Pressemeldung von DexCom schrieb: Das neue Dexcom G5® Mobile benötigt keine bestätigende Blutzuckermessung mehr, um Therapieentscheidungen treffen zu können. Der größere Komfort und die Kostenersparnis durch den Verzicht auf die Überprüfung der auf dem Dexcom G5® Mobile angezeigten Daten mittels Blutzuckermessung mit einem Blutzuckermessgerät machen dieses integrierte Diabetes-Management-System ganz besonders attraktiv. Das Dexcom G5® Mobile, das für die Anwendung ohne bestätigende Blutzuckermessung * zugelassen ist, wird zunächst nur außerhalb der USA auf den Markt gebracht.
Das hat ja auch Abbott für den Libre propagiert, wenn auch weniger offensiv, mehr hinten herum.
Wenn DexCom für den europäischen Markt nun eine CE-Zertifizierung hat, dass die IG-Messung (interstitielle Glucose) nicht nur die Blutzuckermessung ergänzt oder flankiert, sonder dies umfänglich ersetzt, dann bin ich sehr neugierig, mit welchen Argumentationspirouetten Kassen, gBA und IQWiG nun ihre Behauptung zu untermauern denken, dass es sich um eine "neue Behandlungsmethode" handeln soll. Die Behandlungsmethode ist ja wohl die Bestimmung der Glucosewerte, insbesondere was die Sicherstellung zweckgemäßer Hirnfunktion betrifft.
Da das Gehirn als Messfeld jedoch eine Dunkelkammer ist und bleibt, wer misst schon zererebrale Glucose, ist die Behandlungsmethode die gleiche, Glucosebestimmung zur Erlangung (halbwegs) plausibler, therapierelevanter Informationen. Die technische Umsetzung weist, zumindest partiell, Unterschiede auf.
Das ist wohl so ähnlich, wie seinerzeit bei der Einführung der ambulanten Blutzuckermessung. Auch da gab es eine ziemlich breite Front von Fachleuten, die sich erheblich dagegen wehrte, diese Methode dem Patienten verfügbar zu machen.
Auf alles Fälle bin mal auf die Argumentationen in den nächsten gerichtlichen Auseinandersetzungen gespannt, zumindest soweit es da um Bewilligung oder Nichtbewilligung des DexCom G5 gehen wird.
Gruß
Joa