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Vom Gesetzgeber vergessen: Kinder mit Diabetes Typ 1 ab 1. November ohne Schulbegleitung?
Cheffchen
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Re: Vom Gesetzgeber vergessen: Kinder mit Diabetes Typ 1 ab 1. November ohne Schulbegleitung?
01 Sep. 2024 11:26
Nur drei kurze Sachen.
Nur weil kk sagt das dies so beantragen sollst, bedeutet das nicht, daß dies richtig ist, oft wird gerade das empfohlen, was sie ablehnen können.
Was MD sagt, ist ja für kk natürlich nicht bindet, wenn MD nein sagt, hat kk kein Problem auch ja zu sagen, wenn sie möchten, was sie aber selten möchten.
Dann fängst wieder an mit, was machen alleinerziehende, das interessiert in deinem Fall weder kk noch dir, da wäre auch Jugendhilfe mit im Boot.
Aber vielleicht hast mit kk ja Glück.
Ach so, das mit PG war als punktuelle Lösung gedacht, für eine dauerlosung natürlich nicht, da wird kk wohl auch nicht mitmachen.
Cheffchen
Nur weil kk sagt das dies so beantragen sollst, bedeutet das nicht, daß dies richtig ist, oft wird gerade das empfohlen, was sie ablehnen können.
Was MD sagt, ist ja für kk natürlich nicht bindet, wenn MD nein sagt, hat kk kein Problem auch ja zu sagen, wenn sie möchten, was sie aber selten möchten.
Dann fängst wieder an mit, was machen alleinerziehende, das interessiert in deinem Fall weder kk noch dir, da wäre auch Jugendhilfe mit im Boot.
Aber vielleicht hast mit kk ja Glück.
Ach so, das mit PG war als punktuelle Lösung gedacht, für eine dauerlosung natürlich nicht, da wird kk wohl auch nicht mitmachen.
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Nächstes Treffen 27.09.2025, Berlin Marzahn/Ahrensfelde
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Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
tslim x2 CIQ / Dexcom BYODA / xDrip / Nightscout
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mibi74
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Re: Vom Gesetzgeber vergessen: Kinder mit Diabetes Typ 1 ab 1. November ohne Schulbegleitung?
01 Sep. 2024 12:37 - 01 Sep. 2024 18:27
Geht es bei der Verordnung um dieses mehrseitige Schriftstück in dem in der Diskussionsrunde mit der Rechtsanwältin die Rede war?
An deiner Stelle würde ich dort vorstellig werden. Zumindest versuchen einen Gesprächstermin zu bekommen.
Ich hatte im Forum unter Kindergarten und Schule einen Link hinterlegt.
In deiner Situation glaube ich, wäre das die nächste Tür.
Und hast du im Krankenhaus wo es eine Intensivstation für Kinder gibt nachgefragt, ob es dort Personal gibt, die bei Anträgen hefen?
Meine derzeitige Begleitfamilie hat z.B auch über ein Jahr ein Überwachungsgerät gehabt. War zwar was anderes.
Auf jeden Fall brauchst du Leute aus dem Bereich Intensivpflege.
Es ist vollkommen wurscht was die sagen!!!!@
Die RAin sagt, alles, ALLES schriftlich geben lassen!!!!!!!
Dann MÜSSEN sie begründen.
Und an der Begründung siehst du ob es passt oder nicht passt.
Und sie sagte, wenn es nicht passt, DANN SIND SIE ZIEMLICH SICHER ZUSTÄNDIG.
An deiner Stelle würde ich dort vorstellig werden. Zumindest versuchen einen Gesprächstermin zu bekommen.
Ich hatte im Forum unter Kindergarten und Schule einen Link hinterlegt.
In deiner Situation glaube ich, wäre das die nächste Tür.
Und hast du im Krankenhaus wo es eine Intensivstation für Kinder gibt nachgefragt, ob es dort Personal gibt, die bei Anträgen hefen?
Meine derzeitige Begleitfamilie hat z.B auch über ein Jahr ein Überwachungsgerät gehabt. War zwar was anderes.
Auf jeden Fall brauchst du Leute aus dem Bereich Intensivpflege.
Es ist vollkommen wurscht was die sagen!!!!@
Die RAin sagt, alles, ALLES schriftlich geben lassen!!!!!!!
Dann MÜSSEN sie begründen.
