Wir haben den gleichen Status. Zwischenzeitlich ist es aber wohl so, dass eigentlich lt. Gesetz jeder Diabetiker, der sich mehr als 4 x täglich spritzt (und das ist bei ICT ja so) Anspruch auf 50 % SBH. Geht wohl so auch durch und ist auch nicht mehr zeitlich begrenzt, denn ein Typ 1 geht nicht mehr weg. Anders ist das mit dem Merkzeichen "H", das wird zeitlich begrenzt vergeben, nämlich bis zum 16. LJ, dann unterstellt man soviel Eigenständigkeit, dass das nicht mehr weiter nötig ist im Normalfall.
Wir werden aber unsere 40 % auch genau so dabei belassen. Wir haben das hier schon mehrmals angesprochen, denn bei uns würde z. B. das Max-Ticket wegfallen. Aber es ist wohl leider nicht so, dass die man das Max-Ticket dann für lau bekommt, sondern die Kinder müssen ihren SBH-Ausweis im Bus zeigen. Da weigert sich meine Tochter. Dann könnte ich ihr auch gleich ein Schild auf den Kopf binden ...! Es gab schon Tränen als ich generell einen Antrag gestellt habe - sie fühlt sich nicht schwerbehindert und will das auch nicht sein. Damit ist das Thema für mich erledigt! Mit dem Merkzeichen "H" bekommen wir die Steuerermäßigung und können den Pflegepauschalbetrag absetzen - das ist alles was wir wollten. Die Busfahrten übernehme ich gerne und auch auf ermäßigte Eintritte verzichte ich gerne, wenn meine Tochter das darin bestärkt, dass sie ein "ganz normales Kind" ist. Ich finde das wichtig und ich persönlich bin der Meinung, dass man nicht auf der einen Seite immer für Gleichstellung und Gleichberechtigung kämpfen und auf der anderen Seite gleichzeitig für die Schwerbehinderung plädieren kann. Aber mit dieser Einstellung bin ich recht einsam - ganz viele Eltern sehen das anders ...!
Natürlich haben die Kids "Einschränkungen" im Sinne von Mehraufwand bei ihrer Lebenführung, sei es durch das Berechnen der Mahlzeiten oder das Führen von Tagebüchern. Aber ist das wirklich eine "Behinderung" im herkömmlichen Sinne? Das muss halt jeder für sich bzw. - was ja noch schwerer ist - für sein Kind entscheiden!