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Bundessozialgericht entscheidet gegen CGM

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Bundessozialgericht entscheidet gegen CGM

24 Juli 2015 07:36
#97484

deutschediabeteshilfeDas Bundessozialgericht hat heute eine Entscheidung verkündet, in der es um die Frage ging, ob ein CGM von der Krankenkasse als Hilfsmittel zu bewerten ist und die Kosten von dieser getragen werden müssen. Diese Frage hat das Bundessozialgericht (derzeit) verneint und begründet dies damit, dass der Gesetzgeber eine Bewertung des Nutzens und der Wirtschaftlichkeit für neue Behandlungsmethoden vorgeschrieben habe (vgl. BSG, Urteil vom 08.07.2015 - B 3 KR 5/14 R).

Mehr Infos dazu und Quellverweis: Deutsche Diabetes Hilfe vom 8.7.2015

 

Michael Bertsch
webmaster@Diabetes-Kids.de
www.diabetes-kids.com

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