Kostenübernahme der CGM durch PKV
niki2010
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23 Juni 2015 16:51 #97148
von niki2010
Kostenübernahme der CGM durch PKV wurde erstellt von niki2010
Hallo,
bei wem von Euch werden die Kosten für eine CGM von der privaten Krankenversicherung übernommen? Um welche private Krankenversicherung handelt es sich? Ist es lediglich eine Kulanzentscheidung?
LG
bei wem von Euch werden die Kosten für eine CGM von der privaten Krankenversicherung übernommen? Um welche private Krankenversicherung handelt es sich? Ist es lediglich eine Kulanzentscheidung?
LG
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Niemand
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23 Juni 2015 17:05 #97149
von Niemand
Niemand antwortete auf Kostenübernahme der CGM durch PKV
Hallo,
im PKV-Bereich kann man das nicht pauschal sagen. Es gibt in der PKV grundsätzlich zwei Erstattungsvoraussetzungen:
LG Helmuth
im PKV-Bereich kann man das nicht pauschal sagen. Es gibt in der PKV grundsätzlich zwei Erstattungsvoraussetzungen:
- die medizinische Notwendigkeit muss gegeben sein (das lässt sich ja ggf. begründen)
- die versicherten Tarife müssen hierfür eine Leistung vorsehen (das ist in der PKV grundlegend anders als in der GKV mit dem einheitlichen Leistungskatalog)
LG Helmuth
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niki2010
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23 Juni 2015 17:30 #97150
von niki2010
niki2010 antwortete auf Kostenübernahme der CGM durch PKV
Hallo Helmuth,
dahingehend geht meine Frage.
Bei uns wurde die Kostenerstattung angesichts eines geschlossenen Hilfsmittelkatalogs erst einmal abgelehnt.
Deshalb wollte ich wissen, wie es bei anderen läuft.
LG
dahingehend geht meine Frage.
Bei uns wurde die Kostenerstattung angesichts eines geschlossenen Hilfsmittelkatalogs erst einmal abgelehnt.
Deshalb wollte ich wissen, wie es bei anderen läuft.
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Niemand
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23 Juni 2015 17:42 #97151
von Niemand
Niemand antwortete auf Kostenübernahme der CGM durch PKV
Hallo,
das ist tatsächlich der ungünstigste Fall. Rein rechtlich muss eure PKV dann noch nicht einmal die medizinische Notwendigkeit prüfen und ihr seid wirklich auf eine Kulanzentscheidung angewiesen.
Vielleicht kann es helfen, über den PKV-Ombudsmann zu gehen? Dessen Empfehlungen sind zwar auch unverbindlich, aber manchmal hilft es. Allerdings kann das ziemlich lange dauern, bis es eine Entscheidung gibt.
LG Helmuth
das ist tatsächlich der ungünstigste Fall. Rein rechtlich muss eure PKV dann noch nicht einmal die medizinische Notwendigkeit prüfen und ihr seid wirklich auf eine Kulanzentscheidung angewiesen.
Vielleicht kann es helfen, über den PKV-Ombudsmann zu gehen? Dessen Empfehlungen sind zwar auch unverbindlich, aber manchmal hilft es. Allerdings kann das ziemlich lange dauern, bis es eine Entscheidung gibt.
LG Helmuth
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Wenke
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24 Juni 2015 11:58 - 24 Juni 2015 11:58 #97164
von Wenke
Das muss nicht unbedingt etwas heißen.
Das PKV-Unternehmen, wo ich früher gearbeitet habe (und dass vor Jahren von einem Riesen der Branche geschluckt wurde) hatte z.B. einen so extrem kurzen Hilfsmittel-Katalog, dass man zur Aufzählung der versicherten Hilfsmittel keine 10 Finger brauchte.
Es wurden natürlich auch etliche Sachen problemlos übernommen, die nicht im Hilfsmittel-Katalog aufgeführt waren. Auf "abschließend aufgezählt" haben wir uns immer berufen, sobald wir ein, dort nicht aufgeführtes, Hilfsmittel so gar nicht übernehmen wollten.
Wenn ein Kunde aber "dran blieb" gab es regelmäßig Kulanzentscheidungen. Also nicht so schnell abwimmeln lassen. Versicherungen zahlen manchmal einfach, weil längerfristige Streitereien mit einem Kunden die Versicherung meist auch nicht günstiger kommen.
LG Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
Wenke antwortete auf Kostenübernahme der CGM durch PKV
niki2010 schrieb: Hallo Helmuth,
dahingehend geht meine Frage.
Bei uns wurde die Kostenerstattung angesichts eines geschlossenen Hilfsmittelkatalogs erst einmal abgelehnt.
Deshalb wollte ich wissen, wie es bei anderen läuft.
LG
Das muss nicht unbedingt etwas heißen.
Das PKV-Unternehmen, wo ich früher gearbeitet habe (und dass vor Jahren von einem Riesen der Branche geschluckt wurde) hatte z.B. einen so extrem kurzen Hilfsmittel-Katalog, dass man zur Aufzählung der versicherten Hilfsmittel keine 10 Finger brauchte.
Es wurden natürlich auch etliche Sachen problemlos übernommen, die nicht im Hilfsmittel-Katalog aufgeführt waren. Auf "abschließend aufgezählt" haben wir uns immer berufen, sobald wir ein, dort nicht aufgeführtes, Hilfsmittel so gar nicht übernehmen wollten.
Wenn ein Kunde aber "dran blieb" gab es regelmäßig Kulanzentscheidungen. Also nicht so schnell abwimmeln lassen. Versicherungen zahlen manchmal einfach, weil längerfristige Streitereien mit einem Kunden die Versicherung meist auch nicht günstiger kommen.
LG Heike
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Letzte Änderung: 24 Juni 2015 11:58 von Wenke.
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