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Sonderpädagpgischer Förderbedarf körperlich
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Sonderpädagpgischer Förderbedarf körperlich
16 Jan. 2024 12:17mal wieder ein Schulthema. Bei uns steht ja der Schulwechsel an. Ab Sommer geht unser Dia-Maus ohne Begleitung zum Gymnasium. Nun wurde ich bei den Überlegungen zur Anmeldung auf das Thema "Sonderpädagogischer Förderbedarf körperlich" aufmerksam, der wohl auch für Kinder mit Diabetes etwas bedeutet - nur was ist mir nicht ganz klar geworden. Hier im Forum gibt es wenige, ältere Beiträge dazu, die mich aber nicht viel schlauer gemacht haben. Kann mir das jemand erhellen? Falls wichtig: wir wohnen in NRW.
Vielen Dank!
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Re: Sonderpädagpgischer Förderbedarf körperlich
16 Jan. 2024 13:31 - 16 Jan. 2024 13:45Dazu kommt jemand und hospitiert stundenweise im Unterricht, um zu sehen wo Schüler xy einen besonderen Förderbedarf hat. Wird dieser dann festgestellt, hat die Schule Möglichkeiten Personal und Sonderstunden für diesen Schüler zu bekommen oder den Schüler Lerngruppen zuzuordnen. LRS oder Dyskalkulie sind solche Felder.
Es kann aber auch sein und jetzt nicht erschrecken, dass festgestellt wird, Schüler xy ist an der Schule falsch.
Die Überprüfung kann in BW nur dann gestellt werden, wenn die Eltern einwilligen oder aber wenn sie es auf mehrmaligen Elterngesprächen nicht tun, muss das betreffende Kind erst das Klassenziel nicht erreichen. Also sitzenbleiben. Erst dann darf die Schule diesen stellen und damit hat die Schule dann wiederum die Ermächtigung das Kind an eine andere Schule zu übergeben. Die dieses Kind besser fördern kann, (Nachtrag) falls an der Schule keine Möglichkeiten bestehen, die diese Förderung gewährleisten.
Jetzt ist die Frage, hat man das an dich herangetragen und wie sähen letztendlich alle Konsequenzen aus, wenn Diagnose xy gestellt wird? Was würde es als schlimmste Konsequenz bedeuten?
Will man für bestimmte Zeiten eine 2. Kraft einsetzen, wie in Sport z.B. Oder damit einen FSjler einspannen, der dann öfter in der Klasse sein wird.
Also was steckt für ein Ziel dahinter?
Es könnte ja auch nur ein ganz normaler Nachteilsausgleich gestellt werden, der soweit jetzt aus meiner Sicht bei einem normal entwickelten Kind in der Altersklasse reichen müsste. Der wird auch beim Schulamt eingereicht und dann hat dein Kind ein gut geschnürtes Paket für Leistungsüberprüfungen und Teilhabe.
LG Michaela
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Re: Sonderpädagpgischer Förderbedarf körperlich
16 Jan. 2024 14:23Vielleicht hat das ja jemand für DiabeteDiabenke schon Mal für weitere Infos.
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Re: Sonderpädagpgischer Förderbedarf körperlich
16 Jan. 2024 15:52Sonderpädagpgischer Förderbedarf ist körperlich, da ja Bauchspeicheldrüse defekt ist, früher war das § 54/55 SGB XII, jetzt mit SGB IX ist das § 2/99/75/112.
Das solltest natürlich beantragen, wenn nicht schon hast, wenn der Platz im Gymnasium nicht ganz ist, hilft das extrem auf die Wunschschule zu kommen, viel mehr passiert da nicht auf einem Gymnasium mit Diabetes und wird normal auch einfach per Aktenlage entschieden, ein Brief vom DiaDoc und fertig.
Das muss natürlich von dir aus machen, die Schule wird nicht da nach schreien, das in härtefallgruppe kommt.
Nachteilsausgleich ist ja dann ein anderes Thema, was direkt nichts mit einander zu tun hat.
Cheffchen
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Re: Sonderpädagpgischer Förderbedarf körperlich
16 Jan. 2024 16:35- Aufsicht bei Unterzuckerung während der Pause (z.B. unter 60)
- Erlaubnis während Unterricht/Klassenarbeit zu essen/trinken
- Erlaubnis zu blutigen Messungen jederzeit
- zusätzliche Klausurzeit bei Unterzuckerung oder viel zu hohen Werten
- Bereitstellung eines Raums, um bei defekten Katheter zu wechseln
so was?
