Betreuung ab 12 Jahren
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Betreuung ab 12 Jahren
01 Juni 2010 10:08
Hallo, ich bin Mutti einer fast 12jährigen Tochter und lese schon lange euer Forum, bin auch sehr interessiert und habe nun heute auch mal eine Frage. Wer kann mir helfen?
Unsere Tochter bekam mit 5 Jahren Diabetes Typ 1, hat 40% mit Merkzeichen H und trägt eine Insulinpumpe der Fa. Medtronic. Da Josefin im August 12 Jahre alt wird, würde mich mal interessieren, wie es sich dann bei Krankheit des Kindes ab 12 Jahren mit der Betreuung (bis 12 Jahre Anspruch auf Kinderkrankengeld und Freistellung für 10 Tage)verhält. Als Vorinformation bei unserer Krankenkasse (AOK) wurde mir mitgeteilt, dass wir keinen Anspruch mehr hätten und ich dann unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber beantragen bzw. Urlaub nehmen müsse, da keine Betreuung mehr erforderlich sei ab 12 Jahren. Da ich aber sehr wohl der Meinung bin, dass unser Kind in Bezug auf den Diabetes (bei Krankheit) trotzdem noch mehr Betreuung in Bezug auf Unterzuckerungen/zu hoher Zucker benötigt, würde ich mich sehr über eine Antwort freuen, die mir hierbei weiterhelfen kann. Liebe Grüße Anke
Unsere Tochter bekam mit 5 Jahren Diabetes Typ 1, hat 40% mit Merkzeichen H und trägt eine Insulinpumpe der Fa. Medtronic. Da Josefin im August 12 Jahre alt wird, würde mich mal interessieren, wie es sich dann bei Krankheit des Kindes ab 12 Jahren mit der Betreuung (bis 12 Jahre Anspruch auf Kinderkrankengeld und Freistellung für 10 Tage)verhält. Als Vorinformation bei unserer Krankenkasse (AOK) wurde mir mitgeteilt, dass wir keinen Anspruch mehr hätten und ich dann unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber beantragen bzw. Urlaub nehmen müsse, da keine Betreuung mehr erforderlich sei ab 12 Jahren. Da ich aber sehr wohl der Meinung bin, dass unser Kind in Bezug auf den Diabetes (bei Krankheit) trotzdem noch mehr Betreuung in Bezug auf Unterzuckerungen/zu hoher Zucker benötigt, würde ich mich sehr über eine Antwort freuen, die mir hierbei weiterhelfen kann. Liebe Grüße Anke
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cociw
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Re: Aw: Betreuung ab 12 Jahren
01 Juni 2010 11:10
Hallo Anke!
Guck mal hier:
www.diabetes-kids.de/forum/expertenform-...rbeitende-mama#38238
Im Expertenforum gab es auf eben diese Frage schon fachmännische Antwort. Hilft dir bestimmt weiter.
LG, Cordula
Guck mal hier:
www.diabetes-kids.de/forum/expertenform-...rbeitende-mama#38238
Im Expertenforum gab es auf eben diese Frage schon fachmännische Antwort. Hilft dir bestimmt weiter.
LG, Cordula
Cordula mit Justus (*08/1999, DM seit 12/2009, CSII seit 05/2010)
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Re: Aw: Betreuung ab 12 Jahren
01 Juni 2010 11:19
anke67 schrieb:
Lt. SGB V §45 solltest Du aber Anspruch haben.
Nachmal nachhaken; meist bekommnt man dann einen Ansprechpartner im "Hinterland" der KK, die wissen dann einigermaßen Bescheid und wollen i.d.R. eine Kopie des Ausweises o.ä.
Grüße
Frank
Das ist wohl die Standardreaktion, das Problem hatten wir auch.Als Vorinformation bei unserer Krankenkasse (AOK) wurde mir mitgeteilt, dass wir keinen Anspruch mehr hätten ...
Lt. SGB V §45 solltest Du aber Anspruch haben.
Nachmal nachhaken; meist bekommnt man dann einen Ansprechpartner im "Hinterland" der KK, die wissen dann einigermaßen Bescheid und wollen i.d.R. eine Kopie des Ausweises o.ä.
Grüße
Frank
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Re: Aw: Betreuung ab 12 Jahren
03 Juni 2010 14:49
Mir wurde damals bei Erstmanifestation im KH gesagt, dass bei chronisch kranken Kindern die Altersgrenze von 12 Jahren keine Geige spielen würde. Aber ich habe das auch noch nie mit der KK diskutiert, weil meine Tochter auch erst nächsten Monat 12 Jahre alt wird. Auf deren Aussage würde ich mich da aber auch nicht wirklich verlassen!
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Re: Aw: Betreuung ab 12 Jahren
03 Juni 2010 17:48
Schaut doch mal in den Leistungskatalog eurer KK
Hier mal der Text unserer:
"Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
Sie erhalten grundsätzlich auch dann Krankengeld, wenn Sie zur Pflege Ihres erkrankten Kindes (unter 12 Jahren, Grenze gilt nicht bei einer Behinderung) zu Hause bleiben müssen und kein anderer diese Pflege übernehmen kann. Diesen Anspruch haben Sie für bis zu zehn Arbeitstage (Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht bis zu 20 Tage) im Kalenderjahr für jedes Kind (bei mehreren Kindern höchstens 25 Tage, Alleinerziehende höchstens 50 Tage). Ihr Arbeitgeber beurlaubt Sie für diese Zeit.
Bei Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder erhalten Sie diese Leistung unbegrenzt."
Ulrike
Hier mal der Text unserer:
"Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
Sie erhalten grundsätzlich auch dann Krankengeld, wenn Sie zur Pflege Ihres erkrankten Kindes (unter 12 Jahren, Grenze gilt nicht bei einer Behinderung) zu Hause bleiben müssen und kein anderer diese Pflege übernehmen kann. Diesen Anspruch haben Sie für bis zu zehn Arbeitstage (Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht bis zu 20 Tage) im Kalenderjahr für jedes Kind (bei mehreren Kindern höchstens 25 Tage, Alleinerziehende höchstens 50 Tage). Ihr Arbeitgeber beurlaubt Sie für diese Zeit.
Bei Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder erhalten Sie diese Leistung unbegrenzt."
Ulrike
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