 März 2011 07:27Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Aw: Steuerrückerstattung von Fahrkosten
31 März 2011 07:43Hier hatte ich mal meine Erfahrungen und Links dazu gesammelt.
War jetzt nur zu faul zum nochmal schreiben

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Re: Aw: Steuerrückerstattung von Fahrkosten
01 Apr. 2011 08:27Ja, das Auto läuft seit Februar auf Justus' Namen.
Und was geht lt. Aussage deiner Steuerberaterin nicht wg. der Fahrtkosten?
LG, Cordula
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Re: Aw: Steuerrückerstattung von Fahrkosten
01 Apr. 2011 16:28sie meinte man kann nur die Fahrten zum Arzt oder KH angeben und das mit Bescheinigung.
Unser Auto läuft auf meinen Mann liegt es vielleicht daran?
LG Tanja
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Re: Aw: Steuerrückerstattung von Fahrkosten
01 Apr. 2011 16:55Lies' dir mal den Link durch, den iffi27 (Steffi) hier gepostet hat, durch - ausführlicher geht's nicht mehr.
Habe mir die ganzen 36 Seiten heute auch mal ausgedruckt.
Aber offensichtlich sind "behinderte Kinder" für Steuerberater auch nicht an der Tagesordnung: bei einer Freundin von mir ist auch einiges nicht angerechnet worden - trotz professioneller Hilfe.
LG, Cordula
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Re: Aw: Steuerrückerstattung von Fahrkosten
07 Apr. 2011 14:10Anja
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