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Re: Sonderpädagpgischer Förderbedarf körperlich
16 Jan. 2024 16:43Gibts bei euch keine freie Schulwahl?
Bei uns spielt der Wille der weiterführenden Schule keine übergeordnete Rolle.
Es gibt zwar eine Empfehlung, aber die Eltern entscheiden wo die Kinder hingehen.
In BW schaut man sich die Schulen an. Guckt welches Format und Angebot passt. Dann werden die Kinder angemeldet und fertig.
Von Wunschkonzert welche elitären Schüler genommen werden sollen oder nicht gibt's nicht. 🙈
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Re: Sonderpädagpgischer Förderbedarf körperlich
16 Jan. 2024 17:02Und nun suche ich eben noch weitere Argumente, ggf einen sonderpäd Bedarf. Dann entscheidet nämlich die Schulbehörde und die Schule muss vorrangig aufnehmen. Ich hoffe, dass es nun verständlicher wird.
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Re: Sonderpädagpgischer Förderbedarf körperlich
16 Jan. 2024 18:05den Antrag macht die Schule, deswegen ist es von Vorteil, das in der alten schule schon zu haben, so wird das einfach übernommen. Du musst den Antrag nur Unterschreiben. Ein Schwerbehindertenausweis kann das alles natürlich auch noch mal extrem vereinfachen, der reicht dann bestimmt auch nur bei der neuen Schule.
Ihr seid ja nicht die ersten mit Dia beim Doc, der hat da für Vordrucke, da jeder früher oder später das braucht.
Aufsicht bei Unterzucker hat glaube nichts mit Förderbedarf oder Nachteilsausgleich zu tun und extra Raum vielleicht auch nicht, der Rest ist Standard Nachteilsausgleich, Handy Nutzung und Toiletten gang würde mir Spontan noch einfallen.
Das mit der freie Schulwahl versteh ich nicht, ist auf dem Land vielleicht anders aber bei den besseren Schulen, gibt es eine Auswahlverfahren, wer da durchfällt, landet im Lostopf und muss hoffen, da hilft Härtefall wenn Auswahlverfahren knirsch ist.
Und Anmeldung machst ja auch in der Schule und die nimmt Kind an, wenn Auswahlverfahren bestanden oder leitet das zum Schulamt wo dann zweit und dritt Schulen angefragt werden.
Wie macht es denn BW wenn eine Schule 50 Kinder aufnimmt aber 120 Anmeldungen sind? Treffen sich dann die Eltern und klären das unter sich.
Das es dieses Auswahlverfahren einzig in BW nicht geben soll, kann ich nicht glauben.
"Es geht mir nicht darum, aus dem Diabetes Vorteile zu ziehen und unsere Tochter am Losverfahren vorbei zu mogeln."
Doch, genau darum geht es dir, ist ja auch nicht schlimm, schreibst ja selber, das "Argumente, ggf einen sonderpäd Bedarf" suchst, warum nicht mal ein Vorteil daraus ziehen um Losverfahren zu ersparen.
Wenn nicht vorbei mogeln möchtest, dann darfst das einfach nicht beantragen.
Entscheidung liegt dann weiter bei Schule, die kennt natürlich die 10% Härtefall regeln und die restlichen, die Informieren bloss Schulbehörde über das Ergebnis und Überschüsse. Musst natürlich beachten, wenn die % voll sind, kann selbst dann Schule das Kind ablehnen oder schaut alle an, welche dieser, die beste Förderung an der Schule erhalten kann.
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Re: Sonderpädagpgischer Förderbedarf körperlich
16 Jan. 2024 18:19Schulwahl läuft bei uns (NRW, Großstadt) so ab: unverbindliche Empfehlung der Grundschule für Schultyp, Anmeldung an Wunschschule, Losverfahren für alle (außer Härtefall) da mehr Anmeldungen als Plätze, angenommen freuen, abgelehnte Schüler werden an irgendeine Schule der Schulform in der Stadt verteilt, mitunter 60 Minuten und mehr Fahrweg pro Richtung.
Ich finde nicht, dass es "mogeln" ist, denn wenn es ihr zusteht, dann wird es gemacht und wenn nicht dann nicht. Aber um das herauszufinden, muss man alle Argumente kennen.😉
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