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Nachteilsausgleich, zweiter Satz an Schulbüchern

Evo
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20 Juni 2023 18:14 #121951 von Evo
Ich benötige neuer Schwarmwissen:
in der Reha haben wir die Informationen bekommen, dass den Kindern ein Nachteilsausgleich zusteht. Unter anderem auch ein zweiter kostenloser Schulbuchsatz. Dieses wurde mit einem Gutachten der Rehaklinik begründet ( wegen Mehrbelastung durch Pumpe und Sensor, schwere Tasche könnte Sensor abreisen usw) Dieses Gutachten habe ich der Schule vorgelegt ( Gymnasium in RLP). Nach Rücksprache mit der zuständigen Kreisverwaltung wird mir aber nur die kostenpflichtige Ausleihe der Bücher angeboten. Wie ist dazu eure Erfahrung? Hat das jemand schon mal in Anspruch genommen? An wen kann ich mich wenden, um meinen Anspruch geltend zu machen? Ich freue mich über Feedback und bedanke mich vorab recht herzlich 🤗🤗🌞🌞🌞

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mibi74
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20 Juni 2023 18:41 #121952 von mibi74
Hallo Evo, das funktioniert auch ohne Nachteilsausgleich. Zumindest hatte es bei uns. Vom Diadoc eine Bescheinigung geben lassen, dass Typ 1 besteht und aufgrund dessen, im Schulranzen (Diabetesbedarf) nicht so viel Platz hat.
Wir haben die Bücher über die Jahre nur ausgeliehen. Ein Satz blieb in der Schule. Ein Satz daheim. 

Ab Klasse 8 diesen Jahres werden alle Klassen in allen Schulen des Schulzentrums bei uns auf IPad umgestellt. Läuft seit Januar sehr erfolgreich. Meines Wissens sind die Lehrwerke der neuen Generation digitalisiert und mit Code abrufbar. Würde ich mal nachfragen, ob die Option für euch besteht.

Wenn der Bücherzettel herauskommt, dann musst du das auf dem Zettel schreiben, dass dein Kind aufgrund .... einen zweiten Satz Bücher benötigt. Attest vom Arzt beilegen oder nachreichen. Für das Attest wirst du etwas bezahlen müssen. Musste ich letztes Jahr für den Nachteilausgleich auch. 

Nachteilsausgleich: Klassenlehrer informieren und Schritte besprechen. Gutachten der Rehaklinik müsste auch reichen. Eventuell auch für den 2. Buchsatz. Der Ausgleich ist sehr individuell. Kommt darauf an, was dein Kind braucht und das hängt auch von der Therapieform ab. 

LG Michaela

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Evo
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20 Juni 2023 18:47 #121953 von Evo
Liebe Michaela,
lieben Dank für deine ausführliche Info :-)
bei mir ist es halt nur so, dass sie den zweiten Satz schon genehmigt haben. Allerdings nur die Ausleihe gegen Gebühr (ca. 60€) und nicht kostenfrei. Ich weiß jetzt nicht wie ich argumentieren kann. Obwohl es im Gutachten drin steht, lässt sich die Zuständige Kreisverwaltung nicht darauf ein Gibt es da einen Paragraphen, auf den ich verweisen kann?   

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Cheffchen
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20 Juni 2023 20:43 #121955 von Cheffchen
Hallo @Evo,
rein rechtlich drauf bestehen kannst nicht, das ist klar eine von-bis Entscheidung, wenn klappt hast glück wenn nicht pech, denn wenn es hart auf hart kommt wirst echt schwer aufzeigen / beweisen zu können das Traubenzucker zu schwer ist oder Schulranzen weil 2 Bücher mehr drin sind den Sensor abreissen oder oder.

Du hast echt von dein Diadoc eine Bescheinigung bekommen, das aufgrund Diabetes und Mehrbelastung und schwere Tasche der Sensor abreisen könnte? Gutachten von Reha bringen oft nicht viel, weil die kaum wert haben, ausser Arzt sagt das gleiche, Reha sehen Patienten eine kurze zeit und nie wieder und stellen gerne und vieles aus.

Die Frage danach liest man öfter, das dies genehmigt wird eher selten zumindest bei Dia, bei Rheuma & co sieht das etwas anders aus.

Cheffchen

Nächstes Treffen 20.04.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

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