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Keine Verordnungsobergrenze bei insulinpflichtigem Diabetes

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Keine Verordnungsobergrenze bei insulinpflichtigem Diabetes

14 Apr. 2014 18:09
#91006

Berlin – Millionen insulinpflichtige Menschen mit Diabetes mellitus müssen mehrmals täglich ihren Blutzucker messen. Denn Diabetes-Therapien sind ein Balanceakt: Zu hohe Blutzuckerwerte können auf Dauer alle Blutgefäße und Nerven schädigen. Bei zu niedrigen Werten droht Betroffenen eine Unterzuckerung. Sie kann bei einem schweren Verlauf Koma, Demenz, Schlaganfall, Herzrhythmusstörungen oder sogar plötzlichen Herzstillstand zur Folge haben.Viele Patienten erhalten aber nicht die dafür benötigte Anzahl an Teststreifen, sondern häufig nur eine Maximalmenge pro Quartal verordnet. Die kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe bestätigte jetzt jedoch auf eine förmliche Anfrage, dass es keine Obergrenze zur Teststreifenverordnung bei insulinpflichtigem Diabetes gibt. Die gemeinnützige Dachorganisation diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe begrüßt diese klare Aussage.

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Michael Bertsch
webmaster@Diabetes-Kids.de
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