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Nachteilsausgleich Gymnasium

awanhu
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Nachteilsausgleich Gymnasium

30 Apr. 2025 10:41
#129296
Hallo,

unserer Tochter - 5. Klasse - wurde von Seiten der Schule ein Nachteilsausgleichsantrag empfohlen, da Sie häufig in Klassenarbeiten extreme BZ-Schwankungen hat und dann die Konzentration entsprechend schlecht ist, da sie erst mal entweder Essen oder Spritzen muss. Ist dann ja auch nicht in 2 Min. besser.

Der Vorschlag, wie das ganze jetzt von Seiten der Schule geregelt werden soll, erstaunt mich jetzt. 

Hier der Text:Es ist erforderlich, dass XX in dem Moment, in dem sie sich aufgrund der Blutzuckerwerte nicht mehr leistungsfähig fühlt, der Lehrkraft unverzüglich Bescheid gibt. In diesem Fall wird die Arbeitszeit zunächst unterbrochen und XX verbringt die Zeit nicht mehr an ihrem regulären Platz, sondern beispielsweise am Fenster oder an einem anderen geeigneten Ort, bis sie sich wieder in der Lage fühlt, die Bearbeitung der Aufgaben fortzusetzen. Die während dieser Unterbrechung verlorene Zeit wird am Ende der Arbeitszeit nachgeholt, um den ursprünglichen Zeitrahmen einzuhalten.


Auf genaue Nachfrage wurde mir dann gesagt, dass dann Sie sogar eigenständig ins Sanitäter-Zimmer gehen soll. So würde sie dann die anderen nicht stören.

Was haltet ihr davon?

Und gibt es ggf. ein Beispiel, wie eine andere Schule in NRW das entschieden hat?

Vielen Dank! 

 

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Cheffchen
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Re: Nachteilsausgleich Gymnasium

30 Apr. 2025 11:02
#129297
Hallo,

und was erstaunt Dich?
Der Text ist doch völlig ok, normal gibt es dann noch ein Teil wo es um Essen und Trinken generell geht oder Handynutzung.

Das was da auf Nachfrage als Antwort bekommen hast "eigenständig ins Sanitäter-Zimmer gehen", das hat jemand so nebenbei und unüberlegt gesagt, denn das geht natürlich nicht und ist Schwachsinn und natürlich auch noch Verboten.
Genau, Kind geht es nicht gut, da schicke ich es alleine vor die Tür ohne Aufsicht, äh?
Da vielleicht noch mal reden, das widerspricht ja auch dem Text, der ja so Sinn macht.
Ob jetzt gleich Platz verlassen, das nicht weiterarbeiten kann oder Arbeit zur Seite legen aber zumindest ruhig im Raum, so das im falle, wenn es eskaliert unter Beobachtung ist.

Wer schickt ein Kränkelndes Kind alleine vor die Tür, das ist so 1990 und macht doch heute echt keiner mehr, ist fast schon wieder lustig, wenn nicht traurig wäre.

Natürlich ist die Chance sehr sehr gering, das dies überhaupt mal zur Anwendung kommt aber genau darum geht es, die 0,001% wo erst Pech und dann noch kein Glück hast.

Ach so, das gilt aber nur für Unterricht, bei richtigen Prüfungen, wenn die haben solltet, gilt dies nicht, da musst diesen Nachteilsausgleich, noch mal gesondert beim Prüfungsausschuss beantragen aber das dauert ja noch ein paar Jahre.

Cheffchen
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mibi74
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Re: Nachteilsausgleich Gymnasium

30 Apr. 2025 15:14
#129298
Hallo, der Text kommt mir nicht ganz rund vor.

Erst einmal wird der von den Eltern formuliert oder zumindest gefragt was das Kind braucht.

Nachteilsausgleiche sind individuell.

Für meinen Sohn hatte ich z.B formuliert, dass er einen separaten Raum benötigt wo er den Katheter wechseln kann.
Generell. 

Dann ein Zeiguthaben für die Prüfungszeit, die er nicht schreiben kann, weil der Blutzucker zu niedrig ist. In der Berufsschule, dass er z.B in der Werkstatt bei Unterzuckerung essen oder trinken kann. Die Unterzuckerung unverzüglich behoben werden muss. 

