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Krankenkasse oder Kommune: wer ist zuständiger Kostenträger für Assistenz?

S123
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Krankenkasse oder Kommune: wer ist zuständiger Kostenträger für Assistenz?

20 Feb. 2025 08:50 - 20 Feb. 2025 08:50
#128971
Liebe Leute,

woran liegt das, das jetzt nicht mehr die Kommune zuständiger Kostenträger für die Schulassistenz ist, sondern regulär die Krankenkasse als zuständig gilt?

Gab es da ein Urteil oder eine Gesetzesänderung? Ich verstehe das überhaupt nicht. Die letzten 4 Jahre war die Kommune zuständig (Kita) und nun soll es in der Schulzeit die KK sein. 

kann mir jemand weiterhelfen? Ich steig da nicht durch bisher. 

danke und schöne Grüße an euch!
Letzte Änderung: 20 Feb. 2025 08:50 von S123.

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Muecke
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Re: Krankenkasse oder Kommune: wer ist zuständiger Kostenträger für Assistenz?

20 Feb. 2025 19:05
#128974
Hi,
bei uns (NRW) lief es in der Kita auch als Teilhabeleistung und bis ein Jahr vor Einschulung unseres Sohnes wurde es wohl auch bei der Schulbegleitung so gehandhabt. Es gab in den letzten Jahren aber einige Urteile von unterschiedlichen Landessozialgerichten, die die Begleitung eines Kindes mit Diabetes als Krankenbeobachtung einordnen und sie unter die häusliche Krankenpflege fassen (unabhängig davon, ob eine Fachkraft die Begleitung übernimmt). Damit ist dann die Krankenkasse zuständiger Kostenträger. Seit neuestem wird noch die Frage diskutiert, ob nicht statt einer Verordnung für häusliche Krankenpflege eine Verordnung für außerklinische Intensivpflege erforderlich ist. Kostenträger ist aber auch dann die Krankenkasse. Wie es in deinem Bundesland/ deiner Kommune ist, kann ich natürlich nicht sagen. ;-) Liebe Grüße

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Panda



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Re: Krankenkasse oder Kommune: wer ist zuständiger Kostenträger für Assistenz?

23 Feb. 2025 09:47
#128984
Soviel ich weiß, ist die Kommune zuständig, wenn es darum geht Entwicklungsrückstände zu kompensieren, die sich aus einer chronischen Krankheit ergeben haben, hingegen die Krankenkasse, wenn es darum geht, die Krankheit selbst zu managen.

Das sehen manche Krankenkassen anders (zum Beispiel ausländische) und manchmal ist auch die Kategorisierung der Beeinträchtigung strittig.

Aber wenn es einfach wäre, wäre es Fußball und nicht Deutschland.

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S123
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Re: Krankenkasse oder Kommune: wer ist zuständiger Kostenträger für Assistenz?

01 März 2025 09:10 - 01 März 2025 09:11
#129004
Danke euch beiden.

Es gab also kein grundlegendes Urteil, das besagt, dass jetzt grundsätzlich die KKen zuständig sind.

Aber gibt es solche Urteile vom Landessozialgericht in Brandenburg?

Und, was sind denn das für Entwicklungsrückstände bei chronisch kranken Kids? Ich weiß nicht, wie ich das formulieren soll.

Hintergrund: Unser Antrag auf Schulassistenz wird zwischen Kommune und KK hin- und hergespielt und ich versuche einen Widerspruch zu schreiben, dass der Antrag bei der Kommune bleibt. Aber ich sehr den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr und suche Starthilfe
 
Letzte Änderung: 01 März 2025 09:11 von S123.

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Ada



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Re: Krankenkasse oder Kommune: wer ist zuständiger Kostenträger für Assistenz?

02 März 2025 12:09
#129009
Hallo,
wir sind auch gerade dabei eine Begleitung (allerdings für den Kindergarten) zu beantragen.
In Bayern scheint es so zu sein, dass eine Kindergartenbegleitung die das Kind mit einem "normalen" Kindergartenplatz unterstützt, bei der Krankenkasse zu beantragen ist.
Für einen integrativen Platz im Kindergarten (weniger Kinder in der Gruppe und mehr Zeit der Erzieher sich um die Diabetes Belange zu kümmern) muss ein Antrag auf Eingliederungshilfe bei der Kommune gestellt werden.
Ob das eine oder das andere in Frage kommt scheint hier davon abzuhängen ob der Kindergarten die Plätze bereits so vergeben hat, dass er keine Integrationsplätze mehr beantragen kann (mit dem Personal das er hat) oder ob er einen Integrationsplatz schaffen kann.

