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Führerschein
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Führerschein
13 Juni 2014 14:15es ist soweit: Unser Jüngster arbeitet an seinem Führerschein.
Wahrheitsgemäß beantwortete er die Frage bei Beantragung des Führerscheins nach chronischen Krankheiten, wie z.B. "einer Zuckerkrankheit" mit Ja.
Darauf hin verlangte die nette Bearbeiterin ein ärztliches Gutachten.
Kein Problem - unser Diabetologe schreibt ein paar Zeilen, dazu gibt es noch eine spezielle Schulung.
Inhalt: u.a., was ein Diabetiker alles bei der Fahrt dabei haben sollte.
neben den üblichen Dingen, wie Messgerät, Traubenzucker etc. auch Diabetikerausweis(logisch),
UND Diabetikertagebuch???????
Das soll unbedingt geführt werden und 2 Jahre aufbewahrt werden!!!!?????
Macht das irgendein erfahrener Autofahrer???? also ich meine das Tagebuch mit rumschleppen????? UND genauestens führen?????
(Wir sind schon froh, wenn wir das ein mal im Quartal ausdrucken.Und da fehlen prinzipiell die meisten KE Bolusse....)
Sind wir zu blauäugig, oder regelt das das Leben?????
Ich bin gespannt auf antworten.
LG Elisabeth
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Re: Führerschein
14 Juni 2014 15:48auch unser Jüngster fängt jetzt mit dem Führerschein an. Er will am Montag zur Fahrschule und sich informieren, ich bin gespannt, wie der Ablauf bei uns ist. Werde berichten, insbesondere übers Tagebuch. Das kann ich mir ganz schlecht vorstellen, dass man sein Tagebuch mit sich führen soll...
Aber der Bürokratie sind bestimmt keine Grenzen gesetzt.
Bis dann
Christine
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Re: Führerschein
15 Juni 2014 11:06meine Tochter (jetzt 18 1/2 Jahre alt) fährt jetzt sein 1 1/2 Jahren unfallfrei Auto, sie misst bevor sie losfährt und hat den Führerschein dabei, das reicht.
Ich könnte mir vorstellen, dass im Falle eines Unfalls das Tagebuch zu Rate gezogen würde, um den verantwortungsbewussten Umgang mit Diabetes zu prüfen. Heißt für mich nur, es muss ein Tagebuch geführt werden. In unserem Fall heißt das, wir können die Pumpe jederzeit auslesen und haben dann die evtl. gewünschte Dokumentation.
Aber sicher nicht vor Ort und z.B. bei einer Polizeikontrolle gezeigt werden, wer ist denn in der Lage das unterwegs mal eben zu interpretieren?
LG und viel Erfolg für Sohnemann beim Führerschein
Steffi
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Re: Führerschein
15 Juni 2014 14:00 - 15 Juni 2014 14:01Auf dieser Seite ist es ganz genau erklärt:
www.diabetes-heute.uni-duesseldorf.de/fa...iabetes/?TextID=1132
LG Vera
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Re: Re:Führerschein
16 Juni 2014 03:49Gruß Frankenstein
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Re: Re:Führerschein
16 Juni 2014 14:36Wenn man es angibt bekommt man Beschränkungen und Auflagen.
Pardon, das stimmt so nicht grundsätzlich.
je nach regionaler Verkehrsbehörde/Führerscheinstelle muss man ggf. ein fachärztliches (diabetologisches) Gutachten vorlegen. In manchen Regionen wird muss es ein amtsärztliches Gutachten sein.
In den meisten Fällen fallen Einschränkungen für den PKW-Führerschein an.
Einschränkungen bzw. weitere regelmäßige Untersuchungen/Nachweise sind möglich bei Erwerb eines LKW-, Bus-, Taxi- Führerscheins.
Ich kopiere hier eine Antwort des Stadtamtes Bremen auf eine Anfrage von mir ein:
Sehr geehrter Herr Manhold,
in Bremen geben wir bei der Antragstellung einen Fragebogen über den Gesundheitszustand aus. In diesem wird explizit nach Stoffwechselerkrankungen gefragt. Der Antragsteller ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Tut er dies nicht, hat er vorsätzlich falsche Angaben gegenüber einer Behörde gemacht. Wenn eine Fahrerlaubnis unter falschen Voraussetzungen erteilt wird und wir später davon erfahren werden wir ihn einer Eignungsüberprüfung als Inhaber unterziehen und haben auch zu prüfen ob wir die Fahrerlaubnis widerrufen, weil sie erschlichen wurde..