Und an der Begründung siehst du ob es passt oder nicht passt.
Und sie sagte, wenn es nicht passt, DANN SIND SIE ZIEMLICH SICHER ZUSTÄNDIG.
Letzte Änderung: 01 Sep. 2024 18:27 von mibi74.
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Christoph
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Re: Vom Gesetzgeber vergessen: Kinder mit Diabetes Typ 1 ab 1. November ohne Schulbegleitung?
01 Sep. 2024 20:38 - 01 Sep. 2024 20:40
Hab die Diskussionsrunde gefunden, sehr interessant!
RAin Lisa-Völpel-Klaes ist mit auch zwei Typ-1 Kindern natürlich nochmal mehr im Thema als andere spezialisierte Anwälte, die nicht direkt selbst betroffen sind, und dabei (zumindest mir) auch sehr sympathisch.
Vielen Dank für den Tipp!
Das Video ist schonmal hilfreich im Bezug auf Ihre Ausage "AKI statt HKP wird nicht nur von allen Kassen (außer Berlin) gefordert, sondern die Richter sehen das auch anwendbar/erforderlich (Minute 9:00), von daher sie auch.
Genau, von der AKI das entsprechende Muster 62b und 62c (Behandlungsplan) sind relevant. Ausfüllen muss ich das ja nicht, sondern die Diabetologin, aber bei der sind Hinweise über hilfreiche Formulierungen wie "Kind potentiell in Lebensgefahr" bestimmt auch willkommen.
Dazu versuche ich morgen mal, die Anwältin ans Telefon zu bekommen.
Bisher waren die Telefonate mit der TK ja alle konstruktiv und noch VOR Einreichen einer Verordnung unsererseits.
Aussage ist ja einfach:
Beantragt AKI für beide Kindern, legt ein Protokoll mit Verlauf etc. und eine Stellungnahme von Euch und eine von der Kinderdiabetologin dazu, aus der die Begründung möglichst gut hervorgeht.
Ansonsten stimme ich Dir zu: Ablehnendes will man schriftlich, und Begründungen auch. Ich lasse mich nicht am Telefon davon abbringen, etwas zu beantragen, aber das wurde auch nicht versucht.
Ein Telefonat mit Fingerspitzengefühl hat aber in der Vergangenheit auch oft Ergebnisse gebracht, RA geht ja dann immer noch.
Und Zuständigkeit steht nicht zur Diskussion, dass es um die heilmedizinische Versorgung geht stellt ja niemand in Frage (bisher).
LG
Christoph
RAin Lisa-Völpel-Klaes ist mit auch zwei Typ-1 Kindern natürlich nochmal mehr im Thema als andere spezialisierte Anwälte, die nicht direkt selbst betroffen sind, und dabei (zumindest mir) auch sehr sympathisch.
Vielen Dank für den Tipp!
Das Video ist schonmal hilfreich im Bezug auf Ihre Ausage "AKI statt HKP wird nicht nur von allen Kassen (außer Berlin) gefordert, sondern die Richter sehen das auch anwendbar/erforderlich (Minute 9:00), von daher sie auch.
Genau, von der AKI das entsprechende Muster 62b und 62c (Behandlungsplan) sind relevant. Ausfüllen muss ich das ja nicht, sondern die Diabetologin, aber bei der sind Hinweise über hilfreiche Formulierungen wie "Kind potentiell in Lebensgefahr" bestimmt auch willkommen.
Dazu versuche ich morgen mal, die Anwältin ans Telefon zu bekommen.
Bisher waren die Telefonate mit der TK ja alle konstruktiv und noch VOR Einreichen einer Verordnung unsererseits.
Aussage ist ja einfach:
Beantragt AKI für beide Kindern, legt ein Protokoll mit Verlauf etc. und eine Stellungnahme von Euch und eine von der Kinderdiabetologin dazu, aus der die Begründung möglichst gut hervorgeht.
Ansonsten stimme ich Dir zu: Ablehnendes will man schriftlich, und Begründungen auch. Ich lasse mich nicht am Telefon davon abbringen, etwas zu beantragen, aber das wurde auch nicht versucht.
Ein Telefonat mit Fingerspitzengefühl hat aber in der Vergangenheit auch oft Ergebnisse gebracht, RA geht ja dann immer noch.
Und Zuständigkeit steht nicht zur Diskussion, dass es um die heilmedizinische Versorgung geht stellt ja niemand in Frage (bisher).
