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Aufwandsentschädigung

Manu81
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Aufwandsentschädigung

18 Feb. 2009 15:24
#28297
Hallo

Ich wollte mal fragen ob von euch schon mal jemand was von einer Aufwandsentschädigung für Behinderte gehört hat?

Gibt es sowas?
Wo muss man sowas beantragen und was sind die Vorraussetzungen?

Liebe Grüße manu

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Annette
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Re: Re:Aufwandsentschädigung

18 Feb. 2009 17:35
#28301
Hallo Manu,

mich würde interessieren, an was für eine Aufwandsentschädigung du da denkst? Mir ist sowas bisher nicht bekannt.

Annette

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Manu81
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Re: Re:Aufwandsentschädigung

18 Feb. 2009 18:07
#28303
Also wie soll ich das erklären?
Mein oma hat eine behinderte Tochter!
Sie geht in eine Behindertenwerkstatt arbeiten.
und meine oma bekommt jährlich vom amtsgericht eine aufwandsentschädigung für minderverdiener oder sowas!

Und nun meine frage gibt es sowas in der art auch für kinder??

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Annette
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Re: Re:Aufwandsentschädigung

18 Feb. 2009 18:38
#28307
Da kann ich dann nur "nein" sagen. Die Tochter bekommt sicherlich die Aufwandsentschädigung für die
Arbeit in der Behindertenwerkstatt und weil sie keinen richtigen Beruf ausüben kann.

Unsere Kinder können später fast jeden Beruf ausüben, den sie möchten.

Annette

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Manu81
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Re: Re:Aufwandsentschädigung

18 Feb. 2009 18:44
#28308
Also Ihren "Lohn" bekommt sie monatlich, die Entschädigung gibt es dann einmal im Jahr!

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UlrikeD.
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Re: Re:Aufwandsentschädigung

18 Feb. 2009 19:25 - 18 Feb. 2009 19:26
#28313
Als " Vormund" oder "amtlich bestellter Betreuer" eines Behinderten kannst du diese Aufwandsentschädigung geltend machen.
Gezahlt wirds vom Vormundschaftsgericht.
Hier mal ein kleiner Auszug:

Ehrenamtlich tätige BetreuerInnen einer mittellosen Person, wie z.B. Eltern behinderter volljähriger und mittelloser Kinder, erhalten einen Aufwendungsersatz/eine Aufwandsentschädigung, die sie jährlich (erstmalig ein Jahr nach der Bestellung) beim zuständigen Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) schriftlich beantragen können. Möglich ist, alle Aufwendungen durch Einzelnachweise gegenüber dem Vormundschaftsgericht geltend zu machen (Aufwendungsersatz gemäß § 1835 Abs. 1 BGB oder aber die Aufwandspauschale in Höhe von derzeit 323 Euro ohne Vorlage von Einzelnachweisen zu verlangen (Aufwandsentschädigung gemäß § 1835a Abs. 1 BGB
Letzte Änderung: 18 Feb. 2009 19:26 von UlrikeD..

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Manu81
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Re: Re:Aufwandsentschädigung

18 Feb. 2009 20:53
#28318
hast du selbst erfahrungen damit?
oder irgendwer??

was sind denn die bedingungen?
oder vorraussetzungen?

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Margret
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Re: Re:Aufwandsentschädigung

18 Feb. 2009 21:35
#28322
Hallo Manu81,

wenn dein Kind eine anerkannten GdB hat, bekommst Du steuerliche Vorteile.

Das Du aber eine Entschädigung für die Betreuung eines "Behinderten" bekommst wage ich mehr als zu bezweifeln.
Du solltest aber auch bedenken, dass dein Kind nicht schwerst behindert ist sondern "nur" Diabetes hat.

Gruß Margret

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UlrikeD.
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Re: Re:Aufwandsentschädigung

18 Feb. 2009 21:57
#28327
Hallo Manu
Mein Sohn hat auch "nur" Diabetes und er braucht keinen amtlich bestellten Betreuer.
Der Behinderte für den ein Betreuer gestellt wird,darf nicht in der Lage sein,seine eigenen Interessen selbst zu vertreten oder wahrzunehmen.Ich glaube nicht,das dies bei Diabetes der Fall sein wird.
Wenn du mal ein bischen googelst,findest du einige Infos darüber.

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