Anders sieht es bei einem Fahrerlaubnisinhaber aus. Erkrankt er an Diabetes obliegt es zunächst seiner eigenen Verantwortung prüfen zu lassen, ob er den Voraussetzunge nach Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) noch entspricht. Eine Anzeigepflicht gegenüber der Behörde besteht nicht. Wenn wir davon erfahren werden wir ein fachärztliches Gutachten unter Fristsetzung anordnen.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Gruß, Egon
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Re: Re:Führerschein
16 Juni 2014 15:01 - 16 Juni 2014 15:10siehe bei folgendem Link unter Punkt 3.5, Seite 29 - 33
www.bast.de/DE/FB-U/Fachthemen/BLL/Begut...=publicationFile&v=4
Noch ein Hinweis:
Die Ausführung dieser Bestimmungen liegt bei den regional zuständigen Behörden und kann durchaus unterschiedlich gehandhabt werden, so dass eine allgemein gültige Aussage dazu für ganz Deutschland nicht möglich ist. Das betrifft z.B., ob zusätzliche Untersuchungen/Gutachten erforderlich sind, wenn ja - in welchen Zeitabständen usw.
Bei berufsmäßiger Nutzung der Fahrerlaubnis (Taxi, Bus, LKW) sind die Auflagen i.d.R. stringenter.
Gruß, Egon
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Re: Führerschein
18 Juni 2014 18:12Ich habe ihr aber klar gemacht, dass sie trotzdem vor jedem Fahrtantritt Blutzucker messen muss. Im Falle eines Unfalls kann es ja trotzdem dazu kommen, dass sie nachweisen muss, dass sie bei Fahrtantritt nicht unterzuckert war.
Macht sie auch brav.
Gruß Vera
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Re: Führerschein
18 Juni 2014 21:32ich erlaube mir eine Liste mit Vorschlägen zur Teilnahme am Straßenverkehr hier her zu kopieren, die ich meinen erwachsenen Patienten nach der "Verkehrs-Schulung" immer ausgehändigt habe.
Ich lies mir auch die Teilnahme der Pat. an der entsprechenden Schulung durch Unterschrift bestätigen. Das war die Folge davon, dass ei Pat. nach einem, Hypo-bedingten Unfall vorGericht behauptete, davon in der Dia-Schulung nie etwas gehört zu haben.
Gruß, Egon
Ratschläge für insulinbehandelte Kraftfahrer
nach Fink und Malcherczyk, ergänzt durch Manhold
1. Im Auto immer ausreichende Mengen von schnell wirksamen Kohlenhydraten (z.B. Traubenzucker, Würfelzucker, Cola ) griffbereit halten (auch der Beifahrer sollte den Aufbewahrungsort kennen).
2. Blutzuckerteststreifen (Messgerät, Stechlanzetten) im Fahrzeug mitführen.
3. Bei Hypoglykämie oder Verdacht auf Hypoglykämie die Fahrt nicht antreten.
4. Bei Hypoglykämiezeichen oder geringstem Verdacht auf eine Hypoglykämie, die Fahrt sofort unterbrechen, schnell wirksame Kohlenhydrate zuführen und abwarten, bis die Hypoglykämie sicher überwunden ist.
5. Gewohnte Tagesverteilung der Mahlzeiten und der Insulininjektionen einhalten.
6. Vor Antritt einer Fahrt nie mehr Insulin spritzen oder weniger essen und nie losfahren, ohne etwas gegessen zu haben (z.B. kleine Kohlenhydratmenge)
7. Vor Antritt einer längeren Fahrt aus Sicherheitsgründen und aus juristischen Gründen eine Blutzuckerkontrolle durchführen und das Ergebnis protokollieren.
8. Bei längeren Fahrten jeweils nach 2 Stunden Fahrtzeit eine Pause einlegen, den Blutzucker erneut messen und protokollieren und ggf. eine entsprechende Menge Kohlenhydrate essen.
9. Lange Nachtfahrten wegen der ungewohnten Belastung für den Stoffwechsel möglichst vermeiden.
10. Die Fahrtgeschwindigkeit aus eigenem Entschluss begrenzen. Bedenken, dass
unterschiedliche Fahrgeschwindigkeiten auch unterschiedliche Auswirkungen
auf das Blutzuckerverhalten haben können.
11. Vor und während einer Fahrt keinen Alkohol trinken (auch kein Diätbier).
12. Diabetikerausweis, Insulin und Insulinspritzen oder Pen ggf. Glucagon
mitführen.
13. Regelmäßige ärztliche Kontrollen und halbjährliche Untersuchung der Seh-
leistung durchführen lassen.
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Re: Führerschein
21 Juni 2014 20:24ein sehr interessantes Thema! Mein Sohn ist 14 und noch etwas entfernt vom Führerschein.
Dennoch lese ich gerne mit!
Verantwortungsbewusstsein (und darum geht es) gilt es auch beim Radfahren zu üben. Stellt sich bei uns als schwierig dar, da Johannes meint, dass er seine "Werte fühlt" und vor Fahrtantritt nicht misst. Ich stehe nicht dabei und kann leider nicht eingreifen.
Gruß,
Rika
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