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Rechtsanwalt einschalten?
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Rechtsanwalt einschalten?
07 Feb. 2017 19:31nach nun mehreren Anträgen ( erst FSL, dann Ablehnung durch KK; Antrag CGM, Ablehnung- Widerspruch-Ablehnung) alles mit ärzlicher Ausführung und Begründung und jetzt zwei Widersprüchen stehen wir vor der Wahl:
Anwalt einschalten oder KK wechseln.
Hat jemand schonmal bei Ablehnung und Widerspruch zum CGM einen Anwalt eingeschaltet? Wie sind da so die Erfolgaussichten? Lohnt sich der Aufwand, oer sollten wir gleich die KK wechseln?
Ich habe die Hoffnung dass die KK doch einwilligt, wenn ein Anwalt ein paar Zeilen schreibt... Gibts da Erfahrungen eurerseits?
Liebe Grüße
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Re: Rechtsanwalt einschalten?
07 Feb. 2017 23:42die frage ist doch wie ist die Ablehnngsgrund für CGM?
Ist der Berechtigt oder kann man bzw Doc gegen halten.
Wenn ja, macht Rechtsanwalt natürlich viel Sinn und fristen ein zu halten sind würde ich mich schnell mit RA Oliver Ebert hier im Forum oder direkt www.diabetes-und-recht.de/ kontakt aufehmen. läuft ja über Sozialgericht also dürften kosten auch kein Problem sein.
Er hat ja auch ahnung von Diabetes und kann da eher sagen wie die chancen sind, als ein anderer Rechtsanwalt der null schimmer davon hat.
Das kennst von ihm: drive.google.com/file/d/0B214Fu6dVkn0ekF...SGs/view?usp=sharing
Cheffchen
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Re: Rechtsanwalt einschalten?
08 Feb. 2017 09:02FSL ist weitaus günstiger als die anderen CGM-Systeme und kaum kostenintensiver als herkömmliche Teststreifen, dieses ganze Ablehnungstheater hört sich eher so an als wäre da jemand bei der KK, der entweder keine Ahnung oder keinen Bock und nichts geprüft hat.
Das Sozialgericht Detmold bestätigte vor einigen Jahren einem erwachsenen Typ-1-Diabetiker ein CGM als nötiges Hilfsmittel. Da sollte das bei einem Kind also keine Frage sein.
Augustine, wir reden hier von einer gesetzlichen Krankenkasse?
Du hast 4 Wochen Zeit um Klage beim Sozialgericht einzureichen, ich würde auch die Rückerstattung des selbst gezahlten FSL dazunehmen, wenn das geht.
Unglaublich, das sowas immer noch verwehrt bleibt aber Milliarden verschwinden in angeblich Langzeitkranken und Kuren von angeblichem Burn-out oder Depressionen, die nur einmal zum Arzt müssen und ihm die Ohren vollheulen und zack, haste ein halbes Jahr frei und nen Urlaub obendrauf. Erst kürzlich wieder im Familienkreis erlebt ... un-glaub-lich. Das Schlimme ist demjenigen geht es nicht schlecht, er weiß nur wie er sich verhalten muss ... und noch viel mehr rege ich mich auf über alle, die nicht in der freien Wirtschaft sind und mal flott einen auf krank machen weil sie ja eh nix zu befürchten haben. Da hat man keinen Bock auf Arbeit und ist dann halt mal langzeitkrank. Gehalt wird weiter gezahlt. Das machste in der freien Wirtschaft nur kurze Zeit, als Beamter haste da nen Freibrief. Und wenn ich dann mitbekommen, och wir fahren mal übers Wochenende nach Spanien und ich bin jetzt 4x die Woche im Fitnesscenter und wir haben ja jetzt Zeit und kaufen uns nen Hund und ein Motorrad für ausgiebige Mortorradtouren (und fragen dann auch noch Mittwochs morgens um 8 ob man mitkommt!) und genießen mal das Leben da könnt ich kotzen. Sowas finanziere ich noch durch meine Steuern, die derjenige nie gezahlt hat.
Und dann motzen sie bei einem CGM für ein ganz in echt stoffwechselkrankes Kind ...
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Re: Rechtsanwalt einschalten?
08 Feb. 2017 09:26gibt es einen berechtigten Ablehnungsgrund
wie bei allen ja, FSL ist eine freiwillige leistung, bei KK die das in ihrer Satzung aufgenommen haben kann man gleichberechtigung kommen aber Medizinisch Notwendig muss das schon sein, genau wie CGM und da ist der Doc gefragt. (ausser KK wehrt sich generell wie einige AOK's) da bleibt nur CGM wenn auch begründet.
Gerichtsurteile für FSL gibts ja, auch von RA Oliver Ebert aber halt immer Begründet: www.diabetes-und-recht.de/erstes-urteil-...uf-kostenuebernahme/
Die Frage ist halt wie ist die Begründung, die muss es ja geben.
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Re: Rechtsanwalt einschalten?
08 Feb. 2017 09:53 - 08 Feb. 2017 09:56Ich habe den Eindruck ,dass hier Jemand keine Ahnung hat. Sie gehen in der Begründung auf kaum etwas von unseren Sachen ein. Das, was man versteht ( übliches Amtsdeutsch), ist null persönlich auf meine Tochter eingegangen. Sowas ärgert mich. Meine Tochter hatte zusätzlich noch zum Schreiben des Arztes eine 3 seitigen handgeshcriebenen Brief aufgesetzt. Darauf wurde null eingegangen. Bin echt enttäuscht und unsere Praxis meinte, sie hätte alles angegeben und gut begründet. Ist ja eine Dia-Praxis und sie haben schon mehrere CGMs für Kinder durchbekommen. Also keine Unwissenden....
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Re: Rechtsanwalt einschalten?
08 Feb. 2017 17:52 - 08 Feb. 2017 17:54Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Rechtsanwalt einschalten?
08 Feb. 2017 18:40das was du morgen als erstes machst:
Ruf deine Sachbearbeiterin an und verlang das Gutachten vom MDK.
( gehe davon aus, wurde vom MDK bearbeitet)
Lass dir das per Email senden. Du hast ein RECHT das Gutachten zu sehen !!!
Dann:
Kennst du den Bericht vom Arzt??
Mit welchem Grund wurde abgelehnt ??
Welche Krankenkasse ??
Hattet ihr das selbst beantragt ??
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Re: Rechtsanwalt einschalten?
09 Feb. 2017 12:07Achso KK ist die LKK.
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Re: Rechtsanwalt einschalten?
09 Feb. 2017 12:39ich selber würde jetzt, wenn es um uns gehen würde, vielleicht bei KK Anrufen und dennen die unlänglichkeiten des MDK Gutachten aufzeigen, ob sie echt mit so ein offensichtlichen fehlerhaftten Gutachten vors Solzialgericht möchten?
(falsche fakten, libre <> CGM obwohl CGM beantragt usw)
Das MDK entscheidet ja nicht über CGM, sondern soll der KK helfen aber wenn das schrott ist kann keiner der KK abhalten, ja zu sagen oder selbst wenn alles richtig wäre.
Natürlich immer die 4 Wochen Frist im Auge halten und bevor die um sind, die Klage einreichen gegen den Bescheid, begründen kannst ja später, das geht ja in 10 Zeilen per einschreiben oder FAX. Auf Telefonische Aussagen der KK natürlich nicht verlassen.
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Re: Rechtsanwalt einschalten?
09 Feb. 2017 16:10 - 09 Feb. 2017 16:10*T:Slim X2 und Dexcom G6*
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