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Urteil - Mutter erhält Pflegehilfe für Diabetes-Kind
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Urteil - Mutter erhält Pflegehilfe für Diabetes-Kind
01 Mai 2014 21:20Richter weisen Kasse in die Schranken: Mutter muss Blutzucker nachts nicht selbst messen.
MAINZ.Auch eine Rechenschwäche kann zu einem Anspruch auf häusliche Krankenpflege führen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss zugunsten eines an Diabetes erkrankten Kindes entschieden.
Der im Jahr 2000 geborene Junge ist zudem autistisch und leidet an Dyskalkulie. Wegen der Diabeteserkrankung muss zehn bis elf Mal täglich sein Blutzucker gemessen werden, davon zwei- bis dreimal nachts.
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Re: Urteil - Mutter erhält Pflegehilfe für Diabetes-Kind
02 Mai 2014 22:51ist für mich die Frage, wer wird/soll diese Tätigkeit übernehmen?
Ich kann jeden ambulanten Pflegedienst bzw. das dort beschäftigte Personal verstehen, dass diese nächtliche Tätigkeit zu den üblichen Vergütungssätzen in der ambulanten Pflege NICHT übernehmen will/wird.
Gruß, Egon
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....
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Re: Urteil - Mutter erhält Pflegehilfe für Diabetes-Kind
03 Mai 2014 09:58Klingt blöd aber genau das war auch meine Frage, wenn ich dran denkbar was ich gemacht habe um ein Pflegedienst für 2 mal am Tag zu finden und die Antworten von denen, die auch verständlich sind.
Cheffchen
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Re: Urteil - Mutter erhält Pflegehilfe für Diabetes-Kind
04 Mai 2014 19:27Doch, ich kenne eine Familie, die zeitweise eine Nachtwache für ihr Kleinkind hatten. Ob das aber über einen Pflegedienst lief, weiß ich nicht.
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Re: Urteil - Mutter erhält Pflegehilfe für Diabetes-Kind
04 Mai 2014 21:06Juli schrieb: Sorry, ich finde das aber auch sehr konstruiert! Warum muss man denn JEDE Nacht 2 - 3 x den Blutzucker kontrollieren? Dann stimmt doch generell etwas mit der Einstellung nicht, oder?!
Na ja, vielleicht ist das Kind wirklich schwer einstellbar. Wir haben das gleiche Problem: etwa die Hälfte der Nächte ist zu hoch bis viel zu hoch, ein Viertel perfekt und das letzte Viertel zu niedrig und das alles in wildem Wechsel, der meist durch nichts zu erklären ist. Und jeder Versuch etwas zu verbessern verschiebt das Problem nur in die eine oder andere Richtung.
Im Grunde müssten wir auch jede Nacht 2-3 mal aufstehen. Wir stehen meist nicht ganz so oft (oder auch mal gar nicht) auf, weil man das auf die Dauer einfach nicht durchsteht.
Dass nachts jemand Fremdes in unsere Haus kommt, könnte ich mir allerdings auch nicht vorstellen. Außerdem ist es uns nicht mal gelungen einen Pflegedienst für die Schule (wird inzwischen nicht mehr benötigt) zu finden. Habe ca. 100 angerufen, keiner wollte uns.
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Re: Urteil - Mutter erhält Pflegehilfe für Diabetes-Kind
04 Mai 2014 21:38wenn das jede Nacht 2-3 messen nicht begründet wäre hätte die KK 100% da angesetzt und das Ding wäre abgelehnt worden.
Ich kann mir das auch nicht so vorstellen aber es gibt auch bei uns Phasen wo ich 2 oder 3 Uhr, je nach dem wie ich aus Bett komme, messe um BZ zu machen, sind aber nur kurze Phasen bei Plan änderungen.
Was mich aber mehr wundert, ist das die so auf der Rechenschwäche rum reiten. Die zahlen 1-300 lesen hat nichts mit Rechenschwäche zu tun.
Und Täglich 10-12 Messen, also wir sind da hinter her und messen wie wir sollen und kommen auf 7,3 mal am Tag und sehe jetzt nach über 1jahr schon Veränderungen, wie währe das bei 10-12.
Die Frage wie so nicht CGM gerade bei Autist und die KK verdonnern einmal fernübwachung zu bezahlen, da hätte ich vielleicht mehr Ruhe.
Cheffchen
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