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Nachteilsausgleich

BibiJok
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Junior Schreiber
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Nachteilsausgleich

30 Mai 2023 18:39
#121734
Hallo,
ich frage für meinen Neffen in die Runde. Er hat seit ein paar Monaten Diabetes und 
seine Werte schwanken noch sehr. Bisher spritzt er mit Pen. Die ersten Klausuren stehen
demnächst bei seinem Studium an und wir hatten uns die Tage über einen Nachteilsausgleich unterhalten.
Hat schon jemand einen Nachteilsausgleich für ein  Studium beantragt und muss dies beim 
Prüfungsamt gemacht werden? Braucht man dazu ein Schreiben vom behandelnden Arzt?
Hat jemand noch einen Tipp für ihn? Ich kenne mich zu wenig damit aus,
um ihm helfen zu können. Es fängt ja schon damit an, wenn man seine Werte kontrollieren möchte
und es auf dem Handy ablesen kann, das Handy ja aber nicht benutzt werden darf.
Viele Grüße
Bianca

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Cheffchen
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Diamant Schreiber
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Re: Nachteilsausgleich

30 Mai 2023 23:03
#121749
Hallo @BJokisch,

Es gibt ja den normalen Nachteilsausgleich, der läuft normal bei den Prüfungen aus und ja dieser muss dann bei der Prüfungskommission extra beantragt werden und ja vom Doc muss ein Gutachten auch bei sein, denn da steht ja drin, um was sich der Nachteilsausgleich dreht.

Ja zb Handy ist da Thema oder bei Hypo Essen oder trinken zu dürfen.

Cheffchen
Nächstes Treffen 27.09.2025, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

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SiSa2007
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Re: Nachteilsausgleich

01 Juni 2023 06:26
#121768
Hallo, dass er auf sein Handy (bei Sensor-Nutzung) angewiesen ist und bei Alarm nutzen (aber auch nur dafür) ist ein ungeschriebenes Gesetz. Dafür hat er den Diabetespass als nachweis. Essen und Trinken in Notfällen ist laut Notfallplan (solte immer dabei sein) immer erlaubt. Den Nachteilsausgleich kann man bei der Uni beantragen. Jede Uni will das anders, daher einfach dort mal anfragen. Finde ich gut, dass es sowas gibt. 

LG 

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