Die kognitive Einschränkung ist auch individuell, aber im Schnitt brauchts ungefähr nach meiner Erfahrung 15 Minuten bei einem 40er bis 50er Wert und weiter drunter länger. 
Was ist mit Sport?

Generell gilt, dass der Blutzucker vor dem Test festgestellt werden muss.
Dein Kind muss das checken und dann sahen, geht oder geht nicht.

Das ist aufgeführt.
Es fehlen noch die Werte von, bis wieviel mg.
Es muss ja klar sein, ab welchem Wert was gilt.

Ebenso ist die kognitive Leistung um die 300 mg eingeschränkt. 

Damit sollte erst gar nicht angefangen werden. 

Dann sollte noch vermerkt, geklärt werden wie der Wert festzustellen ist. Also während der Arbeit.
Handys werden nicht so cool aufgenommen, aber wenn es nur so angezeigt wird, was dann?
Was ist erlaubt?
Bzw wie läuft das ab?

Gut ist, wenn der Test unterbrochen werden kann, üblich ist das ab den höheren Klassen nicht mehr. 
Abbrechen ist dann wie abgeben und fertig.

Deswegen IMMER vor den Test gucken und die Lehrkraft informieren, wenn was unklar ist.

Melden macht frei. 😄

Ansonsten droht im schlimmsten Fall die 6. 🫣
Die Lehrkräfte haben Spielraum, aber nicht unbegrenzt und deswegen ist das so formuliert.


 

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mibi74
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Re: Nachteilsausgleich Gymnasium

30 Apr. 2025 15:46
#129299
Ach so, jeder Nachteilsausgleich geht zum Schulamt.

Aber das ist weniger Elternsache.
Die Schule reicht das meines Wissens ein. Wahrscheinlich schon der Grund, dass das Kind in einen extra Raum geht. Dafür brauchts Mittel und Möglichkeiten.
Und die Erlaubnis... Aufsichtspflicht.

Habt ihr gewusst, dass unter Aufsicht auch fällt, ausgelegt wird: ein Kind muss sich beaufsichtigt fühlen.




Für Prüfungen braucht es nur einen, weil sonst kein Ausgleich stattfinden darf.

Häufig liegt es im Ermessensspielraum der Lehrkraft, der Schule, dass es bis zum Prüfungsjahr gar keines Ausgleichs bedarf. Was aufgeführt wurde lief bei uns bis zur bis zum Prüfungsjahr so ab.

Manche Ausgleiche müssen auf dem Zeugnis vermerkt werden. Aber nicht hier.
Es wird nur vermerkt, wenn die Punktzahl angehoben wird.
Wie bei LRS. (Dyskalkulie ist meines Wissens nicht in jedem Bundesland anerkannt.)

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SiSa2007
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Re: Nachteilsausgleich Gymnasium

30 Apr. 2025 19:47
#129300
Ich persönlich finde es echt super, dass die Schule selbst damit kommt. Ob ihr es annehmt oder nicht, obliegt ja Euch, oder? Wir hatten diesen auch angenommen, war aber eher eine Vereinbarung zwischen Schule und Eltern, wie in dem Schreiben von Euch. Wir würden jedoch darauf bestehen, dass sie im Raum unter Kontrolle bleibt, bis wieder alles im Lot ist. Man weiß ja nie. Das hat unsere Tochter und uns beruhigt und die KA wurden entspannter angegangen. Wir hatten Glück und mussten nie diesen Ausgleich nutzen. Bei Prüfungen (Abi) muss härteres Geschütz aufgefahren werden, da die Prüfungskommision das meist entscheidet und somit alles beantragt werden muss. Aber da habt ihr ja noch ein paar Jahre und in der Zeit ändert sich noch viel.

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awanhu
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Re: Nachteilsausgleich Gymnasium

01 Mai 2025 16:10
#129303
Hallo zusammen,

danke für die Antworten. Man blickt ja doch immer einseitig auf die Dinge.

Ich werde jetzt einen Vorschlag machen, wie es für unsere Tochter sinnvoll, für die LehrerInnen aber auch praktikabel ist. Mit Zielwerten und Zeitvorgaben und ausdrücklichem Hinweis, den Klassenraum nicht zu verlassen.