LG
Christoph
Letzte Änderung: 01 Sep. 2024 20:40 von Christoph. Begründung: Rechtschreibung
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Christoph
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Re: Vom Gesetzgeber vergessen: Kinder mit Diabetes Typ 1 ab 1. November ohne Schulbegleitung?
06 Sep. 2024 20:26
@mibi74
Vielen Dank nochmal, das war sehr aufschlussreich!
Kopiert von meiner Frage zur Nachtwache:
"So, zur eigentlich Frage "Nachtwache über Krankenkasse" ein Zwischenstand: wir haben mittlerweile sowohl Verordnungen für HKP als auch AKI, einreichen wartet noch auf die Originale per Post und weitere Unterlagen, ich habe aber schon gelernt:
Sobald man eine Erstverordnung für eine AKI hat kann ein Pflegedienst tätig werde (also auch VOR der Genehmigung der KK), das geht im Rahmen einer DIrektanstellung bei uns /persönliches Budget nicht.
Und erstmal nur für 5 Wochen, dann braucht es einen Folgeantrag. Aber immerhin.
Hauptproblem ist wie bei der Schulbegleitung auch, überhaupt jemanden zu finden. Also wenn jemand jemanden kennt in der von Lüneburg, das wäre toll!"
Ergänzung: Ich hab jetzt Infos von mehreren Anwälten und Diabetologen bekommen, und in dieser HKP vs. AKI-Diskussion gibt es verschiedene Perspektive,
scheint auch regional unterschiedlich zu sein (nicht nur in Berlin) und viel auch vor einem Gerichtsverfahren abgesproichen zu werden,
ohne rechtliche Ausbildung schreibe ich dazu lieber nicht mehr und bekräftige nochmal den vorletzten Post:
hartnäckig probieren, dranbleiben, Anwalt fragen..
VG
Vielen Dank nochmal, das war sehr aufschlussreich!
Kopiert von meiner Frage zur Nachtwache:
"So, zur eigentlich Frage "Nachtwache über Krankenkasse" ein Zwischenstand: wir haben mittlerweile sowohl Verordnungen für HKP als auch AKI, einreichen wartet noch auf die Originale per Post und weitere Unterlagen, ich habe aber schon gelernt:
Sobald man eine Erstverordnung für eine AKI hat kann ein Pflegedienst tätig werde (also auch VOR der Genehmigung der KK), das geht im Rahmen einer DIrektanstellung bei uns /persönliches Budget nicht.
Und erstmal nur für 5 Wochen, dann braucht es einen Folgeantrag. Aber immerhin.
Hauptproblem ist wie bei der Schulbegleitung auch, überhaupt jemanden zu finden. Also wenn jemand jemanden kennt in der von Lüneburg, das wäre toll!"
Ergänzung: Ich hab jetzt Infos von mehreren Anwälten und Diabetologen bekommen, und in dieser HKP vs. AKI-Diskussion gibt es verschiedene Perspektive,
scheint auch regional unterschiedlich zu sein (nicht nur in Berlin) und viel auch vor einem Gerichtsverfahren abgesproichen zu werden,
ohne rechtliche Ausbildung schreibe ich dazu lieber nicht mehr und bekräftige nochmal den vorletzten Post:
hartnäckig probieren, dranbleiben, Anwalt fragen..
VG
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mibi74
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Re: Vom Gesetzgeber vergessen: Kinder mit Diabetes Typ 1 ab 1. November ohne Schulbegleitung?
06 Sep. 2024 20:52
Hallo Christoph, scheint eine Gratulation ist angebracht, also herzlichen Glückwunsch!
Es freut mich, dass du weitergekommen bist. Auch, dass eure derzeitige familiäre Belastung sich zu entzerren scheint.
Ich wünsche deiner Frau, dass sie hoffentlich bald wieder auf die Beine kommt und ihr dann gemeinsam wieder die Kraft findet, um den Alltag zu wuppen!
Liebe Grüße
Michaela
Es freut mich, dass du weitergekommen bist. Auch, dass eure derzeitige familiäre Belastung sich zu entzerren scheint.
Ich wünsche deiner Frau, dass sie hoffentlich bald wieder auf die Beine kommt und ihr dann gemeinsam wieder die Kraft findet, um den Alltag zu wuppen!
Liebe Grüße
Michaela
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