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Connor2018
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Re: Krankenkasse oder Kommune: wer ist zuständiger Kostenträger für Assistenz?

21 März 2025 14:22
#129079
Hallo,

bei uns sieht es ähnlich aus.
Antrag für Schulbegleitung beim Sozialamt, die schicken es zur Krankenkasse.
Die ist auch bereit und würde sich ein Teil vom Sozialamt zurückholen.
Aber die Malteaser (welche die einzigen sind, die sich bisher um eine Begleitung bemüht hat), kann mit der Verordnung nicht gegenüber der Krankenkasse abrechnen...

Ich prüfe gerade den Rechtsweg, werde aber wahrscheinlich nochmal persönlich beim Sozialamt vorbeischauen.
Bis September ist ja nicht mehr so lang und den Antrag haben wir im November gestellt.

LG

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S123
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Re: Krankenkasse oder Kommune: wer ist zuständiger Kostenträger für Assistenz?

21 März 2025 20:57
#129080
Wow. Das hätte auch mein Eintrag sein können. 

was ich noch nicht verstehe ist, warum die Malteser zB Probleme bei der Abrechnung haben, wenn der Einzelfallhelfer über die KK läuft. weißt du warum?

bei uns wurde der Antrag einfach ein zweites Mal zur KK weitergeleitet. Der Erstantrag war auch im November. 

 

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Connor2018
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Re: Krankenkasse oder Kommune: wer ist zuständiger Kostenträger für Assistenz?

21 März 2025 22:25
#129081
Nein leider nicht,
Ich vermute, weil die Verordnung ja eher für Pflegekräfte ist.

Wir hatten heute noch einen Termin beim Schulamt, die dort zuständige Mitarbeiterin wollte auch nochmal beim Landkreis Druck machen.
Die Dame betreut auch Potsdam und sagte bereits, dass es dort auch immer wieder Probleme mit der Zuständigkeit bei Diabeteskinder gibt.
Sie sagte entsprechend auch, ich solle nicht zu lange mit einer Klage warten.

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Re: Krankenkasse oder Kommune: wer ist zuständiger Kostenträger für Assistenz?

23 März 2025 13:04 - 23 März 2025 17:55
#129102
Hi, m.e. ist es die Krankenkasse (so haben wir es auch für die Schule durchbekommen). Wenn bei dem Kind keine sonstigen Gründe gibt, warum es eine Begleitung braucht. Ich störe mich ein wenig an dem Begriff der Assitenz bzw. Integrationsassitenz.

Die Unterscheidung ist, wenn ich das richtig verstanden habe: Sozialamt, wenn es eine Herausforderung aus der Schulsituation ist (z.B. Kind mit ADHS brauch zum Umgang mit der Schulsituation, still sitzen u.a. Hilfe); Wenn es eine Herausforderung ist, die an sich besteht (Diabetes braucht das Kind, das es eben noch nicht kann Unterstützung und Aufsicht zur Verhinderung von Eigen- und Fremdgefährdung, das medizinische Hilfsbedürfnis besteht aber auch außerhalb der Schule) dann Krankenkasse im Rahmen eine häuslichen Krankenpflege.

Das rumschicken zwischen Sozialamt und Krankenkasse soll § 14 SGB IX gerade verhindern. Wer den Antrag als zweites bekommt ist zuständig.

Viel Erfolg weiterhin. Für NRW / speziell Bereich SG Köln haben wir ein Urteil -> bei Bedarf bitte melden
Letzte Änderung: 23 März 2025 17:55 von Jafbale. Begründung: was vergessen

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S123
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Re: Krankenkasse oder Kommune: wer ist zuständiger Kostenträger für Assistenz?

05 Apr. 2025 19:26
#129175
Mittlerweile wurde der Antrag durch die KK abgelehnt. 
Gibt es einen Weg die Stadt wieder in die Pflicht zu nehmen?

Jetzt habe ich endlich eine Schulbegleitung gefunden und kann die nicht vernünftig bei den Maltesern anstellen lassen, weil die Krankenkasse zur Zuständigkeit gezwungen wird, nicht aber die Stadt und das aber nicht geht? 

@Connor2018: wie ist es bei euch?

 

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