Ich wusste nicht, dass das zum Schulamt muss. Dann ist so ein Formalismus verständlich.

Wenn aber bei einem Nachteilsausgleich raus kommt, dass die Klasse zwar ohne jede Störung ist, meine Tochter dann aber alleine im Sanitäterzimmer sitzt, werde ich das keinesfalls akzeptieren. Dann lassen wir das besser komplett ohne Regelung.

Unser Sohn ist ja auch T1 und besucht das gleiche Gymnasium, da war das nie ein Thema, aber alle Kinder sind bekanntlich verschieden und die LehrerInnen eben auch.

Einen schönen ersten Mai.


 

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Re: Nachteilsausgleich Gymnasium

01 Mai 2025 16:43
#129304
@awanhu, das entscheidet nur die klassenkonferenz in der Schule, außerhalb bekommt das keiner mit, nur bei Streitigkeiten geht das an Schulamt und zumindest der NA für Diabetes erscheint natürlich auf keinen Zeugnis.

Hast schon mal dein diadoc gefragt?
Ihr seid ja nicht die ersten und da haben sie normal vorlagen.

Cheffchen
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NinasMama
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Re: Nachteilsausgleich Gymnasium

03 Mai 2025 20:02
#129314
Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber einige Aspekte zum Textvorschlag:

unser Nachteilsausgleich umfasst allgemein:

Darf immer alles mitführen, auch Handy und Smartwatch, auch bei KA, darf immer essen und trinken, um Aufsicht in Fachräumen (z.B. Chemie) dabei zu gewährleisten: vor die Tür zum Essen, Türe bleibt offen, bei Klassenarbeiten: Wert wird am Anfang grundsätzlich auf das AB notiert, wenn sie sich schlecht fühlt, weil die Werte nicht im Normbereich sind oder kurz vorher nicht im Normbereich waren, darf die Arbeit unterbrochen und später fortgesetzt werden. Leider brauchte unsere Tochter das auch schon. Außerdem haben wir feste Werte, wann sie am Sport-bzw. Schwimmunterricht teilnehmen darf  die berücksichtigen auch längere starke Unterzuckerungen vor dem Sportunterricht. Sie darf jederzeit im Sanitätsraum blutig messen (mag es lieber alleine machen) oder  Katheterwechseln. 

Für die Klassenarbeiten wurden bewusst keine Werte aufgenommen. Es geht darum, ob sie sich schlecht fühlt und der Wert nicht in der Norm ist. Für die Unterstufe reicht das, später ist das vmtl anders.

Bei uNS (NRW) ging das nicht ans Schulamt, sondern durch die Klassenkonferenz. So wissen auch gleich alle in der Klasse unterrichtenden Lehrer Bescheid.

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Re: Nachteilsausgleich Gymnasium

05 Mai 2025 12:17
#129323
Hallo in die Runde,
bei uns in Hessen wurde das jetzt für die 5. Klasse auch nur schulintern festgelegt. Es sind Vereinbarungen mit Rechten (darf KA wenn nötig wiederholen oder bekommt etwas mehr Zeit) und Pflichten (Wert checken vor Beginn der KA und Bescheid sagen, wenn Wert zu tief / zu hoch). Die Klassenlehrerin war nach dem 1. Abbruch einer Mathearbeit (Abbruch hat die Lehrerin selbst vorgeschlagen wg deutlich zu hoher Werte) total verwundert, dass ich danach auf einen Nachteilsausgleich gepocht habe. Sie hätte es auch ohne den "offiziellen" Weg gemacht. Ich fand es aber wichtig für mein Kind. Er soll wissen, dass er besondere Rechte hat, wenn seine Werte während KAs verrückt spielen. Genauso sollte er aber auch wissen, dass er die Verantwortung dafür trägt, seinen Wert VOR der KA zu überprüfen und notfalls auch während der Arbeit den Lehrer anzusprechen. Das ist bei uns nämlich auch mit exzessiven Nascherein in der SChule verbunden, was vor einer KA so eben nicht geht. Ich glaube, das Wichtigste ist wirklich, mit der Schule im guten Kontakt zu stehen und gesprächsbereit zu sein.
LG Kirsten

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